T-Mobile- Netzabdeckeung kaum verfügbar seit ca. 4Woche bis September-So-Kü-Recht?

  • Hallo liebe TT -Gemeinde.
    Seit ca. 4 Wochen ist der Empfang in meinem Ort massiv gestört- Datenverbindungen sind so gut wie gar nicht mehr möglich.
    Speziell in meiner Straße ist der Empfang gleich Null.


    Letzte Woche rief ich bei T-Mob. an; dort teilte man mir mit dass eine Störung vorliegt und die frühestens Anfang /Mitte September behoben sein wird.
    In Summe sind dies 8-10 Wochen ohne Funkverbindung.
    Ich bin sehr auf LTE usw. angewiesen, da ich seit ca. einem Jahr keinen Festnetzanschluss mehr habe (haben wollte), und habe alles über LTE- Verbindungen abgewickelt.
    Auch Banküberweisungen-letztere muss ich nun telefonisch machen, und das kostet pro Überweisung EURONEN...
    Da ich einerseits die versprochene Leistung von T-Mobile (unverschuldet) nicht nutzen kann, und ich dennoch den Mobilfunktarif "L" monatlich zahlen "darf", und mir noch zusätzlich Kosten aufgebürdet werden (u.a.Telefonische Banküberweisungen-hierfür muss ich übrigens ins Auto steigen und solange fahren bis ich Empfang habe, von Lebensqualitätseinbußen ganz zu schweigen), frage ich euch ob hier nicht ein Sonderkündigungsrecht vorliegt?
    Schließlich kommt der Vertragspartner nicht seiner zugesicherten Leistungen nach.


    Des Weiteren versuche ich die passende Beschwerdeseite von T-Mob zu erreichen.- diese ist anscheinend "DOWN"?
    Würde heutzutage eigentlich eine Email (ohne händische Unterschrift)ausreichen, um meine Beschwerde inkl. Fristsetzung, nebst Erwägung eines etwaigem SoKü-Recht vorzubringen?
    Damals-1992 -hatte ich ähnliche Probleme, damals musste man mindestens ein FAX senden.…


    Danke euch.

  • Dein Mobilfunkvertrag garantiert dir sicher keine Verfügbarkeit an einem bestimmten Standort. Verträge, die so etwas tun, nennen sich Festnetzverträge.


    Klar ist das ärgerlich, aber mein Tipp wäre, es lieber gütlich zu versuchen und eine Erstattung zu erwirken.

    Unterwegs in Hamburg-City mit Vodafone Red M. Dazu ein Bitstream-VDSL-250, der über das hervorragende ehemalige Versatel-Netz realisiert ist.

  • Da es t-mobile nicht mehr gibt wird das schwer....
    Bin ja schon froh dass da nicht D1 steht.


    du kannst die telekom nicht für so etwas verantwortlich machen zu mal du einen Privatkunden Tarif hast.


    für beschwerden gibt es das kontaktformular


    wenn ein anderer Anbieter bei dir empfang hat kannst du dir bei dem ein vertrag/prepaid karte holen.


    die telekom wird dir sicher keine kosten für telefonüberweisungen zurück erstatten.
    warum auch immer das das mittel deiner wahl ist.


    hol dir ein monatlich kündbaren dsl vertrag bei o2 und dann schau weiter.


    Die monatlichen kosten werden sie dir sicher leicht rabattieren, aber dein vertrag kann trotzdem im rest von deutschland genutzt werden. Das ist leider fakt.

    iPhone 14 Pro @ Magenta L Young + M1

    Redmi 9c - Telekom und Vodafone lte (prepaid)

    redmi note 9t 5G - 5G SA + o2 4G

    poco m4 pro 5g - 5G SA + vodafone 4g

    xiaomi mi 11 lite - 5G SA

    moto g5 - DT B20/MOCN + GSM

  • Dazu hätte ich gerne die Meinung von [USER="199308"]Goyale[/USER] . Wer ersetzt den Telekom-Schaden?


    Es ist unschön, dass die Technik der Telekom vor Ort scheinbar für 2 Monate ausfällt.
    Der Fragesteller könnte den Telekom-Account hier auf TT wegen genauer Infos und Kompensation kontaktieren.


