Sparkasse KölnBonn kündigt 38.000 Kunden

  • Vertragsschluß (das, und keine V-Änderung ist es ja, wenn man nach Kündigung das Konto weiter nutzt)

    Nach einer Kündigung kann die weitere Nutzung bankseitig unterbunden werden - wird von den allermeisten Banken auch genauso umgesetzt.

  • Die Sparkassen sind in meiner Gunst von Jahr zu Jahr gesunken. Einen Tiefpunkt wird es wohl nicht geben X/

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!


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  • Vielleicht gibt es bald eine Gerichtsentscheidung, wonach man beim Eintritt in den Supermarkt, die Preiserhöhungen der letzten Woche akzeptieren muss. ^^

    Wenn man das nicht tut, muss der Supermarkt die Ware zum alten Preis verkaufen oder Hausverbot erteilen.

    Das ist die Logik derjeniger, die neuen Bestimmungen nicht zustimmen, aber trotzdem nicht die Bank wechseln.

    Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. ;)

    Nichts für ungut!

  • Interessant, vor allem die "Hintertür"

    Ich in mir nicht sicher ob das so rechtmäßig ist, denn an der grundsätzlichen Pflicht, die aktive Zustimmung der Kunden zu Vertragsverschlechterungen einholen zu müssen, wie sie der Bundesgerichtshof den Banken ins Stammbuch geschrieben hat, ändert sich durch diesen Winkelzug natürlich nichts. Viel mehr sieht es so aus, als wollte die Sparkasse Köln/Bonn das einfach ignorieren.


    Bundesgerichtshof Keine fiktive Zustimmung zu Banken-AGB

    Einmal editiert, zuletzt von Frank73 ()

  • Wenn sich das so durchsetzt, dann muss man im besten Falle, also der praktikabelsten Umsetzung, im Supermarkt für jeden einzelnen Artikel einen Spruch aufsagen - eine eindeutige Willenserklärung - um ihn rechtsgültig zu kaufen. Natürlich bei laufender Tonaufnahme zur Beweissicherung.

    Der Supermarktvergleich zieht hier nicht. Du hast mit dem Supermarkt, anders als mit der Bank, keinen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrag, in dem steht dass er dir Produkt X oder Leistung Y zu einem Preis Z liefern muss. Vielmehr entsteht bei jedem Kauf im Supermarkt ein neuer Vertrag zu den jeweils aktuell gültigen Konditionen, der mit der Bezahlung der Ware abgeschlossen wird.

  • Der Supermarktvergleich zieht hier nicht. Du hast mit dem Supermarkt, anders als mit der Bank, keinen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrag, in dem steht dass er dir Produkt X oder Leistung Y zu einem Preis Z liefern muss. Vielmehr entsteht bei jedem Kauf im Supermarkt ein neuer Vertrag zu den jeweils aktuell gültigen Konditionen, der mit der Bezahlung der Ware abgeschlossen wird.

    Könnest durchaus Recht haben.


    Die Frage ist ja, begründet sich ein neuer Vertrag (mit dann neuen Bedingungen) bei aktiver Kontonutzung über den Kündigungstermin hinaus?

    Wenn nicht, dann hast du Recht.

    Wenn doch, und es dennoch nicht als gültig anerkannt würde, dann passt der Supermarktvergleich eben doch.

    Auch wenn es im Supermarkt natürlich kein Dauerschuldverhältnis ist, das sich durch konkludentes Handeln begründet. - Was ich übrigen weder gedacht, noch behauptet habe.


    Na ja, ich bin mal gespannt was daraus wird. Und man wird sich ja sicher etwas dabei gedacht haben (bei der Sparkasse).

    2 Mal editiert, zuletzt von tobmobile ()

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