Eure grössten Aufreger im Strassenverkehr

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Der kleine aber feine Unterschied ist, dass Sie in den USA auf der Vorfahrtstraße "gelb" blinken, während es bei uns dort "dunkel" ist. Ich halte die US-Regelung für sicherer in Bezug auf Kreuzungsunfälle.

    Verstehe ich nicht. An einer normalen Vorfahrtsstraße ohne Ampel blinkt ja schließlich auch nichts.

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    Original geschrieben von murmelchen Wenn er den Bezugsscheinpflichtigen Radweg nicht benutzen kann ist das Fahrrad nicht für den Verkehr geeignet und hat nicht mal etwas auf dem Radweg zu suchen.


    Falsch.


    Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Du hast jedoch nicht zu entscheiden, ob du den benutzungspflichtigen Radweg benutzt oder nicht. Du musst ihn benutzen. Genauso wie die Herrschaften, von denen du oben schriebst, nicht zu entscheiden haben, ob sie diesen landwirtschaftlichen Weg benutzen dürfen.


    Grundsätzlich richtig, mit Ausnahmen. Wenn er bauliche Mängel hat muss man ihn nicht nutzen. So wie min. 70% der benutzungspflichtigen Radwege in meiner Umgebung beschaffen sind, muss man sie nicht nutzen. Da muss man dann für sich entscheiden wo man besser aufgehoben ist, auf der Fahrbahn oder auf einem kaputten Radweg.


    Würden die Gemeinden die Wege in Ordnung halten wäre das alles ja kein Thema. Die Radwege werden aber extrem vernachlässigt.

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    Original geschrieben von archie83
    Ich kenne unter anderem solche Radwege: Direkt links von dir fährt ein Geländewagen mit 50 km/h vorbei, der wegen seiner Breite gerne mal die gestrichelte Linie (...) überfährt. Direkt rechts neben dir parken Autos mit getönten Heckscheiben, damit du nicht sehen kannst, ob da jemand drin sitzt. Offiziell wird dir eine Fahrbahnbreite von 1,25m zugewiesen. Davon musst du aber noch den Platz abziehen, den dir der oben genannte Geländewagen sowie Leute, die nicht richtig einparken können, wegnehmen. Da fahren die Leute lieber verbotenerweise auf dem Gehweg statt zwischen den Autos zerquetscht zu werden.


    Der Radfahrer-Schutzstreifen gehört zur Fahrbahn, und soll im Begegnungsverkehr Lkw/Pkw sogar planmäßig befahren werden. Die von Dir genannten 1,25m Schutzstreifenbreite ist das Mindestmaß, die Regelbreite ist 1,50m. Bei Längsparkständen entlang des Schutzstreifens sollte ("muss" aber nicht) der Sicherheitsabstand 1,75m zu parkenden Fahrzeugen betragen, d.h. eine Schutzstreifenbreite von 1,50m vorhanden sein. 1,25m Schutzstreifen unmittelbar an 2,00m breiten Längsparkständen sind also prinzipiell möglich.


    Problematisch ist insbesondere bei Ortsdurchfahrten der verfügbare Querschnitt, in dem man alle geforderten oder gewünschten Elemente (Fahrbahn, Gehwege, Parkstände, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen) unterbringen muss. Das ganze ist dann eigentlich immer ein Kompromiss, wo jeder Abstriche bzw. Zugeständnisse machen muss.


    Die Gewerbetreibenden fordern (öffentliche) Parkplätze, die Fußgänger ausreichend breite Gehwege (das Regelmaß sind 2,50m, in der Praxis bleibt es häufig beim Mindestmaß von 1,50m), und die Radfahrer einen Radweg. Dass ein Schutzstreifen problematisch sein kann, ist in der Verkehrsplanung (und insbesondere beim ADFC) bekannt. Die Alternative wäre aber in den meisten Fällen, auf den Schutzstreifen ganz zu verzichten, was üblicherweise eine Fahrbahnquerschnittsreduzierung um 1,00m ergibt (6,00m statt 7,00m). Diesen Meter kann man dann gut entweder den Fußgängern zugeben, oder es reicht für eine gegenüberliegende Reihe Längsparkplätze, was wiederum das Gewerbe freut. Es gibt also auch genügend "Gegner" des Schutzstrreifens...


    Ferner setzt man voraus, dass der Verkehrsteilnehmer eine gewisse Grundintelligenz mitbringt, d.h. nicht stur auf irgendwelchen Rechten beharrt (leider ist dies in Deutschland stark ausgeprägt...), sondern mit der gebotenen Rücksicht unterwegs ist.


    Andersherum muss man immer mit Rücksichtslosigkeit rechnen, z.B. mit auf dem Schutzstreifen parkenden Fahrzeugen, weil eben der Bäcker genau dort ist, und der nächste freie Parkplatz 30 oder 50m entfernt ist.


