Xtra wegen "Betrugsverdacht" gekündigt; dennoch Portierung möglich?

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Da hast Du natürlich uneigeschränkt recht ... vor dem Hintergrund hätte ich gleich schriftlich reagiert. Die Gefahr, während eines Hotline-Telefonats die Fassung zu verlieren, wäre für mich übergroß ;) .


    Mir hat bei vergleichbarem Ärger mal ne Hottine entgegengehalten, auch wenn sie doof sei, müsse sie sich nicht beleidigen lassen ... da hat sie natürlich recht. Vielleicht ist es sogar Masche, dem Anrufer durch dämliche Sprüche die Worte zu verschlagen ... was ich in letzter Zeit mit Hotlines erlebt habe, sprengte jedenfalls meine Vorstellungskraft. Das kann nur Methode haben ...


    Frankie


    Ehrlich gesagt bin ich an den Anruf ziemlich unvorbereitet gegangen. Mir war nach der Übernahme der Karte nicht klar, wann diese erstmals registriert oder nachgeladen wurde. Ich hatte zwar ein paar Fanta-Codes aufgebucht, aber mein erster Gedanke war eine Abschaltung wegen Inaktivität
    Sowas lässt sich ja durch einen Anruf regeln und dann hätte ich halt 15,-€ investiert.
    Letztlich kam alles anders und ich war ob der Aussage völlig baff. Nachdem ich diese Vorgehensweise schon von verschiedenen Stellen bestätigt bekommen habe (warum auch immer diese offenbare Standardaussage kommt) bin ich diesbezüglich etwas schlauer.
    Übrigens: nach den - auch für mich - gültigen AGB gibt es keinerlei Recht zur außerordentlichen Kündigung oder ich bin mittlerweile zu dumm, solche Schriftstücke zu lesen. Im Gegensatz zu fast allen andern Anbietern räumt sich T-Mobile nämlich nicht dieses außerordentliche Kündigungsrecht bei nicht vertragskonformen Verhalten - worauf die sich wohl berufen - ein. Dort ist nur von ordentlicher Kündigung mit 1 Monat Frist die Rede.
    Naja, die erste Aufregung ist schon verflogen. Wenn die alledings eine Nummernmitnahme blockieren, werde ich echt stinkig!


    Bye, Mike

  • Zitat

    Original geschrieben von Síemenshandyfan
    ... nach den - auch für mich - gültigen AGB gibt es keinerlei Recht zur außerordentlichen Kündigung oder ich bin mittlerweile zu dumm, solche Schriftstücke zu lesen. Im Gegensatz zu fast allen andern Anbietern räumt sich T-Mobile nämlich nicht dieses außerordentliche Kündigungsrecht bei nicht vertragskonformen Verhalten - worauf die sich wohl berufen - ein. Dort ist nur von ordentlicher Kündigung mit 1 Monat Frist die Rede.
    ...


    1. Eine außerordentliche Kündigung wegen nicht vertragskonformen Verhaltens kann sich natürlich nur auf ein zu beanstandenes Verhaltens des Vertragspartners beziehen, demgegenüber die Kündigung ausgesprochen wird. Das Verhalten anderer Mitglieder der Weltbevölkerung - darunter möglicherweise auch solcher, die in der Vergangenheit mal ein Vertragsverhältnis mit T-Mobile hatten - ist unbeachtlich. Will heißen: Eine solche Kündigung kann sich nur auf Dein Verhalten beziehen. Für Handlungen des Vorbesitzers der Karte trägst Du natürlich keine Verantwortung.


    2. Wenn Du schreibst "keinerlei Recht" stellt sich für mich inzwischen die Frage, welches Recht hier Anwendung findet. Die Rechtsanwendung durch die Mobilfunkbetreiber erinnert mich ganz allgemein an die Zeit, in der jeder Gutsherr für seinen Bereich noch ein eigenes "Landrecht" erlassen konnte. Auch die Bespitzelung der Leibeigenen passt eher in dieses Zeitalter.


    Wenn man das seinerzeitige Recht allerdings auch der Kundschaft zustände, ergäben sich interessante Aspekte ... aber Vorsicht: Bevor man Haus und Hof des Gegners abfackelte, musse er gewarnt werden. Sonst war eigentlich alles erlaubt ... :p


    Frankie


  • zu 1. und genau dies ist eben nicht der Fall. Ich habe nachweislich mit der Karte nichts gemacht, was nicht üblicherweise ein anderer Nutzer auch tun würde. Der Vorwurf muss sich also auf eine Handlung vor der ordnungsgemäßen Umregistrierung auf meinen Namen beziehen. Das viele Mobilfunkbetreiber in der Beziehung aber eigenes Recht haben ist leider ein Fakt. Dagegen kann man eigentlich nur juristisch vorgehen, dafür fehlt den Leuten in der Regel aber Geld und/oder der Mut. Beides ist bei mir ebenso der Fall.. Ansonsten stimmt alles, was du unter 2. geschrieben hast...


    Bye, Mike

  • Vielleicht braucht ein Vorstandmitglied die Numer :D

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  • Hallo,


    einen freundlichen Brief mit der Bitte um Aufklärung an einen Namen, der unten auf dem Briefkopf steht (oder im Impressum) unter Nennung der betroffenen Rufnummer, SIM-Kartennummer und einer Telefonnummer, Postadresse, wo sie Dich erreichen können, kostet Dich nur Porto.


    Wenn darauf gar keine Antwort oder keine brauchbare Antwort kommen sollte, melde Dich mal per e-mail bei mir.

  • Zitat

    Original geschrieben von hrgajek
    Hallo,


    einen freundlichen Brief mit der Bitte um Aufklärung an einen Namen, der unten auf dem Briefkopf steht (oder im Impressum) unter Nennung der betroffenen Rufnummer, SIM-Kartennummer und einer Telefonnummer, Postadresse, wo sie Dich erreichen können, kostet Dich nur Porto.


