Suche Händlerfax von o2 bzgl. Card S Wechselgebühren bei Neuveträgen

  • Zitat

    Original geschrieben von AndreFo
    Es ist irrelevant. Da es seit dem 28.11.06 eine Unterscheidung zwischen Anschlußgebühr und Bereitstellungspreis gibt. Beim Genion Card wurde die Anschlußgebühr eben nicht berechnet, will man in den Card S wechseln, wird eben eine Bereitstellungspreis (für einen Tarif ohne Laufzeit und Grundgebühr) erhoben. Zwei verschiedene paar Schuhe.


    Entscheidungen über Gutschriften in Einzelfällen kann und werde ich nicht kommentieren. Da diese ja aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gegeben wurden. Da es hier ja nur um das Fax mit den Wechselmodalitäten geht.


    Mal unabhängig von dem Fax. Anders betrachtet finde ich die Vertragslage eigentlich auch recht eindeutig:
    Bei alten Verträgen sind (via Tarifbroschüre) Tarifwechsel und deren Kosten eindeutig geregelt.
    Und es ist ganz einfach ersichtlich, was ein Wechsel von Genion Card mit 5€ Grundgebühr zu Genion Card S mit 0€ Grundgebühr kostet. 9,50€ wenn man es online macht (Wechsel "in einen Tarif mit niedrigerer Grundgebühr")!
    Ich finde es in dem Zusammenhang immer sehr denkwürdig, daß o2 recht haarsträubend nur zu ihren Gunsten 'auslegt' (vergl z.B. Sonderrufnummerntarife z.Zt. und früher Euroumstellung). Und dann die Problematik mit dem Genion Card im November -vollkommen voraussehbar- auch noch mit den hohen Provisionen quasi 'anheizt'.

  • Zitat

    Original geschrieben von AndreFo



    Ausserdem sind die 5€ ein Benefit gewesen und keine Standard-Tarifeigenschaft. Es gibt genau so noch Genion Card (alt) die haben kein Guthaben, sondern hatten bei Aktiverung z.b. 6 Monate Grundgebührenbefreiung gehabt.


    Kommt drauf an, wenn versichert wurde das die Konditionen bei passiver Verlängerung beibehalten werden und die 5 Euro Gesprächsguthaben/Monat zu diesen Konditionen gehören, ist es in der Tat eine Tarifeigenschaft. Aber das weiss o2 meist selbst nicht ;) .
    Das mit 24 Monate lang 100 Freisms und 5 Euro Rabatt heißt ja nicht, dass nach dem 24. Monat einfach die GG auf 10 Euro steigt und alle Frei-Sms wegfallen.....


    Aber als o2-Kunde muss man sich sowieso alles am besten schriftlich bestätigen lassen, sonst hat man nachher einen ganz anderen Tarif und glaubt noch selbst dass man bei einer Preiserhöhung zu 0180-Rufnummern nicht sonderkündigen könne :D
    (Glücklicherweise wird ja nicht auf das Widerrufsrecht hingewiesen, weil o2 ja selbst keine Vertragsänderung zum Nachteil des Kunden sieht oder meint alles seien nur Nebenleistungen außer das Geldeinziehen vom Konto :D und man kann daher ja immer mal kündigen, wenn man gerade kein Geld mehr hat und zufällig dann erst durch einen Anruf die gestiegenden Gesprächspreise bemerkt ;) )

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Mal unabhängig von dem Fax. Anders betrachtet finde ich die Vertragslage eigentlich auch recht eindeutig:
    Bei alten Verträgen sind (via Tarifbroschüre) Tarifwechsel und deren Kosten eindeutig geregelt.
    Und es ist ganz einfach ersichtlich, was ein Wechsel von Genion Card mit 5€ Grundgebühr zu Genion Card S mit 0€ Grundgebühr kostet. 9,50€ wenn man es online macht (Wechsel "in einen Tarif mit niedrigerer Grundgebühr")!
    Ich finde es in dem Zusammenhang immer sehr denkwürdig, daß o2 recht haarsträubend nur zu ihren Gunsten 'auslegt' (vergl z.B. Sonderrufnummerntarife z.Zt. und früher Euroumstellung). Und dann die Problematik mit dem Genion Card im November -vollkommen voraussehbar- auch noch mit den hohen Provisionen quasi 'anheizt'.


    Ich finde da nichts eindeutig. Mit erscheinen der neuen Tarife, gibt es eine neue Tarifbroschüre. Was du meinst ist ein Wechsel in einen Tarif mit weniger Grundgebühr, da wurde aber die Vertragslaufzeit beibehalten. Jetzt geht es aber um einen Wechsel von 24 Monaten Laufzeit auf 0 Monate Laufzeit. Somit kann doch gar nicht von etwas gleichem die Rede sein ?! Und ausserdem, wie sollte eine alte Tarifbroschüre angewendet werden auf etwas was es zu dem Zeitpunkt noch gar nicht gab ? Nämlich den Genion Card S ohne Fixkosten. Du vergleichst Äpfel mit Birnen. :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von AndreFo
    Und ausserdem, wie sollte eine alte Tarifbroschüre angewendet werden auf etwas was es zu dem Zeitpunkt noch gar nicht gab ? Nämlich den Genion Card S ohne Fixkosten. Du vergleichst Äpfel mit Birnen. :rolleyes:


    Noe, vergleicht er nicht. Wenn in der alten Tarifbroschüre nicht explizit drinsteht: "Wechsel in zu diesem <Vertragsabschluss/Vertragslaufzeit/begrenzt bis Datum> existierende Tarife mit niedrigerer GG", dann nehmen wir uns jetzt doch einfach mal das gleiche Recht heraus wie O2: zu unseren Gunsten zu interpretieren :D . Ergo- zu jedem zum Wechseldatum existierenden Tarif mit niedrigerer GG.


