Ich habe meinen Post oben schon editiert, aber was nehvada meinte, war (glaube ich) Folgendes:
Wenn zwei Autos auf den Kreisel zufahren und der "linke" noch nicht im Kreisverkehr ist, sondern frühestens gleichzeitig mit dem "rechten" einfahren würde, müsste das rechte Fahrzeug Vorfahrt haben, da erst für den Verkehr im Kreisverkehr gilt, dass er Vorfahrt vor den einfahrenden Autos hat.
Bei kleinen Kreisverkehren ergibt sich also das Problem, wie die Vorfahrt geregelt ist, wenn bis zur eigenen Einfahrt der Kreisel leer ist, der linke jedoch (wenn er nicht hält) evtl. zu knapp hinter einem selbst einfahren würde. Interessante Frage, zu der ich selbst keine Antwort weiß, sondern höchstens vermuten würde, dass der rechte ebenfalls (also wie oben) Vorfahrt hat, weil es eben noch keinen Verkehr im Kreisel gibt, der Vorfahrt hätte.