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  • https://www.mdr.de/nachrichten…ht-anklage-jesus-100.html


    Nicht schuldfähig. Und keine Möglichkeit zur psychatrischen Verwahrung, da keine Eigen- und keine Fremdgefährdung.

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  • Und keine Möglichkeit zur psychatrischen Verwahrung, da keine Eigen- und keine Fremdgefährdung.

    So ich das recht verstehe, konnte und wurde darüber nicht entschieden.

    Zitat

    Dann meldet sich ein Zeuge. Einer, der beschimpft und körperlich attackiert wurde "Und wie schütze ich mich vor dem Angeklagten?", fragt er den Richter. Der muss darauf nicht antworten, tut es aber doch. Er verweist auf das Betreuungsrecht, das eine Unterbringung in der Psychiatrie wegen Eigen- oder Fremdgefährdung vorsieht

    Letzteres kann nicht das Amtgericht entscheiden, da müssten die Familiengerichte zuständig sein. Wobei man natürlich erwarten könnte, dass Staatsanwaltschaft und/oder Richter zumindest einen 'Vorschlag'/antrag dazu stellen dürfen...

  • Wieder eine Klebeaktion von Klimaaktivisten in München – aber der Kleber hält nicht :D


    Vergangenen Freitag hatte die Stadt München mitgeteilt, zur "präventiven Gefahrenabwehr" seien per Allgemeinverfügung ab sofort alle "Versammlungen in Zusammenhang mit Klimaprotesten in Form von Straßenblockaden, bei denen sich Teilnehmende fest mit der Fahrbahn oder in anderer Weise fest verbinden", untersagt.


    Da wäre doch, auch bei dem Wetter, ein Wasserwerfer perfekt 8o

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  • Wieder eine Klebeaktion von Klimaaktivisten in München – aber der Kleber hält nicht :D


    Vergangenen Freitag hatte die Stadt München mitgeteilt, zur "präventiven Gefahrenabwehr" seien per Allgemeinverfügung ab sofort alle "Versammlungen in Zusammenhang mit Klimaprotesten in Form von Straßenblockaden, bei denen sich Teilnehmende fest mit der Fahrbahn oder in anderer Weise fest verbinden", untersagt.


    Da wäre doch, auch bei dem Wetter, ein Wasserwerfer perfekt 8o

    Was ich daran nicht verstehe ist, warum man das erst per Verfügung verbieten muss? Ich hatte erwartet das es schlicht nicht erlaubt ist oder reicht das nicht? Komisch.

  • So wird es strafbar, d.h. die Polizei kann die Leute „einziehen“.

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  • Was ich daran nicht verstehe ist, warum man das erst per Verfügung verbieten muss? Ich hatte erwartet das es schlicht nicht erlaubt ist oder reicht das nicht? Komisch.

    So wird es ohne extra Gerichtsurteil eine Straftat.

    Die Verfügung selbst könnte mit Rechtsmitteln angefochten werden.

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