Ist jetzt eigentlich mal geklärt, ob die Autoindustrie eine "Gesetzeslücke" ausgenutzt hat oder ob die Vorgehensweise die Abgasreinigung in bestimmten Betriebszuständen abzuschalten illegal war?
Da stellt sich die Bundesregierung hin und sagt man hätte keine rechtliche Handhabe und die "Sonderangebote" der Autoindustrie seien ein ganz toller Schritt und heute liest man die EU fordere, dass Autos die gen Osten "exportiert" werden mit einer Abgasreinigung nachgerüstet werden. Auf welcher Rechtsgrundlage soll denn das passieren? Waren die Autos nun legal Typgeprüft und zugelassen oder nicht? Und ist das ganze nicht ein Stadt/Land Problem. Wenn der Polnische Bauer mit einem 200000km Benz mit schlechter Abgasreinigung übers Land fährt, wo ist da das Problem? Fahrverbote in den Oststädten können die ja dann selber verhängen.
Innerhalb der EU ist es ja kein Export sondern nur ein normaler Verkauf.
Aber kann die EU Kommision da schon verstehen. Bei normaler Quote sind die Mogeldiesel kein Problem, aber falls Deutschland und vielleicht noch drei, vier weitere Länder die alten Euro 4/5 Diesel massenhaft abstossen sollten, drohen andere Länder zu deren Restehalde du werden, und wenn sich diese Euro 4/5 Diesel dort massenhaft ansammeln sieht es wieder anders aus.
Aber die Nachruestung von Exportfahrzeugen wird man bestimmt nicht machen, denn das waere viel zu teuer und unwirtschaflich. Ein Exportfahrzeug mit vielleicht 1.500€ bis 3.000€ Restwert mit zusaetzlicher Abgasreinigungstechnik fuer 2.500€ bis 4.000€ nachruesten, das waere einfach unwirtschaftlicher Unsinn.
Wenn dann wird es wohl eher auf eine vorzeitige Verschrottung hinauslaufen. Von der Gesamtenergiebilanz ist das allerdings eigentlich auch nicht sinnvoll.