Das Problem liegt zum einem an Deiner juristischen Expertise und zum anderen an Deiner Art abwertende Begriffe für ein angesehenen Beruf (Staatsanwalt) zu verwenden.
Gefahr im Verzug heißt, dass ein Schaden eintreten würde oder Beweismittel verloren gehen, wenn die die Behörde nicht handelt. Offenbar gab es weder Sach- noch Personenschäden. Der Angriff wurde auch eingestellt. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes von der Verfassung garantiertes Schutzgut. Je nachdem, welche Böller der Typ geworfen hat, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat.
Leider ist die Polizei bei solchen Idioten wie dem Böllernschmeißer auf verlorenem Posten. Bleibt zu hoffen, dass er gefilmt wurde.
Die Polizisten haben den Hinweis von Zeugen bekommen, dass die Werfer sich in der Whg befinden. Damit diese sich nicht entfernen können, und die Personalien aufgenommen werden, muss man ihnen gegenübertreten. Also ist Gefahr in Verzug, dass die Täter sich davon schleichen.
Ob Staatsanwalt ein angesehener Beruf ist, liegt im Auge des Betrachters, und an dem jeweiligen Staatsanwalt.
Meine Erfahrung ist, dass Staatsanwälte als erstes sich selbst und ihre Karriere schützen, danach den Bürger und den Polizisten. Besonders, wenn es noch junge Staatsanwälte sind. Als erstes nehmen Staatsanwälte sich selbst aus der "Schusslinie". Einfach mal mit alten Hasen im Polizeigewerbe sprechen. Politischer Einfluss kommt hinzu. Es gibt keinen Zweifel, dass es auch viele tüchtige Staatsanwälte gibt, also spare Dir Deine Unterstellungen.
Da ich hier nicht in der Schule bin, wähle ich die Ausdrucksweise, die mir gefällt, und brauche von Dir keine Belehrungen. Bzw. Du belehrst hier ja gerne mal und wiederholt Deine Forenkollegen.
Ich schreibe nebenbei Motorradtestberichte usw. Vielleicht sagt Dir "Charles Bukowski"-Stil etwas - da kommt Materie nicht so trocken rüber . . .