Frage zur Begleichung von Mahnkosten beim Onlinehandel

  • Leute, das ist kein Geschäftsgebahren mit der ersten Zahlungerinnerung (automatisiert per E-Mail!) eine Mahngebühr von 4 Euro zu verlangen und diese auch einklagen zu wollen!


    Daß man eine Rechnung zu bezahlen vergessen kann, ist doch normal! Das habe ich in 25 Jahren geschäftlicher Tatigkeit noch nie erlebt!


    Und die erste habe ich ja sofort mit Paypal bezahlt. Gut, hat damit nichts zu tun, aber ein wenig Kundenfreundlichkeit wäre hier aber angebracht...


    Und ja, sie bestehen weiterhin auf diese Mahngebühren (E-Mail bekommen)...

  • eine rechnung nicht rechtzeitig zu bezahlen ist - zumindest in deutschland - gottseidank nicht normal, auch wenn das manche seit 25 jahren so praktizieren (dafür sollte man sich dann wiederum schämen).


    zahlungsfristen gibt es nicht nur zum spass. und zu verschenken hat auch niemand was.


    sieh es als erzieherische maßnahme, dass du verklagt wirst :p

  • Zitat

    Original geschrieben von Revilo
    Daß man eine Rechnung zu bezahlen vergessen kann, ist doch normal! Das habe ich in 25 Jahren geschäftlicher Tatigkeit noch nie erlebt!


    Mag ja durchaus sein, dann sollte man aber auch seinen eigenen Fehler einsehen und die Folgen bzw. Kosten die im normalen Bereich sind tragen.


    Denn nochmal: Egal ob man die Mahnung per Mail oder per Post schickt, irgendwer muss die Zahlungseingänge kontrollieren und es ist mit Arbeitsaufwand verbunden. Und man darf nicht immer nur den eigenen Fall sehen, wenn der VK jetzt 100 Kunden hat die "vergesssen" ihre Rechnung zu bezahlen sind das Außenstände die locker in zweistellige tausender Bereiche gehen können. Ich kenne da selbst Fälle in denen sowas kleineren Betrieben das Genick gebrochen hat weil sie selbst nicht mehr zahlungsfähig gewesen sind.

  • Zitat

    Original geschrieben von Revilo


    Und ja, sie bestehen weiterhin auf diese Mahngebühren (E-Mail bekommen)...


    Und was genau können wir jetzt noch für dich tun? Wohl nichts mehr, da du auf alle relevanten Fragen der User offensichtlich keine Antwort geben willst, stattdessen dich lieber weiter herumlamentieren sehen möchtest.

  • Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Und was genau können wir jetzt noch für dich tun?


    Wir könnten für ihn sammeln :D

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    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)



  • Du vergisst, dass das Unternehmen, bei dem Du gekauft hast, die Forderung abgetreten hat an den Zahlungsdienstleister, der die Rechnungszahlung anbietet.


    Dieser Anbieter weiß daher auch nichts davon, dass Du dort schonmal bestellt hast und per Paypal bezahlt hast.


    Kundenfreundlich ist das von dem Dienstleister sicherlich nicht, aber er wird sicherlich abgewogen haben, ob ihm ein besonderes Zuvorkommen hier im Hinblick auf Folgebestellungen per Rechnungszahlung oder das Halten seiner Kunden (=Verkäufer) etwas bringt oder einfach zuviel Aufwand bedeutet. Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Ausfallquote hier recht hoch ist, denn darunter sind ja auch all die Käufer, die eine sofortige Zahlung per Paypal vermeiden wollen, weil (noch) kein Geld vorhanden ist, bei Paypal gesperrt sind und/oder keine Kreditkarte haben.


    Schön ist das natürlich nicht mit den Mahngebühren, aber Du hattest Dich ja schließlich auch für die Rechnungszahlung entschieden.


