Autoproduzenten, E-Autos, E-Mobilität, Ladesäulen & Co

  • Selbstbestimmtes Leben fängt in der eigenen Wohnung an und nicht mit dem Auto durch die Republik zu brummen.


    Im Prinzip ist jede Mobilität, für die Du Hilfsmittel brauchst, Luxus, den man sich leisten können muss. Für viele ist es ein Fahrrad. Für andere ein Moped und für die Wohlhabenden dieser Welt ein Auto.

  • Selbstbestimmtes Leben fängt in der eigenen Wohnung an und nicht mit dem Auto durch die Republik zu brummen.

    In dem Moment, in dem ich, aus welchem Grund auch immer, von A nach B will, dies aber nicht, oder nur unter Zuhilfenahme anderer bewerkstelligen kann, lebe ich nicht mehr selbstbestimmt, sondern fremdbestimmt, da dann andere über die Möglichkeiten mein Leben nach meinem Willen zu führen, wie es mir nach Artikel 2 GG zusteht, entscheiden. Und komm mir nicht mit dem ÖPNV. Der ÖPNV ist auf dem Land ein Phantom, ähnlich dem russischen T14-Armata auf den ukrainischen Schlachtfeldern... Nicht auffindbar.

    Einmal editiert, zuletzt von Frank73 ()

  • In dem Moment, in dem ich, aus welchem Grund auch immer, von A nach B will, dies aber nicht, oder nur unter Zuhilfenahme anderer bewerkstelligen kann, lebe ich nicht mehr selbstbestimmt, sondern fremdbestimmt, da dann andere über die Möglichkeiten mein Leben nach meinem Willen zu führen, wie es mir nach Artikel 2 GG zusteht, entscheiden.

    Kannst du mir das etwas genauer erläutern? Auf welchen Teil von Art. 2 beziehst du dich überhaupt?

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

    Art 2

    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

    Ich will von A nach B,

    nehmen wir an A ist Duisburg (oder jede andere deutsche Festlandsort), B ist die schöne ostfriesische Insel Langeoog.

    Das Auto müsste ich auf dem Festland, z.B. in Bensersiel stehen lassen, dann wird eine Fährüberfahrt nötig. Ab da wäre ich also trotz Automobilbesitz auf andere angewiesen.


    Verstößt die Existenz der Insel also schon gegen GG Art. 2? Wohl kaum.


    Aber vielleicht ja das Autoverbot auf der Insel? Und die Nichterreichbarkeit auf dem Landweg mit beliebigen Fahrzeug und ohne fremde Hilfe durch den Fährdienst?


    Müsste man daher eine Brücke bauen und Autos erlauben?


    Oder kommt das Problem eher daher, dass ich mir keinen eigenen Helikopter leisten kann? (Ganz ehrlich, für irgendeine gebrauchte Mühle wird es vielleicht doch reichen, aber mir fehlt eh der wohnungsnahe Landeplatz dafür. Aber ein Problem nach dem anderen.)


    Die Lösung, endlich Art 2 GG für alle zu erfüllen, wäre

    Helikopter für alle!

    Wer sich keinen leisten kann, bekommt ihn vom Staat finanziert, und die Fluglizenz natürlich auch. Danke Frank73 ohne dich wäre ich nie darauf gekommen. ^^

  • Kannst du mir das etwas genauer erläutern? Auf welchen Teil von Art. 2 beziehst du dich überhaupt?

    Artikel 2 erwähnt ausdrücklich die freie Entfaltung der Persönlichkeit, was die "Bundeszentrale für politische Bildung" folgendermaßen definiert.


    "Jeder Mensch hat das Recht, sich frei zu entfalten. Das heißt: Jeder Mensch darf sein Leben so leben, wie er möchte. Jeder Mensch hat die Freiheit zu machen, was er möchte."


    Um diesem Anspruch gerecht werden zu können ist das Recht auf eine gesicherte und praktikable Mobilität Grundvoraussetzung.

  • Um diesem Anspruch gerecht werden zu können ist eine gesicherte und praktikable Mobilität Grundvoraussetzung.

    Gesichterte und praktiable Mobilität muss aber nicht motorisierter Individualverkehr mittels eigenen Fahrzeug bedeuten. Und auch nicht, sich jeden Tag Distanzen von mehreren hundert Kilometern im Fortbewegungsmittel der eigenen Wahl leisten können zu müssen.

    Jeder Mensch hat die Freiheit zu machen, was er möchte.

    Und wenn ich jetzt im Heli nach Langeoog fliegen will? - Da gäbe es etlliche Gründe, warum das nicht ginge; selbst wenn ich einen besitzen würde und fliegen dürfte. So funktioniert "Freiheit" nämlich nicht. Auch nicht zu Uhrzeiten, zu denen die Fähre nicht fährt.

  • Dazu gilt aber auch:

    Art 19

    (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.


    Dir wurde die Fahrerlaubnis nicht aufgrund von Willkür, sondern aufgrund eines Gesetzes entzogen gegen daß Du verstoßen hast. Das Gesetz entspricht Deutschem Recht und ist GG konform.

    Ansonsten versuch mal mit der Argumentation gegen das Fahrverbot vorzugehen. Du wirst nicht weit kommen.

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    In der jetzigen Konfiguration übt er auf mich wenig Reiz aus. Ich warte erst mal das nächste Facelift ab. Vielleicht gibt es dann dreiphasigen Typ2-Lader mit mindesten 11 KW Ladeleistung, sowie einen deutlich größeren Akku.

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