O2 bucht trotz fristgem. Widerrufs ab – 30 EUR Rücklastgebühr!

  • Leider scheint der Fehler wohl doch bei mir zu liegen, hab nochmal einen Insider befragt:


    Zitat

    Also das Problem ist, Du hast über ne andere Firma abgeschlossen, an die hättest Du stornieren müssen, nicht o2. O2 kann den Händler nicht einfach übergehen. Hättest Du direkt o2 abgeschlossen, wäre es kein Problem.


    Der Händler bekommt ja ne Provision. Daher müsste dieser Händler den Storno einschicken mit Provisionsverzichtserklärung. Tut er dies nicht, kann O2 nicht einfach abschalten und die Provision zurück fordern. Sonst bekommt O2 Ärger mit dem Händler - zurecht. Schließlich hast Du dort abgeschlossen und nicht bei o2.


    Dann werde ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen und die restlichen Monate noch abzahlen. Trotzdem danke an alle, die sich hier eingebracht haben. :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von KriZ99
    Leider scheint der Fehler wohl doch bei mir zu liegen, hab nochmal einen Insider befragt:



    Dann werde ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen und die restlichen Monate noch abzahlen. Trotzdem danke an alle, die sich hier eingebracht haben. :top:

    du hattest doch den IP 100 ohne Handy abgeschlossen, so schlecht ist der doch gar nicht, nutze die 100 Minuten im Monat so gut es geht aus, dann ist der "Verlust" nicht so groß!

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  • Zitat

    Original geschrieben von stefan_bs
    du hattest doch den IP 100 ohne Handy abgeschlossen, so schlecht ist der doch gar nicht, nutze die 100 Minuten im Monat so gut es geht aus, dann ist der "Verlust" nicht so groß!


    Stimmt... nur leider habe ich bereits 2,5 Monate in den Sand gesetzt und muss die Rücklastgebühren tragen. Aber egal...

  • Nö, hab ich nicht. Die Widerrufsfrist ist eh schon lange abgelaufen. Alles, was ich jetzt noch an Energie in die Sache stecke, ist eh umsonst.

  • Blöde gelaufen :(


    Vielen hier (mich eingeschlossen) haben das wohl auch nicht gewusst. Hoffe Du wirst irgendwie mit dem Vertrag noch glücklich. Vielleicht kannst Du ja irgendwie ne Gutschrift aushandeln.

  • Zitat

    Original geschrieben von KriZ99
    Leider scheint der Fehler wohl doch bei mir zu liegen, hab nochmal einen Insider befragt:



    Dann werde ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen und die restlichen Monate noch abzahlen. Trotzdem danke an alle, die sich hier eingebracht haben. :top:


    Schlechter Insider, redet dir noch ein, das du was falsch gemacht hättest. Aber wenn du schon Ärger und Geld lassen musstest sollst du doch wenigstens beruhigt schlafen können, theoretisch im Recht gewesen zu sein.
    Der Mobilfunkvertrag ist natürlich bei Mobilfunkanbieter zu widerrufen, der besitzt ja auch die Simkarte. So steht es ja auch in vielen Händler AGB, dass der Kartenvertrag direkt beim Netzbetreiber zu widerrufen ist. (Z.B. wenn der Händler zwar das Handy liefert, aber du keine Karte bekommst. Da muss man den Karteninhaber eine Frist stellen und dann den Mobilfunkvertrag widerrufen. Einhergehend wird auch der Händlervertrag nichtig. Wäre ja auch noch schöner, wenn du mit jemanden einen Vertrag schliesst und dessen AGB bestätigst, aber auf einmal dieser dann kein Ansprechpartner für eben diesen Dienstleistungsvertrag der Nutzung seiner Dienste und seiner Karte mehr sein sollte.


    Auch bei mir hat sich o2 ja unberechtigt um 150 Euro bereichert (fehlender angeforderter Rechnungsprüfbericht zu widersprochener falschen Rechnung) aber da ist eben o2 im Unrecht, Sonst hatte ich immer hundert Euro an die Welthungerhilfe gespendet und letztes Jahr fehlte halt ein wenig Geld...

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Schlechter Insider, .... So steht es ja auch in vielen Händler AGB, dass der Kartenvertrag direkt beim Netzbetreiber zu widerrufen ist. (Z.B. wenn der Händler zwar das Handy liefert, aber du keine Karte bekommst. Da muss man den Karteninhaber eine Frist stellen und dann den Mobilfunkvertrag widerrufen. Einhergehend wird auch der Händlervertrag nichtig....

    Wenn hier dauernd falsche Hinweise zum Widerruf gegeben werden, ist es ja kein Wunder, wenn Fälle so gegen die Wand laufen, wie dieser hier. Du schreibst doch selbst, in welchem Fall direkt beim Mobilfunkanbieter widerrufen werden muss, und zwar, wenn die Karten von ihm direkt kommen, kommen sie, wie in diesem Thread zugrunde liegenden Fall (und imho meistens), vom Händler, so ist an diesen auch der Widerruf zu richten.

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    Original geschrieben von stefan_bs
    Wenn hier dauernd falsche Hinweise zum Widerruf gegeben werden, ist es ja kein Wunder, wenn Fälle so gegen die Wand laufen, wie dieser hier. Du schreibst doch selbst, in welchem Fall direkt beim Mobilfunkanbieter widerrufen werden muss, und zwar, wenn die Karten von ihm direkt kommen, kommen sie, wie in diesem Thread zugrunde liegenden Fall (und imho meistens), vom Händler, so ist an diesen auch der Widerruf zu richten.


    An den Vertragspartner ist ein Widerruf zu richten. Ist man sich nicht sicher, wer von mehreren 'Ansprechpartner' das ist oder ob es vielleicht sogar mehrere Verträge/Vertragspartner gibt, wäre der sinnvolle Weg es vorab herauszufinden oder sicherheitshalber an alle Stellen (hier: Händler und o2) einen Widerruf zu schicken.

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