Was fragt ihr euch?

  • Wozu dient dieses knappe Kleidungsstück in Form eines BH, das männliche Profi-Fußballer häufig unter dem Trikot tragen?

    Neulich beim Pokalspiel mal wieder zu bewundern, als das entscheidende Tor in der Nachspielzeit erzielt wurde, und der Saarbrücker Spieler zum Torjubel das Trikot entfernt hat.

    Es fällt wie gesagt eher knapp aus, vielleicht manchmal auch nur eine Art Riemen.

    Das sind quasi Fitnesstracker: https://www.sueddeutsche.de/sp…port-bhs-tragen-1.3125477

  • Ob dieser Spurüberstand der Hinterachse und die Spikes auf den Radnabenschrauben in den USA wirklich zugelassen sein können. Ich kanns mir nicht vorstellen:


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  • Ich frage mich, ob ich als Radfahrer Autos rechts überholen darf, wenn die Fahrradspur nur durch eine gestrichelte Linie angedeutet ist (Schutzstreifen)?

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  • Ich frage mich, ob ich als Radfahrer Autos rechts überholen darf, wenn die Fahrradspur nur durch eine gestrichelte Linie angedeutet ist (Schutzstreifen)?

    Wenn ein Autofahrer überholen darf, warum sollte es ein Radfahrer nicht dürfen? Rechts überholen ist innerstädtisch ja auch für Autofahrer nicht verboten, Stichwort "freie Fahrstreifenwahl". Allerdings muss ein Autofahrer mindestens 1,50m zum Fahrrad, dass er überholen will, Abstand halten. Ich denke das gilt analog für den Radfahrer, der ein Auto überholen will, ebenso. Nur meine persönliche Meinung, nichts rechtlich fundiertes.

    Einmal editiert, zuletzt von Frank73 ()

  • Ich frage mich gerade warum auf Rechnungen von O2, die auf "Mein O2" online als PDF einsehbar sind, auf jeder Seite Links unten "Internetmarke. Ein Produkt der deutschen Post" steht.

  • Ich frage mich gerade warum auf Rechnungen von O2, die auf "Mein O2" online als PDF einsehbar sind, auf jeder Seite Links unten "Internetmarke. Ein Produkt der deutschen Post" steht.

    Das ist vermutlich ein automatisierter Prozess, der die Dinger einmal als Papier durch die Gegend schubst (kann man ja vermutlich auf Wunsch und gegen Einwurf kleiner Scheine bekommen) und einmal als PDF zur Verfügung stellt. Und den Aufwand, den Text beim PDF rauszunehmen, hat sich eben keiner gemacht.

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  • Wenn ein Autofahrer überholen darf, warum sollte es ein Radfahrer nicht dürfen? Rechts überholen ist innerstädtisch ja auch für Autofahrer nicht verboten, Stichwort "freie Fahrstreifenwahl". Allerdings muss ein Autofahrer mindestens 1,50m zum Fahrrad, dass er überholen will, Abstand halten. Ich denke das gilt analog für den Radfahrer, der ein Auto überholen will, ebenso. Nur meine persönliche Meinung, nichts rechtlich fundiertes.

    Nein, für Radfahrer gibts keine Pflicht zum Seitenabstand. Abgesehen davon scheren die sich zumindest in Mainz/ Wiesbaden eh nicht um Verkehrsregeln, Rechts vor Links gilt nur für Autos und auch Beleuchtung und Reflektoren im Dunkeln sind rein optional.

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