Welche Behauptung ist falsch?

  • Wie schon weiter oben geschrieben wurde, gibt es keine Qualifikation für einen Politiker. Das Bundestagswahlrecht ist bewusst so gestaltet worden, damit eben jede(r) mitmachen kann. Ich finde daran auch überhaupt nichts schlimm oder verwerflich.

    Schlimm oder verwerflich dagegen finde ich, wenn man mit vagen Andeutungen versucht Stimmung machen zu wollen.

    BTW: Das ist auch nichts Deutsches. Die meisten demokratischen Länder haben an ihre Volksvetreter nur geringe Anforderungen.

  • Wie schon weiter oben geschrieben wurde, gibt es keine Qualifikation für einen Politiker. Das Bundestagswahlrecht ist bewusst so gestaltet worden, damit eben jede(r) mitmachen kann. Ich finde daran auch überhaupt nichts schlimm oder verwerflich.

    Das mag richtig sein. Aber darum geht es überhaupt nicht.


    Daher schrieb ich bewusst "politisches Amt" und meinte das auch so. Das ist was ganz anderes als ein durch eine Wahl erlangtes Mandat in einer Volksvertretung. ;)


    Edit:

    Wie bereits geschrieben, war es bei Abfassung meines Beitrags schon spät. Korrekt müsste die Themenüberschrift lauten: "Welche Behauptung ist richtig?"

  • Schreib doch direkt, was du loswerden willst - dann versteht das vielleicht auch jeder.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Daher schrieb ich bewusst "politisches Amt" und meinte das auch so. Das ist was ganz anderes als ein durch eine Wahl erlangtes Mandat in einer Volksvertretung. ;)

    Diese Meinung hast du vermutlich relativ exklusiv…


    Ein politisches Amt zeichnet sich dadurch aus, dass die jeweiligen Politiker besondere Aufgaben wahrnehmen, die entweder den gesamten Bund, ein Bundesland oder eine Gemeinde oder Stadt beziehungsweise einen Landkreis betreffen. Im Unterschied zu Beamten werden diese politischen Ämter, sei es als Bundeskanzler oder Bürgermeister, in aller Regel durch eine oder aufgrund einer Wahl besetzt.

    Gerne auch hier weiterlesen: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/245603/das-amt/

  • ...

    Daher schrieb ich bewusst "politisches Amt" und meinte das auch so. Das ist was ganz anderes als ein durch eine Wahl erlangtes Mandat in einer Volksvertretung. ;)

    Dass du das System der repräsentativen Demokratie nicht ganz verstanden hast hat man schon in früheren Beiträgen gemerkt.

  • Daher schrieb ich bewusst "politisches Amt" und meinte das auch so. Das ist was ganz anderes als ein durch eine Wahl erlangtes Mandat in einer Volksvertretung. ;)

    Was definierst Du als ein politisches Amt, das im Rang dem Bundesministers entspricht?

    28:6:42:12

  • Was definierst Du als ein politisches Amt, das im Rang dem Bundesministers entspricht?

    Eines, das wie ein Bundesminister in die Besoldungsgruppe B11 (wenn ich das richtig erinnere) eingestuft ist. Dazu gehört u.a. auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

  • Wenn man bei 1. "Arzt" durch "Behandler" ersetzt, dann stimmen 1. und 3.

    (Die Heilpraktikererlaubnis braucht er aber dennoch.)


    Aber erfolglose oder auch erfolgreiche Abbrüche sind weder Vorraussetzung noch Hinderungsgrund. Interessanter sind für 3. die erlangten Kompetenzen, egal ob mit oder ohne formalen Abschluß.


    Noch ein Gedanke. Wer sich der Erkenntnis erlangt auf einem (für ihn) falschen Weg zu sein, was konkret am Weg, der eig. Person oder den äußeren Umständen liegen kann, und die Entscheidung trifft, diesen nicht weiter zu gehen hat zweierlei bewiesen: Die Fähigkeit eigene Entscheidungen zu hinterfragen, und nötigenfalls auch zu revidieren und so eigene "Fehler" eingestehen zu können.


    Besser als jmd. der sagt "Ich treffe nur unrevidierbare Entscheidungen und bringe alles zu Ende, koste es was es wolle. Von neuen Erkenntissen und Entwicklungen lasse ich mich nicht beirren.", und dann auch noch so handelt. - So jmd. müsste man dann (aus dem Amt/Position) beseitigen, bevor der Schaden zu groß wird. Auf einsichtiges Handeln darf man da nicht hoffen.


    frank_aus_wedau

    Denkst du bei 3. eigentlich an eine bestimmte Person bzw. Amt? (Präsid. d. BVG passt m.W. jdnfs. schon mal nicht.)

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