ZitatOriginal geschrieben von Braindead
Ich hatte damals definitiv zwei verschiedene Vergehen im Punktebereich die mir Gerichtsfest vorgeworfen werden konnten. Verwertet wurde nur der Geschwindigkeitsverstoß.
Dann hattest Du einfach Glück ![]()
Zwei oder mehr verschiedene Vergehen mit unterschiedlichem Tatentschluss (wie z. B. Abstand und Geschwindkeit) gelten natürlich als Tatmehrheit und können ohne Probleme getrennt bestraft werden...