Girokonto Kündigung / Verhalten der Bank normal

  • So eine Lastschrift ohne Mandat, völlig egal, in welcher Höhe, wäre doch mal wirklich ein Fall für einen Abmahn-Anwalt, der die Bank zur Abgabe einer Unterlassungserklärung zwingt. ;)


    In der Praxis kann man das wohl nur verhindern, indem man für Zahlungen, die man erhalten will, grundsätzlich die IBAN eines Tagesgeldkontos angibt. Dort können die sich dann gern die Zähne ausbeißen beim Versuch, eine Lastschrift zu ziehen.


    Gruß
    Lisa

  • So eine Lastschrift ohne Mandat, völlig egal, in welcher Höhe, wäre doch mal wirklich ein Fall für einen Abmahn-Anwalt, der die Bank zur Abgabe einer Unterlassungserklärung zwingt. ;)

    Koennte man zwar theoretisch machen, finde es aber unnoetig wenn man das Problem wahrscheinlich auch einfach durch einen Anruf oder eine Ruecklastschrift klaeren kann.


    Ausserdem glaub hat da wohl einfach ein Mitarbeiter eine kreative wenn auch eigentlich illegale Loesung gesucht um sich etwas Aufwand zu sparen.


    In der Praxis kann man das wohl nur verhindern, indem man für Zahlungen, die man erhalten will, grundsätzlich die IBAN eines Tagesgeldkontos angibt. Dort können die sich dann gern die Zähne ausbeißen beim Versuch, eine Lastschrift zu ziehen.

    Der Tipp ist gut, so hab ich das frueher als es noch kein Paypal gab mit eBay Verkaeufen gemacht.

  • Moin,


    die Tatsache, dass die Auflösung bei dir eh scheinbar chaotisch verlaufen ist, mal außen vor gelassen:
    - Das die Sparkasse die Kontoführungsprovision für den gesamten Monat belasten darf, halte ich auch für fragwürdig und nicht korrekt (meine Hausbank handelt definitiv anders und ich bin mir sicher, dass sie das nicht machen, weil sie den Kunden was Gutes wollen, sondern weil es ansonsten rechtlich ggf. nicht haltbar wäre!)
    - die Sparkasse hätte meiner Meinung nach die Lastschrift nicht ohne SEPA-Mandat durchführen dürfen, aber ohne diese Lastschrift wäre das Konto eben auch nicht aufgelöst worden. Es ist eben nicht möglich Konten aufzulösen, ohne den ggf. bestehenden Sollsaldo auszugleichen oder den vorhandenen Haben-Saldo zu überweisen. Im Idealfall hätte die Sparkasse Dir das SEPA-Mandat eben zugeschickt und die Auflösung wäre zu einem späteren Zeitpunkt (Nämlich dann, wenn du das Teil zurückgeschichkt hast) erfolgt. Wäre für Deinen Fall mit Sicherheit besser gewesen, denn dann wäre auch Dein Wunschtermin berücksichtig worden
    - ist die Lastschrift wirklich im Fremden Namen erfolgt? Die Lastschrift wurde doch für Deinen Soll-Saldo zugunsten Deines bisherigen Kontos ausgeführt, da seh ich erstmal keinen fremdem Namen, sonder nur Deinen Namen. Es ist ja nicht so, dass die Sparkasse direkt zugunsten eines Gebührenkontos eingezogen hat, sondern zunächst einmal Deinen Soll-Saldo ausgeglichen hat, um Deiner Weisung der Kontoauflösung nachzukommen. Die Umbuchung auf das Gebührenkonto bei der Sparkasse selbst, wird in der Regel erst dann erfolgen, wenn das Konto aufgelöst wird.
    - Kündigung per Fax ist je nach Vertragsausgestaltung tatsächlich nur ein Entgegenkommen der Sparkasse. Schau mal in den Kontovertrag, was da zur Kündigung steht - vielleicht ist dort tatsächlich die eigenhändige Unterschrift gefordert , so dass ein Fax eigentlich eben nicht ausreicht. Das persönliche Erscheinen wäre dann immer noch nicht zwingend erforderlich - ein Brief mit eigenhändiger Unterschrift tut es dann auch.


