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  • Man hätte von Anfang an die dämliche Böllerei verbieten sollen. Jetzt jammern wieder alle rum. Deutschland, wenn man es so noch nennen kann, baut immer mehr ab.

    Da würfelst du allerdings etwas durcheinander. Die Böllerei, um die es gerade geht, IST verboten.

  • Man hätte von Anfang an die dämliche Böllerei verbieten sollen. Jetzt jammern wieder alle rum. Deutschland, wenn man es so noch nennen kann, baut immer mehr ab.

    Hätte er mit Stühlen geworfen, müsstest du nach der Logik Stühle verbieten. Nicht der Böller ist das Problem, sondern was im Einzelfall damit gemacht wurde.

  • Hätte er mit Stühlen geworfen, müsstest du nach der Logik Stühle verbieten. Nicht der Böller ist das Problem, sondern was im Einzelfall damit gemacht wurde.

    Böller sind keine Dinge des täglichen Bedarfes. Ein Stuhl schon.


    Trotzdem muss man Böller nicht unbedingt verbieten. Bringt auch nichts.

  • Bei Gefahr in Verzug darf die Staatsanwältin das Genehmigen, und die richterl. Anordnung im Nachhinein einholen. Die Püppi hatte aber wohl Angst den Richter zu wecken.


    Die Typen aren bereits ausfindig gemacht, aus ihrer Whg wurden Böller auf das Rettungspersonal und das Fahrzeug geworfen. Also - wo ist das Problem?

    Das Problem liegt zum einem an Deiner juristischen Expertise und zum anderen an Deiner Art abwertende Begriffe für ein angesehenen Beruf (Staatsanwalt) zu verwenden.


    Gefahr im Verzug heißt, dass ein Schaden eintreten würde oder Beweismittel verloren gehen, wenn die die Behörde nicht handelt. Offenbar gab es weder Sach- noch Personenschäden. Der Angriff wurde auch eingestellt. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes von der Verfassung garantiertes Schutzgut. Je nachdem, welche Böller der Typ geworfen hat, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat.


    Leider ist die Polizei bei solchen Idioten wie dem Böllernschmeißer auf verlorenem Posten. Bleibt zu hoffen, dass er gefilmt wurde.

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  • In den USA hat grad ein*e 6-jährige*r seine Lehrerin lebensgefährlich angeschossen. Was schlagt ihr jetzt als Erziehungsmaßnahme in diesem Einzelfall vor? Laut Gesetz kommt der/die straffrei davon...

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  • In den USA hat grad ein*e 6-jährige*r seine Lehrerin lebensgefährlich angeschossen. Was schlagt ihr jetzt als Erziehungsmaßnahme in diesem Einzelfall vor? Laut Gesetz kommt der/die straffrei davon...

    Ich würde eher fragen wessen Waffe er/sie da verwendet hat, und ob diese Person möglicherweise Sicherungspflichten nicht nachgekommen ist.

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