ZitatOriginal geschrieben von scaleon
Die ca. 500€, die die Musikindustrie für 4MB verlangt -sind schon eine Art Knast.
das ist Zivilrecht, kein Strafrecht - auf das Strafrechtliche wird hierbei meistens komplett verzichtet.
Wenn jemand bei dem er abgeschrieben hat z.B 100.000€ Schaden geltend machen kann dann kann er ja die 100.000€ einklagen. Daran hindert die strafrechliche Sache überhaupt nicht.
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6 Monate auf Bewährung> Vorbestraft! Wir reden hier über einen damaligen Minister, der vor die Presse getreten ist und alles leugnete- vorsätzlich! Wenn also ein Millionär und Politiker mit 20.000€ davon kommt was machen wir dann mit den Studenten? 20€?
wäre es eine normale Privatperson gewesen dann wäre es vermutlich wegen einen Urheberrechtsverstoß gar nicht zu strafrechtlichen Ermittlung gekommen, das ganze wäre "mangels öffentlichem Intresse" eingestellt worden.