Kosten der Krankenbeförderung - Rettungseinsatz

  • Eine ältere Dame hat ein Problem, das ich nun zu lösen versuche:


    Sie war gestürzt. Auf einen Notruf bei der 112 wurde sie durch einen Krankenwagen (der für mich wie ein Rettungswagen aussah, aber angeblich keiner war) in die nahegelegene Unfallklinik transportiert. Sie war absolut bewegungsunfähig, selbst mit Hilfe war sie nicht gehfähig.


    Im der Unfallklinik konnte ein Bruch nicht diagnostiziert werden, so dass eine Weiterbehandlung in der Städtischen Klinik erfolgen sollte. Da dort kein Bett frei war, brachte man sie per Krankentransport zunächst in ihre Wohnung. Von dort wurde sie einen Tag später mit dem Krankenwagen in die Städtische Klinik gebracht.


    Nun bekam sie für den Hin- und Rücktransport zur Unfallklinik zwei Rechnungen der Feuerwehr Duisburg mit der Begründung, sie müsse die Rechnungen selbst zahlen, weil keine vorherige Genehmigung der Krankenkasse vorgelegen habe.


    Die Sachbearbeiterin der FW beharrt darauf, eine nachträglich erfolgte Genehmigung ändere daran nichts. Wenn die Krankenkasse was anderes behaupte, sei das Unfug - nur sie habe Recht (so sagte sie tatsächlich).


    Die Krankenkasse will die Kosten erstatten, dazu müsste sie von der Feuerwehr aber eine Rechnung auf den Namen der Krankenkasse zugesandt bekommen. Das verweigert die Sacchbearbeiterin der Feuerwehr. Mit der auf den Namen der Dame ausgestellten Rechnung sei die Angelegenheit für sie erledigt und sie werde rein gar nichts mehr tun. Falls die Dame nicht zahle, würde sie eine Mahnung von der Vollstreckungsstelle erhalten und im Anschluss würde dann vollstreckt. Basta!


    Es läuft nun wohl alles auf dieses Vollstreckungsverfahren hinaus.


    Hinzu kommt, dass die Dame vollkommen dement und nicht handlungsfähig i.S. von § 12 VwVfG NRW ist und den Verwaltungsakt (Rechnung, die ohne gerichtliches Verfahren vollstreckbar ist) möglicherweise daher gar nicht wirksam entgegennehmen konnte. Da sie noch bei klarem Verstand eine Vollmacht für ihren Ehemann erteilt hatte, wird eine Betreuung nicht angeordnet - warum auch?


    Die Sachbearbeiterin der FW steht auf dem Standpunkt, solange keine Betreunung eigerichtet sei, sei sie handlungsfähig i.S. des VwVfG.


    Da die Sachbearbeiterin der FW die Abrechnung mit der Kasse verweigert und daher nach Auskunft der Kasse keine Erstattung erfolgen kann, wäre es das einfachste, wenn der Verwaltungsakt nicht wirksam geworden wäre.


    Oder kennt hier jemand eine Patentlösung? Ich frage mich ohnehin, warum die FW für Leistungen im privaten Geschäftsbereich (wo sie mit anderen Unternehmen konkurriert), vollstreckbare Verwaltungsakte betreffend die Beförderung erlassen kann, wogegen ihre Mitbewerber auf den rechtsweg angewiesen sind. Ist das nicht ein nach EU-Recht unzulässiger Wettbewerbsvorteil?


    Frankie

  • Re: Kosten der Krankenbeförderung - Rettungseinsatz


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau

    Oder kennt hier jemand eine Patentlösung?


    Eine Patentlösung nicht, aber manchmal soll es ja helfen, wenn man sich an eine der Sachbearbeiterin übergeordneten Stelle wendet (zunächst mal anrufen).


    Nächste Möglichkeit wäre, bei der KK nachzufragen, ob - auf Grund der vorliegenden Sachlage - nicht auch eine Erstattung der Kosten trotz "falschem" Empfänger möglich wäre.


    Ich würde ja zunächst Variante 1 versuchen.

  • Da die ältere Dame für den Krankentransport nichts kann und die KK auch bereits ihre Einweiligung für die Zahlung geleistet, sich aber nur die Sachbearbeiterin trotz guten Zuredens quer stellt, würde ich mich zunächst an die Abteilungsleitung von F&C (http://www.duisburg.de/micro/f…ng_und_Zivilschutz.php#a4) und zur Not an die Amtsleitung der Feuerwehr wenden (http://www.duisburg.de/micro/f…rueberuns/Amtsleitung.php).

    Vodafone Smart L+
    Fonic (GGfrei)

  • Die Dame ist Mitglied der GKV.


    Die telefonische Leiter bei der Stadt hatte ich schon in drei Stufen erklommen. Da scheint sich nichts zu bewegen - man ist sich einig. Von weiteren Telefonanten verspreche ich mir daher keinen Erfolg.


    Morgen werde ich noch mal mit der Krankenkasse telfonieren ... :rolleyes:


    Metzger80:
    Deine Links sehen doch gut aus. Da werde ich es morgen tatsächlich noch mal versuchen. Ich weiß ja nicht, welche Suppenhühner ich am Fon hatte ... die sind dort als MitarbeiterInnen gar nicht verzeichnet. Ich will ja nicht hoffen, dass man mich zum Reinigungspersonal durchgestellt hatte ... :p

  • Nun, da du schon mit allen bei der Feuerwehr gesprochen hast, versuch es doch mal mit der Lokalredation der Zeitung (Westfälische Rundschau glaube ich?) Vielleicht mögen die die Geschichte. Es geht ja "nur" darum, dass die Sachbearbeiterin den Rechnungsempfänger ändert...

  • Ich kann zur Lösung nichts beitragen, muss aber sagen: Was für eine dämliche Sch**** ist das denn bitte? Aber gut, dass du dich da reinhängst! Ich hoffe, das geht gut aus, halt uns auf dem Laufenden! :top:

  • Bis jetzt denke ich jedenfalls noch, dass sich das Problem irgendwie in den Griff bekommen lässt ... der Status Quo kann jedenfalls nicht der Weißheit letzter Schluss sein ...

  • Grundsätzlich:


    Wonach wurde abgerechnet, Rettungsdienstgesetz oder Feuerwehrgesetz?

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Abgerechnet wurde nach dem Wortlaut des Bescheids "aufgrund der Satzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Duisburg und Gebührenerhebung (Krankenkraftwagensatzung)" jeweils der Posten "Krankentransport".


    Weitere Anspruchsgrundlagen sind im Bescheid nicht genannt. Nicht einmal die Nummer des Gebührenverzeichnisses - die darf sich der Gebührenschuldner noch selbst heraussuchen.


    Frankie



    Noch etwas:
    Das Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsakte hat das Land NRW zur Entlastung der Verwaltung abgeschafft. Wer Einwendungen hat, muss binnen Monatsfrist gleich Klage beim Verwaltungsgericht erheben. :(


    Das erklärt vielleicht auch das hohe Ross, auf dem man sich sieht. Meine letzte Gesprächspartnerin war an Arroganz kaum zu überbieten.

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