    Dann kann man als Radfahrer entweder den Autofahrer zur Rede stellen, dessen Auto verkratzen oder mit den Fäusten auf dem Dach herumtrommeln. Man kann aber auch kurz nach hinten schauen, auf die Fahrbahn ausweichen und einen Schlenker um das falsch geparkte Auto herumfahren. Dann ist die Situation nach 10 Sekunden vergessen.


    Bitte nicht falsch verstehen, ich will das Parken auf Radwegen, Schutzstreifen oder auf den Blindenleitsystemen etc. nicht gutheißen. Aber mit etwas gutem Willen lassen sich viele Konfliktsituationen recht einfach lösen.


    Gruß Jörg

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Grundsätzlich richtig, mit Ausnahmen. Wenn er bauliche Mängel hat muss man ihn nicht nutzen. So wie min. 70% der benutzungspflichtigen Radwege in meiner Umgebung beschaffen sind, muss man sie nicht nutzen. Da muss man dann für sich entscheiden wo man besser aufgehoben ist, auf der Fahrbahn oder auf einem kaputten Radweg.

    Was fällt bei dir unter "bauliche Mängel" oder "kaputt"?


    Ich höre das immer wieder, aber ich habe echt noch keinen Radweg in meiner Umgebung gesehen, der so schlecht war, dass ich ihn nicht hätte benutzen können. Vielleicht liegt es daran, dass ich im wohlhabenden Hessen lebe und man dort die Radwege alle in Schuss hält.

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Der Radfahrer-Schutzstreifen gehört zur Fahrbahn, und soll im Begegnungsverkehr Lkw/Pkw sogar planmäßig befahren werden....

    Ich hab das bei mir im Ort heute morgen nochmal sehr aufmerksam verfolgt:
    Einerseits einfacher Schutzstreifen mit gestrichelter Linie am Rand der Fahrbahn ohne jede weitere Beschilderung. Andererseits fetter Radweg am Fahrbanrand mit durchgezogener Linie, rotem Straßenbelag und dem Verkehrszeichen 237.


    Eine Mischform, also den Schutzstreifen mit gestrichelter Linie und Zeichen 237, den archie83 in seinem Beispiel genannt hat, habe ich noch nicht gesehen – und ist m.W. auch nicht möglich.


    Was mich hier allerdings immer wieder stört, sind die geteilten Bürgersteige. In vielen Gemeinden wird die Markierung der beiden Bahnen nur durch unterschiedlich farbiges Pflaster erreicht. In meinem Wohnort sind die ehemals roten Steine jedoch so grau, dass man sie kaum noch von den grauen unterscheiden kann.


    Und in Frankfurt ist es zur Verwirrung mal eben umgekehrt: Da ist der Fußweg rot und der Radweg grau.

    Zitat

    Ferner setzt man voraus, dass der Verkehrsteilnehmer eine gewisse Grundintelligenz mitbringt, d.h. nicht stur auf irgendwelchen Rechten beharrt (leider ist dies in Deutschland stark ausgeprägt...), sondern mit der gebotenen Rücksicht unterwegs ist.


    Andersherum muss man immer mit Rücksichtslosigkeit rechnen, z.B. mit auf dem Schutzstreifen parkenden Fahrzeugen, weil eben der Bäcker genau dort ist, und der nächste freie Parkplatz 30 oder 50m entfernt ist.


    Dann kann man als Radfahrer entweder den Autofahrer zur Rede stellen, dessen Auto verkratzen oder mit den Fäusten auf dem Dach herumtrommeln. Man kann aber auch kurz nach hinten schauen, auf die Fahrbahn ausweichen und einen Schlenker um das falsch geparkte Auto herumfahren. Dann ist die Situation nach 10 Sekunden vergessen.

    Da stimme ich dir voll und ganz zu. Leider scheint bei manchen sich in festgesetzt zu haben, dass Rücksichtnahme nur von anderen zu leisten sei.


    Deshalb "darf" man dann ja auch auf der Landstraße im Berufsverkehr lange Staus verursachen, weil man mit seinem Rennrad auf dem Radweg nicht den lahmarschigen Touristen-Radfahrern ausweichen will und ja vielleicht ein Kieselchen auf dem Weg liegen könnte.


    Und vor allem "darf" man ja sowieso grundsätzlich alles, weil andere sich auch nicht an die Regeln halten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Verstehe ich nicht. An einer normalen Vorfahrtsstraße ohne Ampel blinkt ja schließlich auch nichts.


    Das Argument für das nächtliche Nicht-Ausschalten der Ampeln sind ja statistisch nachweisbare schwere Kreuzungsunfälle. Einen Artikel zum Thema hatte ich bereits verlinkt. Auszug:


    „Ohne Ampeln ist die Unsicherheit an Kreuzung nachts doppelt so hoch”, sagt Brockmann, der für die Unfallforschung der Versicherer (UDV) arbeitet. In einer Studie untersuchte der UDV bereits 2007 in Dresden die Auswirkungen von nachts abgeschalteten Ampeln auf die Unfallstatistik: 300 Verkehrsunfälle pro Jahr, mehr als 100 Verletzte. „Diese Statistiken lassen sich ohne weiteres auf andere Großstädte wie Duisburg, Düsseldorf oder Köln übertragen”, sagt Brockmann."


