"Recht" bei ebay: Bin ich kleinkariert?

  • Schick ihm das Telefon als versichertes Paket zurück und schreibe ihm dazu das er den Betrag von 52,irgendwas € innerhalb von einer Frist (ca. 10) Tagen überwiesen haben soll.


    Mach das ganze aber möglichst simpel und schmeiß nicht mit §§ um Dich.


    a) wird er sie nicht verstehen


    und


    b) kommt dann gerne eine "so schon mal gar nicht" Trotz-Reaktion.



    Vorschlag:


    Sehr geehrter Herr XX,
    wie im Vorfeld besprochen erhalten Sie hiermit das von Ihnen versteigerte defekte Telefon zurück.


    Ich fordere Sie auf, mir die enstandenen Kosten in Höhe von 53,XX € (40 € Artikelpreis + angefallene Versandkosten) zu erstatten und den Betrag bis zum 22.01.04 auf mein Konto-Nr. xxxxxxxx bei der XX-Bank BLZ XXX XXX XX zu überweisen.


    Sollte bis zum oben genannten Datum kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, werde ich den Vorgang meinem Anwalt übergeben.


    Die hierdurch entstehenden Mehrkosten werden Sie dann ebenfalls zu tragen haben.


    MfG



    Was die §§ angeht kann man bzw. der Anwalt hinterher immer noch massiv werden. Es hilft Dir auch nicht viel wenn Du die Sache hier trocken durchprüfst, gerade was die Einrede der Zahlungsunfähigkeit angeht:


    Pacta sunt servanda und Geld hat man zu haben oder wie heißt es so schön.


    50€ sind nicht die Welt und das ist dann halt sein Problem wo er die herbekommt.
    Normalerweise würde kein Richter bei diesem Betrag das durchgehen lassen nur weil der Schuldner mit den Schultern zuckt und sagt "Ich habe doch nichts..."


    Gruß
    CH


  • Wenn der Verkäufer auch bezüglich des Widerrufsrechts Probleme macht, soll in solchen Fällen manchmal der Hinweis auf eine mögliche Meldung beim Markeninhaber (die warten nur auf sowas) und bei der Wettbewerbszentrale helfen. Das könnte dann ziemlich teuer werden, für den Verkäufer. ;)


    Gruß


    Pitter

  • So, mein Freund hat heute die zweite und letzte Rate von Kaufpreis und Hin- und Rückporto überwiesen, die Sache ist also (für mich) gut ausgegangen.


    Niedlich fand ich, dass er jeweils vor Überweisung der 1. und 2. Rate mir diese per email angekündigt hat, und freudig davon sprach, dass er nun wieder flüssig sei.


    Nun überlege ich noch, wie ihn bewerten soll. Eine Positive hab ich von ihm hab ich schon :D Aber warum bewerte ich den Käufer gleich nach Zahlungseingang, wenn ich als Verkäufer bulshit verkaufe? Spricht wohl eher nicht für vorsätzliches bullshit-Verkaufen?


    Vielleicht ring ich mich noch zu einer Positiven mit eindeutigen Hinweisen durch...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Denke neutrale Bewertung wäre mehr als fair.


    Von einem reibungslosen Transaktionsablauf kann man ja, auch beim besten Willen, nicht sprechen.
    Einen dezenten Hinweis (im Kommentar) auf die Probleme, halte ich ebenso für durchaus legitim !

    Ich bin zu allem fähig, aber zu nichts zu gebrauchen!

  • Wie ich mich kenne, würd ich auch über ne positive Bewertung nachdenken :rolleyes: aber das ist doch einfach falsch. Neutral wäre wirklich mehr als fair, denn wenn Du nicht so am Ball geblieben wärst, hätt sich vielleicht nichts mehr getan und Du würdest mit dem Telefon zu Hause sitzen - ich stelle mir da gerade Leute vor, die ein wenig weniger Plan haben und nicht mit solchem Nachdruck hier agieren könnten (und jetzt sage mir keiner "selbst schuld"). Das ist doch kein positives (Verkäufer-) Verhalten.


    Gruß Frank

  • Bewertung: Ware entsprach grob nicht der Beschreibung,wurde aber auf drängen zurückgenommen.


    Ob Neutral oder Positiv - entscheidest Du.

    Error: reality.sys corrupted. Reboot Universe? [y/n])


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,
    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. A. Einstein


    Mit vielen Grüßen aus Berlin! Artur.

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