Neue AGB O2 ab dem 1.12.2021

  • Also für mich ist bisher die Preisanpassungsklausel als gefährlichster Passus erkennbar - hat ja schon jemand darauf hingewiesen. Das wäre auch am ehesten der Grund, warum man widersprechen sollte. Aber klar, ist riskant. Vielleicht würde O2 nicht gleich kündigen, sondern die Verträge erstmal nach den alten AGB weiterlaufen lassen und dann in ein paar Monaten nochmal Druck machen. Vielleicht aber auch nicht. Und wenn sie gleich kündigen, ob man dann die Kündigung noch abwenden kann, indem man doch noch den neuen AGB zustimmt? Leider alles Spekulation.

    Aber du kennst schon deine aktuellen AGB? Denn der Absatz 12 ist schon seit Ewigkeiten drin…

    pax optima rerum


    🇺🇦 🇮🇱

  • Bei mir ist es ganz besonders lustig:

    Ich bekam das Schreiben mit dem Treueangebot erst vor paar Monaten und bin noch gar nicht in diesen Modus reingerutscht, weil ich regulär noch bis November irgendwann Zeit zum Kündigen hätte (und der Treuerabatt dann nie aktiv werden würde).


    Trotzdem war ich scheinbar eine der Ersten, die diese Mail mit den AGB Änderungen bekam. Ich habe mich schon gefragt, ob ich dann doch lieber kündige, aber weshalb? - Wenn die Verlängerungs- und Kündigungsfrist eh verkürzt worden ist, dann ist ja auf jeden Fall bei einer Preiserhöhung eine baldige Kündigung möglich. Sollte es eigentlich sowieso, denn auch bei anderen Verträgen gilt ja Preiserhöhung = Sonderkündigungsrecht. Also lasse ich meinen Vertrag wie geplant in den Treuerabatt laufen und wenn sie erhöhen sollten, dann kündige ich halt wenn es so weit ist. Wenn ich hier mal so querlese, dann bin ich auch eher nicht unter denen, die DEN Mega-Rabatt bekommen haben. Ich zahle für meinen Free S Boost Plus 11.99€ und nicht etwa 4.99€ wie manche hier. Da stünden diese sicherlich noch weit vor mir auf der Rabattabschlussliste...


    Und bei Preiserhöhungen den Anbieter zu wechseln ist ja mittlerweile ein No-Brainer durch den Wegfall der horrenden Kosten für die Rufnummernmitnahme.

  • Weiß ich doch nicht. o2 schreibt doch, dass sie BGH-Urteile umsetzen wollten:

    "Mit den beabsichtigten Änderungen passen wir die zu Ihrem o2 Mobilfunkvertrag mit der Rufnummer .... vereinbarten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG für Mobilfunkdienstleistungen (Postpaid-/Laufzeitverträge)“ (im Folgenden: „AGB“) mit Wirkung zum 01.12.2021 an die Vorgaben des neuen TKG an und beziehen dabei auch ergangene Entscheidungen des Bundesgerichtshofs mit ein."


    Und selbst wenn o2 jetzt nach und nach mehr Kunden mit den neuen AGB beglückt, erkennt man doch eindeutig, bei welchen Vertragskonstellationen o2 es ganz besonders eilig hatte...

    Sorry dann hatte ich das missverstanden. Wenn man nach dem Absatz weiterliest was es beinhaltet. Ich habe das Schreiben auch heute für einen o2o erhalten...

  • Nochmal, da es für Verwirrung sorgt…

    Es handelt sich um neue Allgemeine Geschäftsbedingungen.


    Der Passus mit Preisanpassungen befindet sich seit jeher (mind 2017, siehe oben) in den AGB von O2, und die neuen AGB bekommen nicht nur „unliebsame O2 Kunden denen man den Rabatt wegnehmen will“. Das ist völliger Nonsens.

    pax optima rerum


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  • Der Passus mit Preisanpassungen befindet sich seit jeher (mind 2017, siehe oben) in den AGB von O2

    Ich habe leider meine Vertragsunterlagen nicht hier, meine AGB dürften je nach Vertrag noch viel älter sein (aus den 90ern bzw. "Nuller"-Jahren). Habe meinen Vertrag nie aktiv verlängert, weiß aber nicht, ob nicht doch mal neue AGB für mich in Kraft getreten sind. Gerade für die Kunden mit interessanten Altverträgen (Genion S etc.) dürfte das "seit jeher" damit wohl noch nicht gelten.


    Allerdings gehe ich auch davon aus, dass früher oder später jeder Kunde die neuen AGB "angeboten" bekommt - alles andere wäre ja verwaltungstechnisch sinnfrei. Oh, wait, es ist o2 - denen würde ich das sogar zutrauen ;-)

  • Ich finde die AGB unverständlich formuliert. Heißt es, dass wenn man z.B. den Kombi-rabatt von 50% hat und den Hauptvertrag kündigt, was zur Folge hat, dass der zweite Vertrag nun den vollen Preis kostet, dass man dann diesen Vertrag direkt außerordentlich kündigen kann?

  • Natürlich fällt ein Kombirabatt weg, wenn der gebende Tarif nicht mehr da ist.

    Das man in dem Fall kündigen kann, dürfte neu sein und zum Vorteil des Kunden.

    NetCologne mit FTTB, O2 Free L Boost

  • Natürlich fällt ein Kombirabatt weg, wenn der gebende Tarif nicht mehr da ist.

    Das man in dem Fall kündigen kann, dürfte neu sein und zum Vorteil des Kunden.

    Ja, dass der Kombi-Vorteil weg fällt ist klar. Die Frage ist, ob man dann wirklich den damit verteuerten Vertrag nach der neuen AGB einfach kündigen kann.

  • Ich finde die AGB unverständlich formuliert. Heißt es, dass wenn man z.B. den Kombi-rabatt von 50% hat und den Hauptvertrag kündigt, was zur Folge hat, dass der zweite Vertrag nun den vollen Preis kostet, dass man dann diesen Vertrag direkt außerordentlich kündigen kann?


    Natürlich fällt ein Kombirabatt weg, wenn der gebende Tarif nicht mehr da ist.

    Das man in dem Fall kündigen kann, dürfte neu sein und zum Vorteil des Kunden.

    Woher entnimmt ihr das, dass es so sein könnte?

    pax optima rerum


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