Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Laubi:
    An Deiner Stelle würde ich mir von dem Käufer nochmal korrekt zusagen lassen, dass er mit einer unversicherten Zusendung der Hose einverstanden ist. Somit bist Du insoweit aus dem Schneider, als dass er es wusste und vor allem bei einem Verlust nicht das Geld zurückfordern kann.
    Argerlich ist natürlich, dass er zuwenig Porto gezahlt hat, aber ich denke, die 1,70€ werden niemanden umbringen. Ansonsten für das nächste mal: Siehe den Post von 'knocker' oben.


    Revilo:
    Garantie musst Du niemandem auf irgendwas geben. Erst recht nicht PayPal gegenüber. Die halten sich vollkommen aus der Sache raus. Musst jetzt zusehen, dass Du Dich mit Deinem Käufer und in erster Linie mit PP einig wirst. Schildere denen ordentlich die Sachlage. Mehr kannst Du erstmal nicht tun. U.U. kannst Du bei PP auch Widerspruch gegen das einziehen des Auktionsbetrages einlegen...
    Aber sorichtig genaues kann ich Dir im Moment auch nicht sagen. Fakt ist nur, dass ich als Vk jedes mal kalte Füße bekomme, wenn jemand mit PP zahlen will. Man weiß halt nie, an welche Pappanehimer man gerät.

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Du kannst auch einfach dem Paypaleinzug des Geldes wiedersprechen und es auf dein Konto zurückbuchen lassen. Liefere denen einfach deine ordendliche Begründung und verweise auf die positive Bewertung.

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    Ericsson T39m
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  • Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch
      Laubi:
    An Deiner Stelle würde ich mir von dem Käufer nochmal korrekt zusagen lassen, dass er mit einer unversicherten Zusendung der Hose einverstanden ist. Somit bist Du insoweit aus dem Schneider, als dass er es wusste und vor allem bei einem Verlust nicht das Geld zurückfordern kann.


    Wenn der Käufer sagt, er wolle die Hose als "Brief" zugeschickt bekommen, erklärt er zumindest konkludent, auf eine Versandversicherung zu verzichten. Da der Gefahrübergang bei Übergabe an die Post liegt (ich gehe davon aus daß Laubi als Verbraucher verkauft hat), muß sich Laubi ab da keine Gedanken mehr machen.

    ...

  • So einen Paypal-Fall hatte ich auch kürzlich - und Paypal stellte sich, für kmich absolut nicht nachvollziehbar, auf Käuferseite:



    Zitat

    Diese Beschwerde wurde geprüft, und es wurde entschieden, dass der Käufer auf Ihre Anfrage hin die vollständige Rückzahlung der PayPal-Transaktion (einschließlich Lieferung und Bearbeitung) erhält , sobald der Artikel im Originalzustand an Sie zurückgesandt wurde. Der Käufer ist für durch die Rücksendung an Sie verursachte Kosten verantwortlich.
    [...]
    Der Käufer hat 10 Kalendertage lang Zeit, einen Versandnachweis für den zurückgegebenen Artikel vorzulegen. PayPal veranlasst eine Rückzahlung über Ihr Konto, wenn sich herausstellt, dass der Artikel versandt wurde.


    :mad: :mad:


    ABER 10 Tage später hatte er wohl doch nicht geschafft:


    Zitat

    Die Forderung wurde eingestellt, da der Käufer innerhalb des angegebenen Zeitraums nicht geantwortet hat. Es besteht Ihrerseits kein weiterer Handlungsbedarf.


    Also würde ich diese Paypal-Sache nicht "so leicht" nehmen! Paypal stellt wohl den "Käuferschutz" über alles!


    Ich akzeptiere ab sofort keine Paypal-Zahlungen mehr!
    ...und zahle um so lieber selber perPaypal :D :p :rolleyes:

  • Ich würde es trotzdem notfalls mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken drauf ankommen lassen, wenn die Ware in Ordnung war.
    Einfach das Geld von Paypal zurückbuchen lassen und sehen was kommt.

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  • Danke schon mal.


    Aber wie sieht es in meinem Fall aus?


    Was ist, wenn ich Paypal schreibe:


    Ich habe in der Auktion explizit jede Garantie und Rücknahme ausgeschlossen (natürlich mit Einfügen des Auktions-Textes) und der Käufer hat mich positiv bewertet?


    Und ich deswegen jedwede Forderung des Käufers ausschließe?


    Kann es in diesem Fall auch sein, daß Paypal zugunsten des Käufers entscheidet und ich mein Geld verliere?? :(

  • Ich kann nur sagen: auch ich verkaufte ohne Garantie/Gewährlesitung.
    Meine Stellungnahme diesbezüglich führte zu "Nichts".


    Siehe oben...eine Anfrage wie die zu dem Entschluss kamen, wurde mit einer inhaltlosen Standardmal ala "wir prüfen jeden Fall sorgfälltig" beantwortet.

  • @ Tipsy & Lord Arsch


    Danke für Euer Feedback. Habe jetzt die schriftl. Zusicherung der Käufers, dass die Sendung auf sein Risiko erfolgen soll. Werde die Ware dann halt so verschicken und hoffen, dass alles glatt geht. Ja, ich war privater Verkäufer.


    Möchte jedoch ungern aufgrund eines evtl. Verlustes der Sendung mein 100% Positives eBlöd-Profil riskieren.


    Sonnige Grüße
    Laubi

    Newbie-Reloaded :-)


  • wie wäre es als maxibrief international, mit wertangabe.
    geh mal auf post.de, da kannst du mit den größenangaben spielen.


    als einschreiben unversichert für 6,55€, versichert ohne einschreiben bis 100€ für 7,55€. größe sollte auch hinkommen, wenn der stoff nicht zu dick ist.
    es gibt sogar extra flache kartons im schreibwaren/bürobedarf-handel, die als maxibrief durchgehen.
    hab so auch schon handy veschickt...! ;)

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
    Aktuelle Angebote im Biete:

  • Habe letztens bei ebay einen Akku verkauft den ich als Brief verschickt hatte (Unversicherter Versand war als Option angegeben). Nun meldet sich der Käufer und schreibt mir das er im beisein des Postboten den Brief geöffnet habe (der natürlich unbeschädigt gewesen ist) und dort nur ein leeres Blatt Papier vorfand.


    Ich habe diesen Akku aber definitiv rausgeschickt.


    Was kann man dagegen tun, bin als privater Verkäufer angemeldet. Wer haftet für das ?

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