Kauf von Privat

  • Hallo zusammen,

    Ich habe die Möglichkeit ein Samsung Handy neu und versiegelt von privat zu kaufen. Es gibt eine Rechnung von der Vertragsverlängerung.

    Brauche ich außer diesen Sachen noch was um Safe zu sein oder was gibt es noch zu beachten?

    Vergleich von IMEI versteht sich von selbst.


    Danke und liebe Grüße ;)

  • Es gibt 2 mögliche Problemfelder:

    1. Verkäufer verkauft Ware die ihm nicht gehört (gestohlen oder unterschlagen), damit bist du mit den o.g. "Papieren" einigermaßen abgesichert

    2. Verkäufer liefer nicht oder den berühmten Ziegelstein. Dagegen hilft nur Selbstabgholung oder abgesicherte Bezahlung was bei einem Privatkauf eher schwierig wird.

    Einige Banken bieten auch Treuhandservice für überschaubare Gebühren,

  • 1. Verkäufer verkauft Ware die ihm nicht gehört (gestohlen oder unterschlagen), damit bist du mit den o.g. "Papieren" einigermaßen abgesichert

    Das denkst nur du.


    Gutgläubigkeit kann nur vor strafrechtlichen Konsequenzen schützen, entspr. "Papiere" sind da auch hilfreich, aber ein Automatismus ist auch das nicht.


    Eigentumsrechte sind aber eh hinfällig, und den Kaufpreis kannst du versuchen vom Verkäufer zurückzufordern. Viel Glück, du wirst es brauchen. Diese Kandidaten haben nämlich oft nix Pfändbares mehr, was die Sache dann nur zum noch größeren Geldgrab macht.

  • Nur nur auch zum hier hin schreiben:


    Wenn ein Verkäufer nur Paypal Privat (ehemals Freunde & Familie) anbietet, bedeutet das nicht gleich Unseriösität. Ich verkaufe auch ausschließlich nur via Paypal Privat meine Waren.

    Der Grund ist einfach. Verkaufe ich Paypal Dienstleistungen und Waren, so hat der Käufer 180 Tage (½ Jahr!!!) Zeit, kann nach 179 Tagen Paypal melden, dass die Ware nicht so ist, wie er dachte, und Paypal friert mir erst mal das Geld ein und sperrt mein Konto.


    So habe ich es vor Jahren mit einer Eos Kamera erlebt. Es hat mich 3 Monate, etliche Telefonate und zig E-Mail gekostet, wieder an mein Geld zu kommen.


    Nur, um das mal ins Gedächtnis zu holen.

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    Vertrag 1: Unlimiterte Daten in Zone 1, 2 und 3, zusätzlich 1GB / Monat Zone 4

    Vertrag 2: o2 connect inkl. 5G Unlimited Option

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  • Auch für das Gedächtnis bei F&F: Illegaler Kontozugriff.

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    2002 - 2022, 20 Jahre TT:

    Gestern vor 20 Jahren | Ich gratuliere mal

  • Das denkst nur du.


    Gutgläubigkeit kann nur vor strafrechtlichen Konsequenzen schützen, entspr. "Papiere" sind da auch hilfreich, aber ein Automatismus ist auch das nicht.


    Eigentumsrechte sind aber eh hinfällig, und den Kaufpreis kannst du versuchen vom Verkäufer zurückzufordern. Viel Glück, du wirst es brauchen. Diese Kandidaten haben nämlich oft nix Pfändbares mehr, was die Sache dann nur zum noch größeren Geldgrab macht.

    Deshalb schrieb ich "einigermaßen". Bei einem gestohlenen Gerät verfügt der Verkäufe ri.d.R. nicht über diese Papiere,

    Bei einer Unterschlagung ggf. schon, aber da müsste ja der Vertragsinhaber das Gerät bekommen haben ohne dafür zu bezahlen, möglich aber unwahrscheinlich.

    Und dagegen hilft dann auch nichtmal eine persönliche Übergabe wenn ein Dritter Eigentumsrechte am Gerät hat, wenn man vor jeder Eventualität Angst hat darf man nicht von Privat kaufen.

    Um als Käufer strafrechtlich belangt werden zu können muss man schon viele Alarmsignale übersehen haben um sich der Hehelerei schuldig zu machen, natürlich ist man das Gerät los und kriegt i.d.R. nicht das Geld zurück.

    Einmal editiert, zuletzt von NoIdea ()

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