    Gruß
    smoerf

  • Ich kann in den Bedingungen nichts zur Form einer Kündigung finden. Ich denke mal die AGB sind der richtige Ort danach zu suchen?!
    https://www.ksk-koeln.de/unter…eschaeftsbedingungen.aspx


    Zur Kündigung im Soll habe ich nur folgendes gefunden:
    https://www.infodienst-schuldn…rderung-abhaengig-machen/
    Es scheint also üblich zu sein Kündigungen bei Vorhandensein eines Sollsaldos zu verweigern. Eine Rechtsgrundlage scheint es aber nicht zu geben. Wenn überhaupt der im Artikel genannte §489 (3) BGB der einem aber auch zwei Wochen Zeit für den Ausgleich des Saldos einräumt.


    Ich habe weder ein Lastschriftmandat erteilt noch habe ich eine Lastschrift zu Gunsten meines Kontos beauftragt. Folglich hat jemand in meinem Namen (also unter fremdem Namen) eine Lastschrift ausgelöst. Hätte ich die Lastschrift zurückgebucht, dann wäre doch "meine" Lastschrift geplatzt und ich hätte dafür die Gebühren tragen dürfen.


    Danke übrigens für den durchdachten Beitrag :top:

  • [...]In der Praxis kann man das wohl nur verhindern, indem man für Zahlungen, die man erhalten will, grundsätzlich die IBAN eines Tagesgeldkontos angibt[...]

    Ja richtig, nur hätte das im vorliegenden Fall die Kontoschließung verhindert, behaupte ich. Ob einem damit letztendlich wirklich geholfen ist?? Außerdem könnte ich mir vorstellen, dass es vorgeschrieben ist ein lastschriftfähiges Konto als Gegenkonto anzugeben. Wäre es an dem und man verstieße dagegen, dürfte es ein Leichtes für die Bank sein, hieraus eine rechtssichere Argumentation zu entwickeln...

  • [USER="123518"]Eldschi[/USER] wie kommst du zu dieser Annahme? Das würde bedeuten man könnte ein Konto nur schließen wenn man ein neues Konto hat.


    Ich habe oben die Bedingungen der Sparkasse verlinkt. Ich kann nichts zu einem vorgeschriebenen Referenzkonto finden. Ich kann nichts zu einer Formvorschrift der Kündigung finden. Auch scheint das Verweigern einer Kündigung bei noch nicht abgerechneten Gebühren oder einem negativen Saldo jeglicher rechtlichen Grundlage zu entbehren. (siehe Link weiter oben)


    Stellt euch vor ihr zahlt eine Rechnung eures Handyvertrages nicht und könntet deswegen nicht kündigen. Und jetzt stellt euch auch noch vor, ihr zahlt nicht, weil eine unrichtige Rechnung erstellt wurde. Das wäre dann ja mit meinem Fall vergleichbar.


    Zudem habe ich zu Lastschrift vom Extra Konto gelesen, dass manche Banken diese Einlösen aber automatisch am Ende des Tages zurück buchen. Und diese Rückbuchung wäre im meinem Fall dann ja zu meinen Lasten gegangen, da die Lastschrift schließlich in meinem Namen ausgefürht wurde.

  • Außerdem könnte ich mir vorstellen, dass es vorgeschrieben ist ein lastschriftfähiges Konto als Gegenkonto anzugeben.


    Wieso dass denn? In Deutschland leben & arbeiten z.B. viele Stundenten, Vertragsarbeiter, EU-Selbständige, Gast-Dozenten usw usw. und diese Leute fahren irgendwann mal Heim. Wie kann man also jemand aus dem Ausland nach deutschem Recht verpflichten zu Hause ein Konto zu besitzen? Das ist doch völlig absurd.


    Die Banken brauchen doch bei einer Kündigung nur 3-4 Arbeitstage um sehen ob da noch was kommt und dann kann man getrost das Konto schließen -denn welche Buchung (nicht Abbuchung) dauert denn länger 4 Arbeitstage?


    Abgesehen davon habe ich vor paar Jahren ein Konto gekündigt und nirgendwo war die Rede von ein weiteres Konto. Ausgezahlt wurde am Schalter und fertig!

  • Wieso dass denn?[...]

