Was geht euch auf den Keks?

  • Wie wird man denn staatenlos?


    Entweder so wie es Frank73 beschrieben hat.


    Oder


    Wie bei mir: Mein Papa ist Italiener und meine Mama ist Deutsche. Beide Staaten dachten ich sei im Jeweilig anderen Vater oder Mutter Land gemeldet. War ich aber nicht. Ich war bis ich einen eigenen Kinder Pass bekommen sollte Staatenlos.

    Grüße Lady X


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  • Noch ein kleiner Nachschlag zu der Thematik: Meine Mutter wurde in Deutschland geboren, und hat auch als erste Sprache Deutsch gelernt. Obwohl sie auf dem Papier Französin war, war französich für sie eine Fremdsprache, die sie erst lernte als sie in die Schule ging, in Frankreich. Von dieser Schulzeit abgesehen, lebte sie nur in Deutschland. Meine Mutter ist deshalb Französin, weil ihr Vater Franzose, und ihre Mutter Deutsche war. Zu der Zeit bekam ein Kind automatisch die Nationalität des Vaters zugesprochen. Weil also mein Opa mütterlicherseits Franzose war, und dadurch meine Mutter keine deutsche Staatsbürgerschaft von Geburt ab bekam, gelte ich, der nie irgendwo anders gelebt hat als in Deutschland, und der auch keine andere Sprache spricht als Deutsch, bis heute auf dem Papier als "Person mit Migrationshintergrund". Klingt seltsam, ist aber so.

  • Entweder so wie es Frank73 beschrieben hat.


    Oder


    Wie bei mir: Mein Papa ist Italiener und meine Mama ist Deutsche. Beide Staaten dachten ich sei im Jeweilig anderen Vater oder Mutter Land gemeldet. War ich aber nicht. Ich war bis ich einen eigenen Kinder Pass bekommen sollte Staatenlos.

    Das dürfte aus meiner Sicht nicht korrekt sein. Denn wenn deine Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit hatte, hast du automatisch die deutsche, egal welche dein Vater hat. Ius sanguinis.


    https://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html


    §§ 1 und 4

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  • Das dürfte aus meiner Sicht nicht korrekt sein. Denn wenn deine Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit hatte, hast du automatisch die deutsche, egal er dein Vater ist. Ius sanguinis.

    Wann genau war diese Änderung, dass ein Elternteil für die deutsche Staatsbürgerschaft des Kindes ausreicht? Selbst zu Zeiten meiner Geburt (1973) war meines Wissens ausschließlich die Staatsangehörigkeit des Vaters entscheidend.

  • Selbst zu Zeiten meiner Geburt (1973) war meines Wissens ausschließlich die Staatsangehörigkeit des Vaters entscheidend.


    Das würde ich auch gern wissen.


    Ich bin 1965 Geboren.


    Und ich "musste" die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.

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  • In Deutschland gilt Ius Sanguinis seit 1914.


    Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/…ion/270377/ius-sanguinis/


    Seit wann das von der Mutter gilt recherchiere ich noch. Meiner Meinung (mea culpa) nach schon seit 1914.


    Gefunden:


    Zitat

    Vor 1975 konnte ein Kind nur durch seinen Vater oder seine unverheiratete Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit bei Geburt erwerben. Nach einer Gesetzesänderung[12] aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwarb eine ab dem 1. Januar 1975 ehelich geborene Person die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil (gleich welchen Geschlechts) die deutsche Staatsangehörigkeit besaß; nichtehelich geborene Kinder erwarben sie bis zum 1. Juli 1993 nur dann, wenn die Kindesmutter deutsche Staatsangehörige war. Seitdem kann sie auch der nichteheliche Vater vermitteln, wenn ...

    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/…_(Abstammungsf%C3%A4lle)n

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  • Aber es galt auch, https://de.wikipedia.org/wiki/…zelne_Regelungen_des_StAG

    Zitat

    Eheliche Geburt

    Eheliche Kinder, die zwischen dem 1. Januar 1914 und dem 31. Dezember 1963 geboren wurden, erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit nur durch den deutschen Vater. Eheliche Kinder einer deutschen Mutter, die nach dem 1. Januar 1964 und vor dem 31. Dezember 1974 geboren wurden, erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie sonst staatenlos geworden wären. Eheliche Kinder, die seit dem 1. Januar 1975 geboren wurden, erwarben die Staatsangehörigkeit bereits durch einen der beiden Elternteile.

    Eheliche Kinder einer deutschen Mutter, die ab dem 1. April 1953 und vor dem 1. Januar 1975 geboren wurden und bereits eine Staatsangehörigkeit besaßen, hatten die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung zu erwerben. Grund für diese Regelung war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 1974,[79] wonach es mit der Gleichberechtigung von Männern und Frauen (Art. 3 Abs. 2 GG) unvereinbar sei, dass das eheliche Kind eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter stets die deutsche Staatsangehörigkeit erwerbe, das eheliche Kind einer deutschen Mutter und eines ausländischen Vaters aber nur dann, wenn es sonst staatenlos sein würde. Die Erklärungsfrist ist mit dem 31. Dezember 1977 abgelaufen. Danach blieb nur dann die Möglichkeit, die Erklärung abzugeben, wenn der Betroffene ohne sein Verschulden außer Stande war, die Erklärungsfrist einzuhalten. In diesen Fällen konnte die Erklärung bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Fortfall des Hindernisses abgegeben werden.[80] Am 1. August 2006 ist auch diese Möglichkeit entfallen.[81]

    Nichteheliche Geburt

    Nichteheliche Kinder einer deutschen Mutter erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit ab dem 1. Januar 1914.

    Dagegen erwerben nichteheliche Kinder einer ausländischen Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit erst seit dem 1. Juli 1993, sofern ein deutscher Mann die Vaterschaft anerkennt oder gerichtlich als Vater festgestellt wird (die deutsche Staatsangehörigkeit wird allerdings nicht erworben, wenn der Vater erst nach dem 23. Geburtstag des Kindes die Vaterschaft anerkennt oder das Vaterschaftsfeststellungsverfahren erst nach dem 23. Geburtstag eingeleitet wird).

    In anderen Staaten gibt es teilweise auch (trotz grundsätzlichem ius sanguinis) unter bestimmten Umständen Fristen bis wann ein Kind die Staatsbürgerschaft anmelden/feststellen/beantragen muss. So ich recht erinnere gilt das z.B. für Kinder eines finnischen Elternteils bezüglich der finnischen Staatsangehörigkeit, wenn das Kind im Ausland geboren ist, aufwächst und zudem durch Geburt eine zweite Staatsangehörigkeit erworben hat.

  • Mich regen Werkstätten auf, die nichts können, außer Geld abzocken.

    Eben war mein Schwager da und wollte die Zündkerzen gewechselt haben. Ok, kein Problem. Teile hatte ich ja schon bestellt und ans Werk gemacht. Von 6 Kerzen waren 4 fast lose, eine so fest, dass ich die kaum lösen konnte und eine ganz normal angezogen. Den letzten Wechsel hatte eine große Markenwerkstatt gemacht. Für sage und schreibe 340€ <X

  • Wenn Leute zuständig sind, ihre Arbeit aber auf mich abwälzen wollen. :cursing::thumbdown:

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