ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
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Soll heißen: Selbst wenn das Fällen der Bäume am 01.10. wg. fehlender Schutzmaßnahmen des Juchtenkäfers "vorläufig" rechtswidrig gewesen sein sollte (Achtung: Konjunktiv), so kann diese Verfehlung u.U. auch nachträglich noch geheilt werden indem geeignete Maßnahmen ergriffen werden.
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Das habe ich doch gar nicht bestritten - natürlich kann die Rechtswidrigkeit eines Zustand nachträglich geheilt werden. Aber nicht mit Rückwirkung auf eine rechtswidrige Handlung vor Beseitigung der Hindernisse.
Will heissen:
Der rechtswidrig geschaffene Zustand wird durch Heilung zu einem rechtsmäßigen. Dennoch blieben (Konjunktiv) widerrechtlich durchgeführte Fällarbeiten rechtswidrig. Oder siehst Du das etwa anders?
Und der rechtliche Charakter dieser Fällarbeiten ist aktuelles Thema. Die Frage einer später möglichen Heilung inbezug auf den geschaffenen Zustand ist davon zunächst einmal unabhängig.
Eine Täuschung der Gerichtsbarkeit nach der Maxime "Der Zweck heiligt die Mittel", weil der geschaffene rechtswidrige Zustand später wahrscheinlich zu einem rechtmäßigen werden wird, halte ich auch keineswegs für eine Nebensache. Solches Vorgehen gehört im Keim erstickt - ausnahmslos. Die Gründung einer "Bananenrepublik Stuttgart", in der man mit Justiz und Behörden nach Belieben verfahren kann, bin ich nicht hinzunehmen bereit.
Frankie