Preiserhöhung für Bestandskunden bei Drillisch

  • Danke das schreibt 1 User. Auch schreibt er das er aktiv werden musste. Ich korrigiere meine Aussage dahingehend. Eine automatische Erstattung wird es nicht geben.


    Gruß Marco

  • Soeben von Winsim in der Servicewelt die Antwort erhalten, dass die zuviel berechnete Grundgebühr von Mai bis September 2017 mit der Rechnung November 2017 erstattet wird.


    Wären bei mir eigentlich nur 5,00 € gewesen, bekomme aber 10,00 € als Gutschrift.

  • Der eigentliche witz an win-sim's zurückrudern müssen ist ja, daß sie, falls sie nur einfach so (ohne begründung) die preise angehoben hätten, damit durchgekommen wären. Da sie aber so -- in meinen augen -- freundlich waren, die erhöhung zu begründen, hat ihnen das gericht da -- zu recht -- einen roaming-bestimmungen-umgehungsversuch-strick gedreht.


    Von daher fand ich die damalige begründung von wimsim von vorneherein entweder selten dämlich oder selten arrogant (falls sie darauf beruhte, daß die herren manager glaubten, mit dieser begründung, die imho (hinsichtlich roamingbestimmungen) ja frecher, offener rechtsbruch war, durchzukommen).

  • Laut Gericht hat WinSIM die Preiserhöhung nicht richtig kommuniziert bzw. nur per Portal, Mail und SMS, was dem Gericht nicht ausreichend war. Hätten Sie also an jeden Kunden einen Info Brief mit klarer Message versandt dann wäre wohl alles Tutti gewesen. Nun, ich bin gespannt ob WinSIM nun einen zweiten Anlauf startet oder mit Ablauf der Vertragslaufzeit die Verträge kündigt.

  • Zitat

    Original geschrieben von schon immer hier
    Der eigentliche witz an win-sim's zurückrudern müssen ist ja, daß sie, falls sie nur einfach so (ohne begründung) die preise angehoben hätten, damit durchgekommen wären.

    Eine Preiserhöhung während der vereinbarten Vertragslaufzeit muss eigentlich immer begründet werden. Sonst könnte der Anbieter den ursprünglichen Preis praktisch nach Belieben erhöhen.


    Zitat

    Da sie aber so -- in meinen augen -- freundlich waren, die erhöhung zu begründen, hat ihnen das gericht da -- zu recht -- einen roaming-bestimmungen-umgehungsversuch-strick gedreht.

    Im OLG-Urteil spielte die Begründung keine Rolle.


    Zitat

    Original geschrieben von tomi78
    Laut Gericht hat WinSIM die Preiserhöhung nicht richtig kommuniziert bzw. nur per Portal, Mail und SMS, was dem Gericht nicht ausreichend war. Hätten Sie also an jeden Kunden einen Info Brief mit klarer Message versandt dann wäre wohl alles Tutti gewesen.

    Dazu hat sich das Berufungsgericht nicht weiter geäußert. Interessant wäre dazu vielleicht das Urteil der ersten Instanz, denn das war ja anscheinend noch etwas anders ausgefallen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Freigeist
    Eine Preiserhöhung während der vereinbarten Vertragslaufzeit muss eigentlich immer begründet werden...


    Das weiß ich natürlich. Und wegen dieser selbstverständlichkeit hielt ich es für überflüssig zu erwähnen, daß sich meine aussage natürlich nur auf die erhöhungen in den jederzeit kündbaren "verträgen" bezog.

  • Zitat

    Original geschrieben von tomi78
    Laut Gericht hat WinSIM die Preiserhöhung nicht richtig kommuniziert bzw. nur per Portal, Mail und SMS, was dem Gericht nicht ausreichend war. Hätten Sie also an jeden Kunden einen Info Brief mit klarer Message versandt dann wäre wohl alles Tutti gewesen.

    Genauso ist auch meine Wahrnehmung: Nicht die Tatsache der Erhöhung als solche, sondern nur die Kommunikation wurde bemängelt. Ein eindeutiges, nicht mit Werbung verwechselbares Anschreiben, statt dieses Wischiwaschi-Gelabere mit Anpassung und Kundeninformation aus der Marketingabteilung, dann wäre die Erhöhung nicht durchgefallen.

    Zitat

    Nun, ich bin gespannt ob WinSIM nun einen zweiten Anlauf startet oder mit Ablauf der Vertragslaufzeit die Verträge kündigt.

    Sie werden keine Kunden proaktiv verlieren wollen, daher werden sie nach einer gewissen Zeit einen zweiten Anlauf starten, behaupte ich.

  • Ich hänge mich mal hier dran, da ich das ursprüngliche Thema nicht mehr finde.


    Ist: Winsim 2GB LTE-Tarif für 6,99€


    Den Vertrag haben wir seinerzeit als die Preiserhöhung im Raum stand, vorsorglich gekündigt. Preiserhöhung wurde bei uns nicht umgesetzt und die Kündigung zu 07/2018 bestätigt. Soweit alles gut.
    Nun zur eigentlichen Frage. Weiß jemand, ob die 6,99€ damals (Aktivierung Juli 2016) auf 24 Monate beschränkt waren? Eigentlich würden wir gern die Kündigung zurückziehen und den Vertrag so, wie er ist weiterlaufen lassen.

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