    Ich weiß es nicht. Vielleicht weil ich mehr Fantasie als andere habe oder weil mich das Leben gelehrt hat, dass sich überall völlig unerwartete Stolpersteine ergeben können?

  • Habe mein Commerzbank-Giro gekündigt und im Kündigungsschreiben darauf hingewiesen, dass das Konto ausgeglichen ist und ich sichergestellt habe, dass keine weiteren Belastungen oder Zugänge erfolgen.
    Daraufhin antwortete die Bank mir, dass sie die Kündigung nicht bearbeite, und bat um Angabe eines Verrechnungskontos. Dieser Bitte kam ich nach mit dem Hinweis, dass mir der Zweck einer solchen Angabe nicht erschließe.
    Nun buchte die CoBa dort 80 Cent ab (hört sich stark nach Briefporto an) und schickte mir einen Kontoauszug zum 21.08., der interessanterweise einen "alten Kontostand vom 20.08.2019" von 0,80- aufführt und einen Eintrag "Restsaldo aus Kontolöschung 0,80" enthält (bezieht sich auf die Abbuchung vom genannten "Verrechnungskonto") sowie einen Kontostand zum 21.08. von 0,00,
    Wohlgemerkt, ich habe keinerlei Angabe erhalten, wofür die 0,80 € berechnet wurden, da der (unverlangt) übersandte Kontoauszug ja bereits mit einem "alten Kontostand" von -0,80 € beginnt.
    Ist dieses Verhalten normal, und ist es korrekt von der Commerzbank?

  • Habe mein Commerzbank-Giro gekündigt und im Kündigungsschreiben darauf hingewiesen, dass das Konto ausgeglichen ist und ich sichergestellt habe, dass keine weiteren Belastungen oder Zugänge erfolgen.
    Daraufhin antwortete die Bank mir, dass sie die Kündigung nicht bearbeite, und bat um Angabe eines Verrechnungskontos. Dieser Bitte kam ich nach mit dem Hinweis, dass mir der Zweck einer solchen Angabe nicht erschließe.
    Nun buchte die CoBa dort 80 Cent ab (hört sich stark nach Briefporto an) und schickte mir einen Kontoauszug zum 21.08., der interessanterweise einen "alten Kontostand vom 20.08.2019" von 0,80- aufführt und einen Eintrag "Restsaldo aus Kontolöschung 0,80" enthält (bezieht sich auf die Abbuchung vom genannten "Verrechnungskonto") sowie einen Kontostand zum 21.08. von 0,00,
    Wohlgemerkt, ich habe keinerlei Angabe erhalten, wofür die 0,80 € berechnet wurden, da der (unverlangt) übersandte Kontoauszug ja bereits mit einem "alten Kontostand" von -0,80 € beginnt.
    Ist dieses Verhalten normal, und ist es korrekt von der Commerzbank?


    Ja, das ist bei der Commerzbank normal und nein, das ist nicht korrekt. Bei meiner Kontokündigung vor ca. 2 Monaten wurde ich angerufen und um ein Konto gebeten, da das angeblich *hust* nicht anders eigegeben werden kann. Ich habe ein Girokonto angegeben und gesagt, dass es sich um ein Sparkonto handelt, von dem keine Lastschriften gezogen werden können. Außerdem ist mein Konto auf Null und Grundgebühr fällt beim Rewe Konto nicht an. Dennoch wurden mir 0,09€ abgebucht und anscheinend auch manuell bearbeitet. Die Arbeitszeit des MA steht in keinem Verhältnis zu den 0,09€. Da es sich tatsächlich um die Gebühr für die letzte SMS-TAN handelt, habe ich nichts unternommen. Es kamen bei mir auch mehrere Auszüge per Post, aber die sind beim Rewe Konto kostenlos.
    In Deinen Fall würde ich entweder eine deutliche Mail an die Commerzbank senden und darauf hinweisen, dass die Lastschrift ohne SEPA-Mandat vorgenommen wurde und der Kontoauszug nicht von Dir angefordert wurde oder sofort die Lastschrift zurückgehen lassen und abwarten. Wenn eine Mahnung kommt, würde ich gleich mit Ombudsmann und BaFin drohen. :mad:

    Herbert

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