Anzeige wg. Betrunkenen Beifahrer?

  • Zitat

    Original geschrieben von igel-online
    Ein Tipp: Ab zum Anwalt. Der sagt dir, ob du da überhaupt erscheinen sollst bzw. musst, was du sagen sollst oder lieber nicht und begleitet dich eventuell sogar zu diesem Termin.


    Wenn er keine Rechtschutzversicherung hat die Verkehrsdelikte abdeckt wird auch ein erstes Beratungsgespräch kostenpflichtig bei den meisten Anwälten.


    Zum Anwalt würde ich gehen wenn die mich wirklich bestrafen wollen. Hier ist ja noch gar nix passiert - die gehen entweder auf Dummenfang oder glauben wirklich dass sie damit durchkommen.

  • Soweit ich weiß muss nicht nur dann bei der Polizei keine Aussage machen, wenn man sich belasten würde, sondern man braucht generell keine Aussage dort zu tätigen.
    Allein die Angabe der Personalien ist Pflicht.

  • Also, so ganz glauben kann ich die Story nicht.


    Kann es sein, dass Du den Führerschein mit 17, also begleitendes Fahren und nur die Einzelheiten Deiner Geschichte etwas zu Deinen Gunsten verdreht hast?


    Für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.


  • Meines Wissens ist es in der Tat so, dass Du dieser Aufforderung keine Folge leisten musst. Einer Vorladung der Staatsanwaltschaft muss Folge geleistet werden, aber nicht der Ladung durch die Polizei. Und selbst wenn Du hingehen solltest, besteht natürlich ein Aussageverweigerungsrecht, wenn Du Dich durch die Aussage möglicherweise selbst belasten könntest.
    Ich würde einfach mal telefonisch nachfragen, ob der Beamte Dir schriftlich vorab bestätigt, dass Du zum Einscheinen verpflichtet bist. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird das nicht mehr der Fall sein.

  • na dann werden sie halt einen Hausbesuch machen um ihre Fragen zu stellen - kommt ja gerne bei der Nachbarschaft nicht so gut an wenn die Polizei klingelt = die Polizei wird sicherlich hin fahren in der Annahme dann leichter was heraus zu bekommen.


    Die Aussage:
    "Wir hatten verabredet das ich ihn von der Party abhole da er so spät abends (aufgrund der mangelhaften Überwachung der Strassen durch die Polizei) Angst hatte, ob er Alkohol getrunken hat weis ich nicht" kann von der Polizei sicherlich nicht widerlegt werden.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    na dann werden sie halt einen Hausbesuch machen um ihre Fragen zu stellen - kommt ja gerne bei der Nachbarschaft nicht so gut an wenn die Polizei klingelt = die Polizei wird sicherlich hin fahren in der Annahme dann leichter was heraus zu bekommen.


    Bitte mal § 133 Strafprozeßordnung lesen. ;)
    "Der Beschuldigte ist zur Vernehmung schriftlich zu laden."

  • anrufen, absagen, Ende. Keine Gespräche oder Erklärungen, du leistest der Vorladung keine Folge und schluss.


    Alles andere macht dir nur unnötig Arbeit ;)

    [b]Droide - zwischen Comfort und Datenschutz[b/]

  • Das Beispiel mit dem Texifahrer finde ich einleuchtend, allerdings ist mir persönlich auch schon fast mit meinem betrunkenem Ex-Freund auf dem Beifahrersitz ein Unfall passiert. Ich habe an dem besagten Abend nichts getrunken und bin gefahren. Er saß wie gesagt auf dem Beifahrersitz und war echt friedlich, bis es zum Parken kam. Da hat er mir plötzlich ins Lenkrad gegriffen, weil er der Meinung war, dass ich es falsch mache und das bei einer langsamen Fahrt. Dennoch hätte ja was passieren können an parkenden Autos oder meinem Auto. Ich hätte nie gedacht, dass er das macht. Aber man geht davon ja auch nicht aus...Ich bin echt gespannt was aus Deiner Sache wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von 5 Minutes Alone
    anrufen, absagen, Ende. Keine Gespräche oder Erklärungen, du leistest der Vorladung keine Folge und schluss.


    Alles andere macht dir nur unnötig Arbeit ;)


    Also in meinen Augen:


    Nicht anrufen, nicht absagen und das machen, was Du ohnehin vorhattest.


    Wenn nochmal einer anruft sagst Du, dass Du Dir veralbert vorkommst und lediglich auf schriftliche Mitteilungen reagieren wirst. Und die möge bitte jemand bearbeiten, der zumindest in groben Zügen rechtskundig ist.


    Mir der Polizei sollte man in solchen Fällen rein gar nicht (fern-)mündlich kommunizieren ... nicht einmal anlässlich einer Terminabsage. Sonst wird Dir von diesen herrlich ahnungslosen Gestalten möglicherweise noch eine "Spontanäußerung" in den Mund gelegt oder sonst irgendetwas unterstellt.


    Und wie ich schon geschrieben hatte:


    Die Wahrscheinlichkeit, dass die Typen von einer Spaßvogelsendung sind und Kurt Felix o.a. im Revier auf Dich warten, halte ich für deutlich höher, als dass es sich um echte Polizeibeamte handelt. Dass Polizisten im Verkehrs-/Strafrecht mit derart schwachsinnigen Ideen aufwarten, kann ich mir definitiv nicht vorstellen.


    Frankie



    Erg.:
    Oder war doch was anderes und Du hast da was missverstanden? Vielleicht gibt es ja doch irgendein Fahrmanöver, welches die Beamten gesehen haben und das sie auf eine Handlung des Beifahrers zurückführen könnten.
    Ich habe mit Polizeibeamten ja schon viel erlebt ... aber diese Geschichte wäre wirklich sehr abenteurlich.


    Um so wichtiger wäre es, vor irgendwelcher Reaktion ein Schriftstück der Behörde abzuwarten.

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