Eine 0,0 Promille-Grenze dürfte verfassungsrechtlich nur sehr schwer durchsetzbar sein.
Eine Verbotsvorschrift, die auf einem "Wunsch" beruht (so wurde oben der Begriff "wünschenswert" gewählt), findet keine Rechtfertigung. Es müsste schon eine objektive Notwendigkeit bestehen, die Promillegrenze von 0,5 auf 0,0 Promille zu senken.
Ohne eine halbwegs gesicherte Erkenntnis, dass diese Maßnahme zielführend ist, wäre eine solch drastische Verbotsvorschrift in meinen Augen nicht zulässig. Soweit ich informiert bin, ist das Gefährdungspotenzial von Aloholwerten bis zu 0,3 Promille recht gering, so dass die Verhältnismäßigkeit einer 0,0 Promille-Grenze nicht gewahrt sein dürfte.
Frankie
Edit - zur Verhältnismäßigkeit:
Die Zahl der bei Kraftfahrzeugunfällen getöteten Verkehrteilnehmer ginge gegen Null, würde man den privaten und gewerblichen Kfz-Verkehr komplett verbieten. Auch dieses Ansinnen würde an der Verhältnismäßigkeit scheitern, obwohl mit dieser Maßnahme jährlich Tausende von Menschenleben gerettet werden könnten.
Menschenleben sind (entgegen anderslautender Beteuerungen) bei politischen Entscheidungen stets relativ. Schaue ich aus dem Fenster, sehe ich Autos fahren. Gewerke die vom Gesetzgeber in Kenntnis ihrer Gefährlichkeit sogar mit einer Gefährdungshaftung belegt wurden. Und dennoch dürfen sie betrieben werden ... auch dann, wenn der Verkehrteinehmer aus purer Lust von A nach B gelangen möchte.