    Du könntest jetzt versuchen, zu argumentieren, dass Du bereits zum Zeitpunkt des Mahnungseingangs überwiesen hattest und es sich um eine Überschneidung handelt. Zu behaupten, Du hättest die Mahnung nicht bekommen, wäre ja hingegen unwahr...


    Vielleicht bekommst Du die Gebühren dann erlassen. Ich denke aber eher nicht, dass das der Fall sein wird. Derartige Zahlungsanbieter sind da sicherlich unflexibler als der Verkäufer direkt...


    Oder Du zahlst einfach die Gebühren und begleichst die nächste Bestellung wieder mit Paypal...

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley


  • Es ist schon sehr kleinkariert vom Anbieter für eine E-Mail Mahnung jetzt 9,-€ zu verlangen. Deshalb könnte der TE auch argumentieren, dass die Mahnung im Spamordner war und er sie erst jetzt nach der Zahlung gefunden hat und es sich durchaus überschnitten hat. Wenn die auf Stur schalten, kann der TE das auch! :rolleyes:
    Ich zahlen zwar meine Rechnungen generell pünktlich, aber so ein kleinkariertes Verhalten würde ich nicht tolerieren. Wenn die mich ärgern kann ich das auch. :mad:
    Eine Firma kennt meist das Zahlungsverhalten des Kunden und akzeptiert dann auch ein kleine Zahlungsverzögerung vom Kunden.
    Hier gibt es ein Möbelhaus, dass so dreist ist und 100% Vorkasse verlangt! Lt. Verbraucherzentrale ist das rechtswidrig, da der Kunde unangemessen benachteiligt wird, besonder bei Reklamationen und Insolvenz. :rolleyes:

    Herbert

  • Etwas offtopic, da der folgende Text die Schweiz betrifft.

    Zitat

    Quelle «Stimmt es, dass ich einen säumigen Kunden mindestens dreimal mahnen muss, bis ich die Betreibung einleiten darf?» Diese Frage wird an der Hotline im Beobachter-Beratungszentrum fast täglich gestellt. Oder diese: «Muss die letzte Mahnung eingeschrieben verschickt werden?» Die Antwort lautet _zweimal: nein. Ein Gläubiger muss keine einzige Mahnung verschicken. Er könnte nach Ablauf der Zahlungsfrist direkt eine Betreibung oder eine Klage beim Gericht einleiten.

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    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Es ist schon sehr kleinkariert vom Anbieter für eine E-Mail Mahnung jetzt 9,-€ zu verlangen. Deshalb könnte der TE auch argumentieren, dass die Mahnung im Spamordner war und er sie erst jetzt nach der Zahlung gefunden hat und es sich durchaus überschnitten hat. Wenn die auf Stur schalten, kann der TE das auch! :rolleyes:


    Es ist also kleinkariert seine Rechnung nicht im vereinbarten Zahlungsziehl (egal ob vergessen, oder übersehen) zu zahlen?????????? Und sich dann über Mahnkosten zu beschweren? Dafür fehlen mir die Worte diese Aussage zu kommentieren :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Es ist also kleinkariert seine Rechnung nicht im vereinbarten Zahlungsziehl (egal ob vergessen, oder übersehen) zu zahlen?????????? Und sich dann über Mahnkosten zu beschweren? Dafür fehlen mir die Worte diese Aussage zu kommentieren :rolleyes:


    Es ist natürlich nicht in Ordnung, seine Rechnung verspätet zu zahlen, aber hier waren es anscheinend nur ein paar Tage und E-Mail Mahnungen, deshalb ist es für mich kleinkariert, dass hier Mahnkosten so in die Höhe getrieben werden. Damit wird der Kunde mit Sicherheit vergrault, und kauft nichts mehr. Evtl. solltest Du meine Beiträge mal ganz durchlesen. :mad:
    Übrigens, so viele Fragezeogen mögen die Mods hier nicht.
    :rolleyes:

    Herbert

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