ZitatOriginal geschrieben von Vindur
BTW: Wem von den Autofahrern unter uns ist eigentlich bewußt, daß ein benutzungspflichtiger Fahrradweg, der parallel zu einer Vorfahrtsstraße verläuft, die gleichen Vorfahrtsrechte wie die Straße hat?
Auf seinem Grabstein stand: "Er hatte Vorfahrt..." als Radfahrer kann man gegenüber dem motorisierten Verkehr immer nur verlieren, StVO und Vorfahrt hin oder her.
Und nur weil etwas (wie die Benutzung des Fahradwegs) nicht zwingend vorgeschrieben ist heißt es ja noch lange nicht das der Radler aus Höflichkeit gegenüber den Autofahrer und aus eigenen Sicherheitsüberlegungen nicht doch lieber einen vorhandenen Radweg nutzen sollte anstatt den fließenden Verkehr zu behindern.
Rennradsport in allen Ehren aber wenn die Kasper dann gerade am Wochenende noch meinem im Tross nebeneinander über die Landstraßen zuckeln zu müssen (besonders gern gesehen: Modell "Presswurst" wahlweise im gelben oder gepunkteten Bergtrikot) fehlt auch jedem noch so rücksichtsvollen Autofahrer irgendwann das Verständnis.