ZitatOriginal geschrieben von john-vogel
Hm, wenn man die Luftschnittstelle mit einem 2nd oder 3rd Carrier ausstattet, dürfte das dann aber schon genehmigungspflichtig sein, oder irre ich mich?
Das hängt davon ab, für wie viele Träger die ursprüngliche Standortbescheinigung genehmigt wurde. Mein Eindruck ist, dass alle vier Netzbetreiber früher immer gleich für zwei Träger beantragt haben, auch wenn anfangs nur einer genutzt wurde. Bei der Aufschaltung des zweiten Trägers blieb die Standortbescheinigung dann unverändert.
Die Inbetriebnahme des dritten Trägers bei Vodafone und o2 konnte man zumindest im Raum München wegen der geänderten Standortbescheingungen immer voraussehen. Einige Tage bis Wochen davor wurden nämlich immer die Sicherheitsabstände der UMTS-Sender erhöht.