Müssen beim Autounfall die Autos so stehen bleiben?

  • Kurze Frage,


    heuet habe ich auf dem Weg zur Bank zwei Autos gesehen, die nach einem Unfall einfach mitten auf der Strasse gelassen wurden, und wo auf dei Polizei gewartet wurde!


    Muss man heutzutage wirklich noch auf die Grünen warten, becor man die Autos wegfahren kann, damit der Verkehr nicht behindert wird, oder kann man Fotos aus verschiedenen Winkeln ums Auto herum machen und dann diese als Beweismaterial verwenden?


    Ich finde es mehr als lästig, vorallem wo heutzutage fast jeder ne Handycam dabei hat, dass man blöde den Verkehr behindern muss! (Vorallem bei zwei Rostlauben wie heute, nen VW T3 und nen Golf 2)!


    Wisst ihr mehr?


    MfG

  • Nein, die Autos müssen (wenn es keine Schwerverletzte und Tote gibt) aus dem Gefahrenbereich (Strassenverkehrsbereich) entfernt werden. Also am besten in eine Parkbucht oder Bushaltestelle fahren....

  • Zitat

    Also am besten in eine Parkbucht oder Bushaltestelle fahren....


    Das empfiehlt auch genauso die Polizei - es sei denn die Schuldfrage ist strittig.

  • Am sichersten ist es wohl noch mit Kreide die Umrisse der Außenkanten der Räder auf der Fahrbahn zu markieren. So kann die Polizei eventuell genauer nachmessen, falls der Bremsweg ö.ä. wichtig ist.

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  • Zitat

    Original geschrieben von KX250
    ...es sei denn die Schuldfrage ist strittig.


    Und genau das ist der Punkt. Im Nachhinein geht der Spaß richtig los.
    Von daher würde ich lieber die "Ordnungswidrigkeit" zahlen als auf Beweise zu verzichten - so naiv sollte heute keiner mehr sein.


    Noch ein Klugscheißertip am Rande: ein Zeuge ist im worst case null komma nix wert, wenn er nicht im Unfallbericht der Polizei steht. Er muß unbedingt bis zum Eintreffen der Polizei warten....

  • Und dann war da noch der Autofahrer, der eine Kamerafunktion in seinem Telefon hatte...


    Die Kreide befindet sich übrigens im Verbandskasten.


    Sind eigentlich Fälle bekannt, in denen ein renitenter Bagatellschadenbeteiligter (mit fettem DAS-Aufkleber - gibt es die eigentlich heute noch (die Aufkleber)?) von der Polizei wegen Verkehrsbehinderung ordentlich zur Kasse gebeten wurde?


    [small]PS: Wenn die Sicherheitsfans diesen Thread entdecken, kann man schonmal Popcorn bereitstellen :D[/small]

  • Zitat

    Original geschrieben von alpha
    Sind eigentlich Fälle bekannt, in denen ein renitenter Bagatellschadenbeteiligter (mit fettem DAS-Aufkleber - gibt es die eigentlich heute noch (die Aufkleber)?) von der Polizei wegen Verkehrsbehinderung ordentlich zur Kasse gebeten wurde?


    Ordentlich sicher nicht. Das Nicht-Räumen der Unfallstelle kostet ca. 10,- € :D


    Bei Bagatellschäden sollte man immer die Unfallstelle räumen.


    Vor allem sollte man bedenken, dass in verschiedenen Bundesländern gar keine Polizei zur Unfallaufnahme erscheint, sofern keine Personenschäden vorliegen. Da könnte man dann lange warten :D

  • moin moin,...


    Zitat

    Original geschrieben von KX250
    Das empfiehlt auch genauso die Polizei - es sei denn die Schuldfrage ist strittig.


    Na, dann wird die Straße ja gar nicht mehr geräumt :D Die Polizei stellt vor Ort eigentlich niemals fest, wer "Schuld" ist, denn die Schuldfrage klärt wenn dann das Gericht ... Lediglich wird ein "Verursacher" durch die Polizei festgestellt... so denn mgl. ;)


    Guresse vom KURTi

  • Und dieser "Schuldige" muss dann auch gleich mal eine 2stellige Summe an den "Freund und Helfer" zahlen. ;)


    "Das Nicht-Räumen der Unfallstelle kostet ca. 10,- € "


    Nenn mir mal den § dazu. Mich ko..bzw. nervt das gewaltig, dass bei einem kleinen Auffahrer die Strasse blockiert wird, nur weil der "Freund und Helfer" irgendwo in seinem Fahrzeug sitzt und sich die D(T)aten notiert. Am besten noch in einer engen Strasse oder im Kurven- Kreuzungsbereich. :mad: :rolleyes:


    Ach so. Wenn die Sache klar ist oder man kein Schaden am Fahrzeug bemerkt (...da muss doch was sein, mein Auto hat doch gewackelt... :rolleyes: ) einfach bis zur nächsten Parkbucht fahren.


    Grüsse aus einem Urlaubsort mit vielen "älteren" Touristen. :cool:

  • Zitat

    Original geschrieben von marmo


    Nenn mir mal den § dazu.


    Klar, gerne:


    StVO § 34 Abs. 1 Nr. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 29


    Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren.


    Kostet übrigens nicht 10 sondern 30EUR.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

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