    Der Fragesteller könnte auch z.B. sofort Freenet Funk holen, und damit die Zeit des Ausfalles der DT-Basisstation überbrücken. Jedenfalls dann, falls TEF vor Ort ein Netz hat, und keinen Netzschaden.

  • frage ich euch ob hier nicht ein Sonderkündigungsrecht vorliegt?
    Schließlich kommt der Vertragspartner nicht seiner zugesicherten Leistungen nach.


    Welche Datenbandbreite hast Du denn für Deinen Nutzungsort ganz konkret vereinbart? Den Wert findest Du in dem von Dir individuell verhandelten Vertrag mit der Telekom. Dort findest Du auch die Vertragsstrafe, welche die Telekom zahlt, wenn sie das vereinbarte SLA nicht einhält.

  • Nach den Telekom-AGB gilt:
    "8.3 Die vertraglich vereinbarten Leistungen können geändert werden,
    wenn und soweit dies aus triftigem, bei Vertragsschluss nicht
    vorhersehbaren Grund erforderlich ist und das Verhältnis von
    Leistungen der Telekom und Ihrer Gegenleistung nicht zu Ihren
    Ungunsten verschoben wird, so dass die Änderung für Sie
    zumutbar ist. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn
    - die Leistung in der bisherigen vertraglich vereinbarten Form
    aufgrund neuer technischer Entwicklung nicht mehr erbracht
    werden kann oder
    - neue oder geänderte gesetzliche oder sonstige hoheitliche
    Vorgaben eine Leistungsänderung erfordern.
    8.4 Änderungen der AGB oder der Leistungen gemäß Ziffer 8.1 bis 8.3
    werden wir Ihnen mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten
    Wirksamwerden in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) mitteilen.
    Ihnen steht bei Änderungen, die nicht ausschließlich zu Ihren
    Gunsten sind, das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer
    Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
    Änderungen in Textform zu kündigen. Hierauf werden wir Sie in der
    Änderungsmitteilung besonders hinweisen"

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Hallo Andromedaner5555,


    ich falle gleich mal mit der Tür ins Haus. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht.
    Ja, es ist mehr als ärgerlich, dass das Netz an deinem Standort nicht optimal bzw. gestört ist. Da bin ich auch ganz bei dir.
    Aber wie der Name bereits sagt, ist ein Mobilfunkvertrag nicht standortbezogen. Wenn du an anderen Orten den Vertrag und seine Bestandteile nutzen kannst, ist der Vertrag von unserer Seite erfüllt.


    Das hilft dir beim jetzigen Problem nur wenig weiter, ich weiß. Ich wollte nur erstmal Klarheit schaffen.


    Sehr gerne schaue ich mir die besagte Störung einmal an. Dann finden wir auch heraus, was da genau los ist und wie lange die Behebung dauern wird.
    Lass mir dafür bitte deine Kundendaten über unser Kontaktformular zukommen. Wir melden uns bei dir.


    Viele Grüße
    Daniel H. von Telekom hilft


  • ich falle gleich mal mit der Tür ins Haus. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht.
    Ja, es ist mehr als ärgerlich, dass das Netz an deinem Standort nicht optimal bzw. gestört ist. Da bin ich auch ganz bei dir.
    Aber wie der Name bereits sagt, ist ein Mobilfunkvertrag nicht standortbezogen. Wenn du an anderen Orten den Vertrag und seine Bestandteile nutzen kannst, ist der Vertrag von unserer Seite erfüllt.


    Es reicht also wenn ihr nur noch in Buxtehude einen Sender aufstellt und der Rest der Republik ein Funkloch ist?


    Ich persönlich würde eine Frist setzen ( zwei Wochen) die Leistung am Standort wieder zu erbringen. Für den Fall der Nichteinhaltung außerordentlich Kündigen. (Dies ist keine Rechtsberatung). Statt dem Kontaktformular direkt an Herrn Timotheus Höttges schreiben ( Brief).
    Wird von dem zwar nicht bearbeitet aber die Leute haben weitreichendere Kompetenzen als 0815 Support oder Telekom hilft.

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