Ein Überblick über die bundesweit geltenden Regelungen ab heute, 01. Oktober:
- Es gilt FFP2-Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen – sowie weiter auch für alle ab 14 Jahren in Fernzügen wie ICE und Intercity. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren können es einfachere OP-Masken sein.
- Beim Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern muss zusätzlich ein aktuelles negatives Testergebnis vorgelegt werden. Für Beschäftigte gilt: Tests mindestens dreimal pro Woche. Pflegeheime müssen Beauftragte benennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern sollen.
- In Flugzeugen fällt die seit Monaten geltende Maskenpflicht weg. Die Bundesregierung könnte sie bei kritischerer Lage noch per Verordnung einführen. Für Urlaubsheimkehrer gelten die gelockerten Coronaregeln ohne spezielle Nachweise bei der Einreise nach Deutschland auch über die Herbstferien und Weihnachten weiter – zumindest, solange keine neue, gefährlichere Virusvariante kursiert.