Was fragt ihr euch?

  • Dachte sowas wäre in Bayern Gang und Gäbe, dass gewisse Einrichtungen geringere Preise für ansässige Einwohner und Bürger nehmen als für Touristen. Beispiel Partnachklamm.

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  • Dachte sowas wäre in Bayern Gang und Gäbe, dass gewisse Einrichtungen geringere Preise für ansässige Einwohner und Bürger nehmen als für Touristen.


    Wie ich oben schon schrieb hängt es vom **Widmungszweck** einer kommunalen öffentlichen Einrichtung ab, ob das zulässig ist. Dieser kann zB Ausdruck in einer Satzung gefunden haben (muss aber nicht). Erst wenn der Widmungszweck dem widerspricht, greifen irgendwelche Gleichbehandlungsgrundsätze. Vorher gilt das verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde. Deshalb ist es auch zulässig, dass zB Bürgerhäuser und Grillhütten nur an Einwohner vermietet werden, nur Einwohner einen Bibliotheksausweis bekommen usw.

  • Ich frage mich gerade ob es legal sein kann, dass ein kommunales Hallenbad von auswärtigen Besuchern höhere Eintrittspreise erhebt als von einheimischen?

    Um noch mal darauf zurück zu kommen. Eigentlich müsste man sich darüber irgendwo beschweren können, aber wo? Bei den Verbraucherzentralen habe ich schon x mal wegen anderer Missstände einen Link "Beschwerde einreichen" gesucht, ohne Erfolg. Gibt es nicht. Die wollen lieber Beratungstermine verkaufen, aber ich will ja keine Beratung sondern auf einen Missstand hinweisen. Das Landesamt für Verbraucherschutz hat ein Beschwerdeformular, aber nur zum Themenbereich Lebensmittelhygiene u.ä.

  • ja, den Link habe ich letztens bei Vz gefunden und genutzt. Will aber besser nichtmehr wissen wo...

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Genau - nimm mit denen Kontakt auf und verweise auf das höchstrichterliche Urteil

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

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