Schick ihm das Telefon als versichertes Paket zurück und schreibe ihm dazu das er den Betrag von 52,irgendwas € innerhalb von einer Frist (ca. 10) Tagen überwiesen haben soll.
Mach das ganze aber möglichst simpel und schmeiß nicht mit §§ um Dich.
a) wird er sie nicht verstehen
und
b) kommt dann gerne eine "so schon mal gar nicht" Trotz-Reaktion.
Vorschlag:
Sehr geehrter Herr XX,
wie im Vorfeld besprochen erhalten Sie hiermit das von Ihnen versteigerte defekte Telefon zurück.
Ich fordere Sie auf, mir die enstandenen Kosten in Höhe von 53,XX € (40 € Artikelpreis + angefallene Versandkosten) zu erstatten und den Betrag bis zum 22.01.04 auf mein Konto-Nr. xxxxxxxx bei der XX-Bank BLZ XXX XXX XX zu überweisen.
Sollte bis zum oben genannten Datum kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, werde ich den Vorgang meinem Anwalt übergeben.
Die hierdurch entstehenden Mehrkosten werden Sie dann ebenfalls zu tragen haben.
MfG
Was die §§ angeht kann man bzw. der Anwalt hinterher immer noch massiv werden. Es hilft Dir auch nicht viel wenn Du die Sache hier trocken durchprüfst, gerade was die Einrede der Zahlungsunfähigkeit angeht:
Pacta sunt servanda und Geld hat man zu haben oder wie heißt es so schön.
50€ sind nicht die Welt und das ist dann halt sein Problem wo er die herbekommt.
Normalerweise würde kein Richter bei diesem Betrag das durchgehen lassen nur weil der Schuldner mit den Schultern zuckt und sagt "Ich habe doch nichts..."
Gruß
CH