ZitatOriginal geschrieben von maretzky
Desweiteren hat der Staatsanwalt einen größer Bewegungsraum und hätte den Haftbefehl beantragen können oder liegen da die Gesetze so fest ??
Ich war 4 Jahre Schöffe in Hamburg und konnte etwas hinter die "Gerichtsmauern" schauen, leider hat mir das nicht wirklich gefallen.
Ja liegen sie - solltest Du als Schöffe eigentlich wissen. Ersttäter bei denen objektiv keine Fluchtgefahr besteht werden bis zur Verhandlung auf freien Fuß gesetzt. Du hast übrigens keinen wütenden Beitrag geschrieben, dass die Schläger die Jonny K. totgeschlagen habe bis zu ihrem finalen Prozess auf freiem Fuß gewesen sind.