Eine "Spezialisierung" oder auch ein Fachanwaltstitel sagt noch lange nichts über die tatsächlichen Fähigkeiten des Anwalts aus. Handelsrecht wäre in Deinem Fall eher das HGB (Handelsgesetzbuch) und gilt nur zwischen Kaufleuten, beim Kauf Gewerbe an Privat gelten die Vorschriften des BGB (Zivilrecht) und ggf. die AGB des Verkäufers. Von daher brauchst Du hier wirklich nur einen Anwalt dem Du vertraust, derartige Fälle sind absolut 08/15 und fordern keinen Spezialisten.
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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Das ein Anwaltstitel noch lange nichts über die Fähigkeit aussagt, hab ich leider schon mehrmals erfahren
Gut, wenn das so ist, weiß ich ja was zu tun ist.
Ich danke euch
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hi leute,
kann man mit einem anderen account die ware die man verkauft überhaupt noch hochbieten ?

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Ich hoffe mal, dass darauf niemand antwortet.

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Ein Kollege von mir hat sich in Ebay einen Tresor bestellt und den dann ins Ausland gebracht. Dort hat er gemerkt, dass der Schlüssel nicht passgenau ist, obwohl laut Nummer dies der richtige sein sollte. Daraufhin hat er den Händler kontaktiert und folgende Antwort erhalten:
"Die Schlüssel werden nur einmalig hergestellt und es gibt keine Ersatzschlüssel. Wir können den Tresor nur austauschen."
Da er aber noch für eine zeitlang im Ausland ist kommt für ihn ein Austausch nicht in Frage und der Versand des Tresors vom Ausland zum Händler kostet fast so viel wie der Tresor. Es kann doch nicht sein, dass es nur 1 Schlüssel gibt und man keinen Ersatzschlüssel o.ä. bestellen kann. Es kann ja immer mal sein, dass man den Schlüssel verliert, o.ä. Und wenn der Tresor dann auch noch z.B. einbetoniert ist, dann muss man ihm wegwerden!?
Was meint ihr dazu?
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evtl das Schloss austauschen....
ich denke, dass es bei Tresoren strengere Regeln gibt als bei normalen Schlüsseln.
Und dein Freund ist selber Schuld an den Problemen. Jede Ware testet man normal wenn man sie bekommt. Vor allem teure Dinge. Und wenn er sie dann noch ins Ausland transportiert prüft man alles lieber zweimal. Gerade bei solchen Dingen.
Da heißt es wohl in den sauren Apfel beißen
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naja, mir wäre es lieber, wenn der händler nicht mehr einen neuen schlüßel aus dem hut zaubern kann. woher weiß man, daß der händler seriös genug ist?
immerhin bietet der händler ja einen austausch an, daß der händler nun nicht weiß/nichts dafür kann, daß der tresor nun nicht mehr in deutschland ist sollte klar sein.
schon mal dem händler mitgeteilt, daß man den tresor aus dem ausland senden müßte? so nach dem motto: man hat darauf vertraut, daß der händler gute/passende ware liefert & ist nun etwas "entäuscht". viell. kann man den händler dazu bewegen, daß er einen teil der fracht übernimmt...viel glück!
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Zitat
Original geschrieben von A-K
Was meint ihr dazu?Auch Tresorschlüssel kann man nachmachen lassen - allerdings natürlich nur, wenn man ein passendes Exemplar bereits hat. Ein kompletter Tausch inkl. Schloss geht wohl nur bei den allerwenigsten Tresoren.
Wenn der mitgelieferte Schlüssel nicht passt, stellt das natürlich einen Mangel dar den man tatsächlich nur durch den Austausch der kompletten Kombination Tresor - Schlüssel beheben kann.
Genau das bietet der Händler ja auch ganz getreu seiner Pflicht an.
Wenn Du den Tresor ohne auszuprobieren irgendwo ins Ausland transportierst, ist das dann natürlich Dein Problem - den Rück- und erneuten Versand muss der Händler natürlich nur zur ersten Lieferadresse tragen. -
hab da auch mal ne kurze Frage: Folgender Fall: Artikel, der genau 40 Euro kostet in der Bucht gekauft (von gewerblichem Anbieter). Dieser hat in seinen AGB den üblichen Spruch drinstehen:
ZitatSie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Zahlung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
Hab ich jetzt nen :gpaul: , oder schließt das Artikel, die genau 40 Euro kosten nicht ein?
Versandkosten waren 6,90 Euro, der Rückversand kostet mich ja nochmal das Gleiche. War es nicht so, daß der Händler die Versandkosten für beide Wege zahlen muß? -
Rückversand musst du zahlen, da der Betrag von 40€ nicht überschritten wird.
Hinversand muss der Unternehmer ersetzen, nur wissen das viele Unternehmer nicht

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