Genau. Zwar kein Rechtsbruch, aber der epidemiologische Nutzen von ein Paar Stunden Restquarantäne ist schon recht gering. Darauf zu verzichten dürfte aber auch keine rechtliche Grundlage haben.
Wobei auch am Tag 13 noch zu informieren, und auch nachfragen ob einer Symptome entwickelt hat; also das ist im Gegensatz schon sehr sinnvoll.