    Wobei im Streitfall die individuelle Interpretation der Vertragspartner durch ein Gericht der BRD zu prüfen wäre...eine Sache, die auf O2 in der näheren Zukunft evtl. öfter zukommen dürfte- oder sie ziehen wie seinerzeit bei der SMS-Email-Benachrichtigungs-Einstellung den Sch.... ein.

  • Zitat

    Original geschrieben von AndreFo
    Ich finde da nichts eindeutig. Mit erscheinen der neuen Tarife, gibt es eine neue Tarifbroschüre. Was du meinst ist ein Wechsel in einen Tarif mit weniger Grundgebühr, da wurde aber die Vertragslaufzeit beibehalten. Jetzt geht es aber um einen Wechsel von 24 Monaten Laufzeit auf 0 Monate Laufzeit. Somit kann doch gar nicht von etwas gleichem die Rede sein ?! Und ausserdem, wie sollte eine alte Tarifbroschüre angewendet werden auf etwas was es zu dem Zeitpunkt noch gar nicht gab ? Nämlich den Genion Card S ohne Fixkosten. Du vergleichst Äpfel mit Birnen. :rolleyes:


    Wieso Äpfel mit Birnen? Es geht doch um die Konstellation, daß man von einem Alttarif, für den die Borschüre aufgelegt wurde, in einen neuen Tarif wechseln will. Da gilt selbstverständlich die Broschüre als Vertragsbestandteil. Und o2 hat dort in den alten Tarifbroschüren ja explizit vorgesehen, daß man bei Tarifwechsel in die neuen Konditionen wechseln muß! Und dafür wird ein Preis angegeben. Will sagen den Bezug zu noch gar nicht festgelegten bzw. zukünftigen Tarifen hat o2 aufgenommen bzw. hergestellt! Wie viele Leute waren z.B. seinerzeit unangenehm 'überrascht' weil sie mit Taktungswechsel in den neuen Tarif kamen? Wozu soll das erst geregelt werden, wenn es dann nicht zur Anwendung kommt? Oder um das Taktungswechsel Beispiel aufnehmend: Was früher galt, gilt jetzt plötzlich nicht mehr?


    Ich finde es auch etwas merkwürdig, wenn anscheinend nicht wenige im November die hohe Provision mitgenommen haben und sich jetzt beschweren. Aber wie gesagt, auch das hat o2 selbst 'herausgefordert'.

  • Ich weiß ehrlich gesagt nicht was daran nicht zu verstehen ist, wenn ich sage das es hier mit ziemlicher Sicherheit darum geht, von einen Tarif mit Laufzeit egal welcher Grundgebühr, auf einen Tarif ohne Laufzeit egal welcher Grundgebühr gewechselt wird. Und genau DAS ist nicht vergleichbar.


    Bei einem bisherigen Wechsel blieb doch die Laufzeit unangetastet unabhängig ob man die neuen Konditionen akzeptieren musste oder nicht, was in dem Fall Genion Card zu Genion Card S nicht der Fall ist. Also doch ein Vergleich Äpfel mit Birnen.


    Was wäre denn gewesen wenn o2 sagt das Bestandskunden im alten Genion Card Tarif gar nicht hätten wechseln können in den Card S ? Dann weiß ich jetzt schon das hier von Betrug und was weiß ich nicht noch gesprochen worden wäre und Benachteiligung und sonst noch was ?! :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von AndreFo
    Bei einem bisherigen Wechsel blieb doch die Laufzeit unangetastet unabhängig ob man die neuen Konditionen akzeptieren musste oder nicht, was in dem Fall Genion Card zu Genion Card S nicht der Fall ist. Also doch ein Vergleich Äpfel mit Birnen.


    Die Vertragslaufzeit wäre vielleicht noch eine Frage, aber o2 hat die Laufzeit des Card S ja so festgelegt. Es bliebe ggf. o2 doch unbenommen bei einem Tarifwechsel auf Card S die ursprüngliche Vertragslaufzeit beizubehalten.
    So ähnlich wird es doch sicherlich auch früher -als es noch die Verträge mit 3 Monaten Laufzeit gab- gehandhabt worden sein, will ich mal vermuten.

  • Zitat

    Original geschrieben von gijan
    Dieses Fax hat es gegeben, und auch an der Hotline hab ich es letztens vorgelesen bekommen.

    Vorlesen und erzählen können die einem doch viel wenn der Tag lang ist. Was zählt ist was man schwarz auf weiss vorliegen hat.


    Sicherlich ist aber die gesamte Kommunikation zwischen 0,2 und "ihren" Händlern unter NDAs gestellt. Also wird kein Händler das Risiko von Gegenklagen und Vertragsstrafen eingehen wenn er "das" Fax veröffentlicht.

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Das Fax veröffentlichen wäre kontraproduktiv und hier wohl nicht erwünscht. Die betreffenden Stellen wurden hier gepostet, ich habe den entsprechenden Satz kopiert und darf mir von a-meise anhören, dass ich das Lüge.


    Also, viel Spass noch :D

  • Also mir wurde der Tarifwechsel kostenlos garantiert, aber die Bereitstellungsgebühr berechnet.
    Auf meine Beschwerde hin haben die sich entschuldigt und die Erhebung der Gebühr mit einem Systemfehler begründet.
    Dieser wurde korrigiert und es wurde auch korrekt abgebucht. :top:

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