    M.E. sorgt das "gelb Blinken" für eine erhöhte Aufmerksamkeit auf der Vorfahrtstraße, das "rot Blinken" (mit Anhaltegebot = Stoppschild) für das eindeutige Signal "ich habe hier definitiv keine Vorfahrt".


    Der Vergleich mit "nicht beampelten Kreuzungen" hinkt hier etwas, da "Kreuzungen mit Ampel" (im Fachjargon heißt es "lichtsignalgeregelte Knotenpunkte") sind komplizierter betreffend die Abbiegebeziehungen, Spuraufteilung, Verkehrsstärken, etc.


    Gruß Jörg

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    Original geschrieben von jof
    Der Vergleich mit "nicht beampelten Kreuzungen" hinkt hier etwas, da "Kreuzungen mit Ampel" (im Fachjargon heißt es "lichtsignalgeregelte Knotenpunkte") sind komplizierter betreffend die Abbiegebeziehungen, Spuraufteilung, Verkehrsstärken, etc.

    Das mag stimmen, aber i.d.R. werden die Ampeln bei wirklich "komplizierten" Kreuzungen nachts auch nicht abgeschaltet.


    Aber ich verstehe es immer noch nicht so ganz. Warum muss man an der Vorfahrtsstraße warnen? Reicht es nicht, an der wartepflichtigen Straße zu warnen? Ein gelbes Blinklicht dort ist doch auch schon wesentlich mehr, als an Kreuzungen ohne Ampeln steht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt Warum muss man an der Vorfahrtsstraße warnen? Reicht es nicht, an der wartepflichtigen Straße zu warnen?


    Berechtigte Frage. Die Antwort lautet wohl: es reicht nicht, da es (statistisch nachweisbar) nachts bei ausgeschalteter LSA tatsächlich zu schweren Kreuzungsunfällen kommt. Daher die Forderung, entsprechende Ampeln auch nachts eingeschaltet zu lassen.


    Mein Vorschlag wäre dann eine Art "Zwischenlösung": das signalisieren von höherer Aufmerksamkeit, aber trotzdem kein Anhaltezwang in der Hauptrichtung (= auf der Vorfahrtstraße).


    Zitat

    Eine Mischform, also den Schutzstreifen mit gestrichelter Linie und Zeichen 237, den archie83 in seinem Beispiel genannt hat, habe ich noch nicht gesehen – und ist m.W. auch nicht möglich.


    Korrekt, das darf es so nicht geben. Schutzstreifen werden durch Leitlinien (Zeichen 340 StVO) mit Schmalstrichen von 1,0m Länge und 1,0m Breite markiert. Die Zweckbestimmung von Schutzstreifen soll durch Radfahrerpiktogramme verdeutlicht werden. (RASt 06, Ziffer 6.1.7.3)


    Man sollte auch vermeiden, die Schutzstreifen rot einzufärben (auch nicht in Kreuzungsbereichen), da durch die rote Farbe eine Sicherheit suggeriert wird ("das ist mein Bereich nur für Radfahrer"), die nicht vorhanden ist.


    Gruß Jörg

  • Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Was fällt bei dir unter "bauliche Mängel" oder "kaputt"?


    Ich höre das immer wieder, aber ich habe echt noch keinen Radweg in meiner Umgebung gesehen, der so schlecht war, dass ich ihn nicht hätte benutzen können. Vielleicht liegt es daran, dass ich im wohlhabenden Hessen lebe und man dort die Radwege alle in Schuss hält.


    Schlaglöcher, Längsrillen. Laub, Schnee oder Eis kann auch ein Grund sein. Radwege werden "hier" kaum geräumt. Außerorts im Winter überhaupt nicht. Wenn ich weiß der Weg ist schon bei guten Wetterbedingungen kaum sicher befahrbar, fahre ich natürlich nicht drauf wenn dort auch noch soviel Laub liegt, dass man die Schlaglöcher nicht sehen kann um ihnen auszuweichen. Die Fahrbahn daneben wird natürlich geräumt, Schlaglöcher werden umgehend ausgebessert etc. Sorry, ein Fahrrad hat keine Stoßdämpfer wie ein Auto, da muss man sich dann halt auch mal über die in den meisten Fällen falsche Anordnung der Benutzungspflicht hinwegsetzen.

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Man sollte auch vermeiden, die Schutzstreifen rot einzufärben (auch nicht in Kreuzungsbereichen), da durch die rote Farbe eine Sicherheit suggeriert wird ("das ist mein Bereich nur für Radfahrer"), die nicht vorhanden ist.

    In Holland ist das ja durchweg üblich, allerdings mit volumengefärbten roten Steinen und nicht nur per mit der Zeit verblassender Oberflächenfarbe wie hierzulande.
    Ich habe das nie als Suggestion von Sicherheit empfunden, sondern als sehr nützliches zusätzliches Signal für Autofahrer, dass hier mit Radlerverkehr zu rechnen ist.

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