In einer Standortbescheinigung ist auch die "verwendete Betriebsart/Modulation" einzutragen. Da sich die Modulation von UMTS mit der von LTE grundlegend unterscheidet, hätte ich zunächst erwartet, dass man bei einer Änderung dieser auch eine neue StOB braucht.
Dem ist offenbar nicht so, die BNetzA möchte offenbar nur bei Änderung der Frequenz/Bandbreite, Erhöhung der Sendeleistung oder Wechsel des Antennentyps eine neue StOB etc. haben.
Umso besser, da hierdurch wieder unnötige Genehmigungsverfahren etc. vermieden werden und die Netzbetreiber schnell und einfach auf LTE umschalten können.