Mann vergeht sich an 6jährige und kommt wieder auf freien Fuss !! Hessen !

  • Zitat

    Original geschrieben von maretzky


    Desweiteren hat der Staatsanwalt einen größer Bewegungsraum und hätte den Haftbefehl beantragen können oder liegen da die Gesetze so fest ??


    Ich war 4 Jahre Schöffe in Hamburg und konnte etwas hinter die "Gerichtsmauern" schauen, leider hat mir das nicht wirklich gefallen.


    Ja liegen sie - solltest Du als Schöffe eigentlich wissen. Ersttäter bei denen objektiv keine Fluchtgefahr besteht werden bis zur Verhandlung auf freien Fuß gesetzt. Du hast übrigens keinen wütenden Beitrag geschrieben, dass die Schläger die Jonny K. totgeschlagen habe bis zu ihrem finalen Prozess auf freiem Fuß gewesen sind.

  • Wikipedia erklärt:


    Die Wiederholungsgefahr als vierte Alternative dient nicht mehr der Sicherstellung des Verfahrens. Sie stellt eigentlich eine präventive Maßnahme dar, insbesondere bei Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Serienstraftaten mittlerer und schwerer Kriminalität. Die Wiederholungsgefahr als Haftgrund ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich unbedenklich.[2] Dieser Haftgrund gilt allerdings nur subsidiär, nämlich dann, wenn der Beschuldigte sich in Freiheit befindet, weil entweder kein Haftgrund nach § 112 Abs. 2 StPO vorliegt oder aber der Haftbefehl nach § 116 StPO außer Vollzug gesetzt worden ist und der Beschuldigte somit die Möglichkeit hat, die Straftat fortzusetzen.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Zitat

    Original geschrieben von maretzky
    http://www.swp.de/ulm/lokales/…eiem-Fuss;art3458,1953614


    Warum ?? Sind Kinder nicht mehr schützend wert ??



    Möchtest du jetzt jeden Fall hier verlinken oder was ? Das ist das gleiche wie diese ganzen Facebook Hasstiraden die andauernd umhergehen und zu nichts einen Zweck haben. Kindesmissbrauch war und ist immer grausam, und ich möchte hier nichts verharmlosen, aber diese Hysterie die mittlerweile einhergeht ist keinesfalls mehr normal.

  • Hallo!


    Wenn der Staatsanwalt das öffentliche Interesse verneint, kann der Täter freigelassen werden. Wäre das öffentliche Interesse größer gewesen dann wäre der Täter jetzt nicht mehr auf freiem Fuß. Auch Täter haben Rechte (z.B. das Recht auf Unversehrtheit), das ist nunmal so in unserem Land. Das heisst aber nicht dass der Täter nicht bestraft wird.



    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
      ChickenHawk: Du hast keine Kinder, oder?


    Lass doch einfach diejenigen sich aufregen, die sowas aufregt und du kannst ja cool und "objektiv" bleiben.


    Darum geht es doch gar nicht - wer sich aufregen möchte bitte schön, aber jetzt den Staatsanwalt persönlich anzugehen ist einfach daneben. Vergleichbar damit wenn man auf Hr. Brych schimpft weil der DFB sich gegen die Torlinientechnik oder den Videobeweis verwehrt.

  • Stichworte "persönliche Betroffenheit" und "Emotionen". Da bleibt Objektivität manchmal aus. Und ich meine, als Vater kann man / könntest du es nachvollziehen.

  • Mal davon abgesehen frage ich mich ob der Staatsanwalt richtig gehandelt hat. Denn wenn ich richtig verstanden habe war das Foto in der Presse. Wenn das seine Nachbarn (und vielleicht auch sein Chef, wenn er einen hat) mitbekommen hat der Täter kein schönes Leben mehr. Auch eine Art Bestrafung. Vielleicht wünschte er sich dann er wäre ins Gefängnis gegangen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    Möchtest du jetzt jeden Fall hier verlinken oder was ?


    Nein möchte ich. Schlimm das es soviele Fälle gibt und das es viel zu schnell in Vergessenheit gerät. Wenn aber so ein Bayern Typ ein paar Millionen an Steuern hinterzieht, dann berichtet die Presse Monate lang.


    Ich kann nicht sagen was ich hier damit bezwecken möchte........ ich bin einfach sehr traurig und muss an die Kinder denken und dabei weinen. Es tut mir leid, es falsch hier.

  • Der "Bayern Typ" (er heisst übrigens Uli Hoeneß, und nicht "Bayern Typ") steht ja auch im öffentlichen Leben und ist eine Person des öffentlichen Interesses. Von ihm erwartet man gesetzestreues Handeln. Und wenn er die "Allgemeinheit der Steuerzahler" durch Steuerflucht "hintergeht" dann verliert er einen Teil des im entgegengebrachten Respekts.


    Aber an diesem "kleinen Täter" hat kaum einer Interesse. Soeiner ist für niemanden von Bedeutung. Oder anders ausgedrückt: Die Presse verdient nicht an ihm. Sonst wäre der Fall vielleicht ganz anders ausgegangen.

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