Grundsteuer-Reform: Angaben zwangsweise über Elster

  • Für Grundstücke in allen Bundesländern außer 5 (Bayern, BaWü, Hamburg, Hessen und Niedersachsen) gibt es:


    https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/


    Erklärung ohne ELSTER. Nur mit Registrierung.

    Danke, damit konnte ich das ohne größere Hindernisse erledigen. Einen Kontrollbrief von Elster bekommt man aber trotzdem.

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  • Inzwischen bin ich ganz fit bei der Grundsteuererklärung. Die Fristverlängerung hat erwartungsgemäß den Druck genommen.

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  • Soo, habe jetzt auch fertig.


    Es war größtenteils nur das Eintippen von Daten, die den Ämtern sowie schon vorliegen.


    Am leichtesten war es für ein unbebautes Grundstück in RLP. Zu den Daten in der zugeschickten "Ausfüllhilfe" fehlte nur noch die PLZ vom Grundstück.

    Bei bebauten Grundstücken hätte ich ja erwartet, dass auch Baujahr vom Haus abgefragt wird, weil mMn nach auch relevant für die Grundsteuer, war aber nicht der Fall.


    In der Hilfe-Funktion bei Elster steht nur das allernotwendigste. Geholfen hat mir:

    - https://www.finanztip.de/filea…Elster_Anleitung_2022.pdf

    - https://finanzamt.hessen.de/gr…uerreform/grundsteuer-faq (für Hessen)


    Nutzflächen (z.B. Garagen) unter 100 qm müssen (in Hessen?) nicht angegeben werden.


    Man soll übrigens Einspruch gegen den Bescheid einlegen (habe ich im Netz gelesen, kann nicht schaden und kostet angeblich nichts),

    siehe auch: https://www.finanztip.de/grundsteuer/grundsteuerbescheid/ (So reagierst Du auf den Bescheid zur Grundsteuer) und

    https://www.merkur.de/wirtscha…ews-aktuell-91893943.html

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    Einmal editiert, zuletzt von ghor ()

  • Bei bebauten Grundstücken hätte ich ja erwartet, dass auch Baujahr vom Haus abgefragt wird, weil mMn nach auch relevant für die Grundsteuer, war aber nicht der Fall.

    Ist jetzt über ein halbes Jahr her, aber ich meine, ich musste das angeben.

  • Musste ich (HH) auch angeben.

    Der Bescheid kam schon nach 10 Tagen und warum sollte man pauschal dagegen Einspruch erheben wenn keine Mängel vorliegen? Im Bescheid wurden nur die von mir gemachten Angaben wiederholt. Diese waren korrekt erfasst also so what?

  • Nutzflächen (z.B. Garagen) unter 100 qm müssen (in Hessen?) nicht angegeben werden.

    in Niedersachsen sind's 50m2... Genauer: Es darf nur die Nfl. > 50m2 angegeben werden, bei 52 hat die Garage also 2 - ein automatischer Abzug des 'Freibetrages' findet *nicht* statt!

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Hat schon jemand ein vernünftiges Muster-Widerspruchsschreiben vorliegen? Man hört ja immer wieder, dass man pauschal erstmal Widerspruch einlegen soll auf Grund der vielen Unklarheiten.

  • Wichtig ist, dass es handschriftlichen unterschrieben ist.


    In Thüringen muss das Jahr der Fertigstellung des Hauses angegeben werden, sofern es nach 1949 erreichtet wurde.

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