    Wenn darauf gar keine Antwort oder keine brauchbare Antwort kommen sollte, melde Dich mal per e-mail bei mir.


    Danke! Im Prinzip habe ich an T-Mobile schon einen Brief geschrieben. Mir geht es um die Portierung, also habe ich dort die Portierungsabsicht angekündigt und um Mitteilung gebeten, wohin ich die Portierungsgebühr überweisen soll...


    Bye, Mike

  • Zitat

    Original geschrieben von Síemenshandyfan
    Mir war nach der Übernahme der Karte nicht klar, wann diese erstmals registriert [...]


    Wann die Xtra erstmals registiert wurde, müßte eigentlich unter MeinTmobile in der Rubrik "Vertragsdetails" -> Vertragsbeginn stehen.
    Ich habe meine Xtra im Jahr 2008 erworben und umregistiert, bei Vertragsbeginn steht allerdings das Jahr 2007. Oder ist bei mir die Angabe fehlerhaft?

    ***22 Jahre o2***

  • Zitat

    Original geschrieben von hrgajek
    ...
    Wenn darauf gar keine Antwort oder keine brauchbare Antwort kommen sollte, melde Dich mal per e-mail bei mir.


    Lieber Henning,


    ich weiß nicht, ob Du Dich noch daran erinnerst, dass Du auch mir mal eine total verfahrene Situation gerettet hast. Welche genau weiß ich nicht mehr ... ich kann mich aber sehr gut daran erinnern, dass ich nach etlichen Kontakten mit der Hotline regelrecht "Schaum vorm Mund" hatte ... :p


    Ich empfinde es als höchst bedauerlich, dass die Kundenhotlines oft nicht einmal in der Lage sind, einfachste Dinge umzusetzen mit der Folge, dass Freunde des Kunden letztlich originäre Aufgaben des Kundenservice übernehmen. Ganz sicher könnten die sich die Zeit auch mit angenehmeren Dingen vertreiben.


    Aber wirklich gut, dass es solche Mitglieder hier gibt ... :top:


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Ich habe eine PN bekommen ... in der mir ein TT-Mitglied glaubhaft versichert hat, dass T-Mobile den Mitarbeitern der Hotline zielgerichtet Informationen vorenthält. Wenn T-Mobile die im Kundenkontakt tätigen Mitarbeiter gezielt dumm hält, ist das für diese Mitarbeiter natürlich sehr unbefriedigend, weil der Kunde das nicht erkennen kann und das Unvermögen folglich allein dem Mitarbeiter zuschreibt. Als Kunde rechnet man nun einmal nicht mit solchen innerbetrieblichen Unzulänglichkeiten (und muss es eigentlich auch nicht). Hier besteht seitens T-Mobile m.E. dringender Handlungsbedarf. Sollte das wirklich zutreffen, gehören solche in meinen Augen für Mitarbeiter und Kundschaft unzumutbaren Zustände umgehend abgestellt!


    Sollen die Mitarbeiter eines aus Kostengründen outgesourcten Call-Centers etwa Zugriff auf sämtliche Daten der Rechtsabteilung haben, womöglich zu gerade laufenden Gerichtsverfahren? Zumal die Aussagen der Hotliner rechtliche Relevanz haben könnten.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Wer da intern aus welchen Gründen keinen Zugriff auf welche Daten hat, ist aus Kundensicht irrelevant. Mit der Ergänzung meines Beitrags wollte ich nur der Fairness halber klarstellen, dass die hier geschilderte Sachlage möglicherweise nicht vom Mitarbeiter der Hotline zu verantworten ist. Nicht mehr und nicht weniger.


    Ansonsten hat T-Mobile rechtswidrige Handlungen gegenüber dem Kunden entweder zu unterlassen oder zumindest auf schnellstmöglichem Weg (Hotline) umgehend abzustellen.


    Wenn dies nicht möglich ist, kann es dem Kunden letztlich egal sein, auf wessen Inkompetenz dieser unzumutbare Zustand beruht. Der Kunde selbst dürfte wohl der letzte sein, den man für diesen lausig organisierten Kudenservice von T-Mobile verantwortlich machen kann. Im Falle des Outsourcing der Callcenter hat T-Mobile den Erfolg dann eben anderweitig sicherzustellen. Das dürfte doch wohl unstreitig sein ...


    Frankie



    Erg.:
    Seit Abschaffung der "Sippenhaft" kann es dem derzeitigen Inhaber der Karte völlig egal sein, von wem sich T-Mobile betrogen fühlt. Vielleicht gibt es noch Betrugsversuche irgendwelcher anderer Personen deretwegen T-Mobile selbstverständlich nicht die Telefonanschlüsse unbeteiligter Dritter sperren darf. Auch dann nicht, wenn sie zufällig die Rufnummer einer Person übernommen haben, deren Nase T-Mobile nicht gefällt. Für wen hält man sich bei T-Mobile?


    Wer hat denn festgestellt, dass gegen den TE ein "begründeter" Berugsverdacht besteht. Sollte der gegen den TE im Ergebnis nämlich nicht bestehen, hätte sich T-Mobile möglicherweise bereits strafbar gemacht. Vor dem hier geschilderten konkreten Hintergrund hätte ich persönlich ob dieser (recht schwerwiegenden) Beleidigung längst einen Strafantrag gegen T-Mobile und unbekannt (um den konkreten Mitarbeiter von TM zu ermitteln) gestellt. In meinem Fall hatte sich TM allerdings nicht soweit aus dem Fenster gewagt ... und mir gegenüber per Kündigung einen Betrugsverdacht geäußert.

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