Beispiel Dänemark: Wer Asyl beantragt, hat erst mal keinen Anspruch aus Staatsleistung, muss sich selber eine Job suchen, wenn der Asylantrag abgelehnt wird, hat er kein Bleiberecht und wird sofort ausgewiesen. Straftäter werde hart verfolgt und ausgewiesen.
Warum funktioniert das in Dänemark und nicht bei uns ?
Dann spreche ich einen Politiker darauf an und höre von dem, "die Gesetze sind so". Dann frage ich den, wer macht den die Gesetze und warum werden die nicht geändert ? - bekommst keine Antwort drauf.
Das deutsche Grundgesetz kennt für die ersten 20 Artikel die sogenannte Ewigkeitsklausel, d.h. Änderungen im Wesen dieser Artikel sind schlicht illegal. Das Asylrecht steht im Artikel 16a. Eine bestimmte Gruppe pauschal von Sozialleistungen auszuschließen könnte als Diskriminierung gewertet werden. Das Diskriminierungsverbot findet man im Artikel 3, also auch unter diesen ersten 20. Alles nicht so einfach...