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  • Vollkommen verblödet :/


    Klimaaktivisten

    So lange wir sie „Aktivisten“ (positiv gefärbtes Wort) nennen, hat deren Ideologie bei uns leider teilweise Erfolg ;) .


    Bessere Schlagzeilen wären:


    Unglaublich: Extremisten fällen Baum „wegen Klimaschutz“. MPU angeordnet.


    Ölspur-Anschlag auf Hauptstrasse. Täter gefasst und in Untersuchungshaft.

    3 Mal editiert, zuletzt von Truthahn ()

  • Passender Videoclip zum Thema Straßenblockierer:



    😀

  • Da können selbst die DDR und China noch etwas lernen:

    Berlin-Wahl: In manchem Stimmbezirk mehr abgegebene Stimmen als Wähler (Wahlbeteiligung >100% 😀):


    https://taz.de/Weitere-Panne-bei-Wahl-in-Berlin/!5916845/

    Wenn Leute mit Wahlschein vorbeikommen ist das theoretisch problemlos möglich, aber dann müsste das auch sofort im Protokoll des Stimmbezirkes ablesbar sein.

    Ich frage mich, ob da alle Wahlvorstandsmitglieder unterschrieben haben. Ich hätte es jedenfalls nicht gemacht, wenn mehr abgegebene Stimmen gezählt wurden, als Wähler im Wahlverzeichnis (plus eingenommene Wahlscheine) stehen… :S

  • Da können selbst die DDR und China noch etwas lernen:

    Berlin-Wahl: In manchem Stimmbezirk mehr abgegebene Stimmen als Wähler (Wahlbeteiligung >100% 😀):


    https://taz.de/Weitere-Panne-bei-Wahl-in-Berlin/!5916845/

    Ich kenne zwar nicht die Umstände in Berlin, aber so ungewöhnlich ist eine Wahlbeteiligung >100% nicht.

    Hier bei mir in Niederschlesien war dies auch bei der letzten Wahl in mehreren Orten so.

    Die Ursache ist recht simpel.

    Jedes kleine Dorf hat sein eigenes Wahllokal und die Leute gehen auch dort Sonntags wählen. Die Stimmen der Briefwähler landen aber im "Hauptdorf" des Gemeindeverbandes und werden dort ausgezählt und auch dem "Hauptdorf" bei der Wahlbeteiligung zugerechnet. Da kommt es schon mal vor, dass 105% Wahlbeteiligung im Ergebnis für das "Hauptdorf" stehen.

  • Konnte diese Meldung nicht in den Leitmedien finden.

    Zitat

    Ausgegeben zu Bonn am 22. Februar 2023


    Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2023 – 2 BvF 2/18 – wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:
    Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 10. Juli 2018 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1116) ist mit Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.
    Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.

    Quelle: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/43/VO.html


    Ein schwerer Schlag in die Magengrube für die großen Parteien.

  • Konnte diese Meldung nicht in den Leitmedien finden.

    Quelle: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/43/VO.html


    Ein schwerer Schlag in die Magengrube für die großen Parteien.

    Was sind denn Leitmedien bei Dir?

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

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  • Ich kenne zwar nicht die Umstände in Berlin, aber so ungewöhnlich ist eine Wahlbeteiligung >100% nicht.

    Eine weitere Fehlerquote ist wenn Wahlen gemeinsam mit kommunalen Volksentscheiden, Kommunalwahlen oder EU-Parlamentswahlen durchgeführt werden.


    Denn bei letzterem dürfen auch EU-Bürger mitwählen, und da kommt es dann schonmal vor das die Wahlhelfer nicht so genau auf die Wahlbenachrichtigungskarten schauen und trotzdem alle Stimmzettel ausgeben.


    In Berlin fällt das natürlich viel stärker auf als in den Flächenländern, da dort viel mehr EU-Bürger leben.

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