Preiserhöhung älterer Tarife (TH2000/Spot basic) bei o2 ab 15.06.2025

  • Aus meiner Erfahrung heraus hilft leider nur kündigen.


    Glaub mir, der Kundenservice agiert absolut stur und ignorant ohne auf den eigentlichen Inhalt der Reklamation einzugehen.


    Mir persönlich wurde der Tip gegeben "Sie können ja kündigen."

    Genau diese Erfahrung habe ich auch gemacht. Habe schon mehrmals mit denen telefoniert. Und da haben die das auch gesagt.


    Erwähnenswert ist noch, dass ich schon schriftlich gekündigt und eine Kündigungsbestätigung bekommen hatte. Damals war dann direkt nach der Kündigung mein Account auf der Webseite nur noch sehr eingeschränkt nutzbar. Wurde kaum noch etwas angezeigt, gab keine VVL-Angebot mehr etc.


    Dann habe ich die Hotline angerufen und bekam ziemlich schlechte VVL-Angebot (das mit Abstand beste war noch den unlimited od light (oder smart?) mit 50 GB / 50 Mbit/s für 9,99 Euro. War aber nichts für mich.


    Am nächsten Tag kam dann ein Rückruf von der Kundenrückgewinnung (also von diesem externen Dienstleister mit der 0176-Nummer). Die Frau hat mir zuerst genau dieselben schlechten Angebote gemacht. Als ich die ablehnte, hat sie mir gesagt, dass o2 bei mir auf die Preiserhöhung verzichten würde, ich in meinem jetzigen Vertrag TH3000 drinbleiben könnte und meine GG zusätzlich um 50 Cent gesenkt würde, wenn ich die Kündigung zurücknehme.

    Da ich wusste, dass dieser externe Dienstleister öfter falsche Versprechungen macht und einem hinterrücks miese Verträge unterjubelt, habe ich darauf bestanden, dass die mir dieses Angebot erstmal schriftlich per Mail schickt, bevor ich zusage. Sie hat gesagt, dass sie das gleich machen würde und mich am nächsten Tag wieder anrufen würde wegen meiner Entscheidung..


    Und dann kam es, wie es kommen musste: Die hat nie etwas geschickt und auch nie wieder angerufen. 2 Tage später habe ich dann proaktiv bei o2 angerufen. Dort war aber dieses Angebot (angeblich) nirgendwo hinterlegt und nirgendwo war verzeichnet, dass die Frau mich überhaupt angerufen hatte. Man konnte (angeblich) die Frau nicht mal identifizieren.


    So wird man da bei o2 nach Strich und Faden besch***en. :cursing:


    Die Kündigung habe ich dann damals zurückgenommen. Wurde akzeptiert und danach war in meinem Account auch wieder alles sichtbar. Und alles, was danach kam, habe ich oben beschrieben.

  • Ok, vielen Dank. Werde jetzt auf jeden Fall nochmal der Rechnung selbst widersprechen und dann mal sehen.


    Zwischen dem, was Gemini zuerst sagt und dem, was danach gesagt wird, ergibt sich nach meinem Verständnis allerdings ein kleiner Widerspruch, oder?


    Denn zuerst wird gesagt, dass der Anbieter nicht verpflichtet ist, selbst zu kündigen. Soweit ok, denn der Anbieter braucht ja nicht zu kündigen, er kann auch einfach den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiterlaufen lassen.


    Und dann sagt Gemini:


    "Wenn dein Mobilfunkanbieter eine Preiserhöhung ankündigt, hat er nicht automatisch das Recht, diese durchzusetzen. Er muss deine Zustimmung einholen."


    Was passiert denn, wenn ich meine Zustimmung nicht erteile? Laut Gemini hat der Anbieter dann eben nicht "automatisch das Recht" die Preiserhöhung durchzusetzen.


    Aber laut dem 1. Satz muss der Anbieter demnach auch nicht selbst kündigen. Das würde ja dann laut Gemini bedeuten (und dann wäre es kein Widerspruch), dass die Zustimmung zur Preiserhöhung automatisch als erteilt gilt, wenn der Kunde


    a) nicht reagiert auf die Erhöhungsankündigung


    oder


    b) zwar reagiert bzw. ausdrücklich der Erhöhung widerspricht, aber nicht zusätzlich auch noch proaktiv selbst kündigt.


    Beide Möglichkeiten, sowohl a) als auch b) würden automatisch zur Genehmigung für die Preiserhöhung führen. Und damit hätte dann der Anbieter eben doch "automatisch" das Recht, die Preiserhöhung durchzusetzen (sofern der Kunde nicht kündigt).


    Nach meinem Verständnis ist ja dann das Instrument des "Widerspruchs" einfach sinnlos geworden und hat keinerlei rechtliche Relevanz mehr. Das kommt mir doch etwas merkwürdig vor ehrlich gesagt. Aber ich bin auch nur Laie.

  • Steuerbord eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, hier für Dich wie für o2. Dir wurde von Deinem Vertragspartner o2 bereits mitgeteilt dass das Vertragsverhältnis nicht zu den bestehenden Konditionen weitergeführt werden soll. Stattdessen hat Dir Dein Vertragspartner neue Konditionen zur Auswahl unterbreitet (höhere Grundgebühr, Tarifwechsel, Kündigung). Nun bist Du am Zug, und wenn Dir keine der Angebote zusagt dann bleibt Dir halt nur zu kündigen. Den Fortbestand der alten Konditionen kannst Du nicht erzwingen, und es gibt auch keinen rechtlichen Anspruch darauf.

  • Steuerbord eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, hier für Dich wie für o2. Dir wurde von Deinem Vertragspartner o2 bereits mitgeteilt dass das Vertragsverhältnis nicht zu den bestehenden Konditionen weitergeführt werden soll. Stattdessen hat Dir Dein Vertragspartner neue Konditionen zur Auswahl unterbreitet (höhere Grundgebühr, Tarifwechsel, Kündigung). Nun bist Du am Zug, und wenn Dir keine der Angebote zusagt dann bleibt Dir halt nur zu kündigen. Den Fortbestand der alten Konditionen kannst Du nicht erzwingen, und es gibt auch keinen rechtlichen Anspruch darauf.


    Klar, dass man den Fortbestand der alten Konditionen nicht erzwingen kann und darauf keinen rechtlichen Anspruch hat, ist zwar schade, aber natürlich sofort nachvollziehbar.


    Was ich bloß nicht verstehe, ist, dass man ein "Angebot" wie das hier von o2 gar nicht proaktiv und explizit annehmen braucht, damit es rechtskräftig wird. Sondern demnach reicht es völlig aus, dass Kunde nichts tut, damit ein für ihn nachteiliges "Angebot" wirksam wird.


    Das ist mir echt zu hoch. Dann kann ich mich ja genau so gut in der Innenstadt an eine gut frequentierte Straßenkreuzung stellen und dem nächstbesten Passanten z. B. eine Waschmaschine zum Kauf "anbieten". Und zwar für z. B. 100 Euro. Und wenn der Passant mein Schnäppchen-"Angebot" dann annimmt und am nächsten Tag wieder an der Kreuzung vorbeikommt und ich stehe wieder da und biete ihm diesmal eine Waschmaschine für 1 Million Euro an, dann wäre in der Analogie die Zustimmung ja bereits dann erteilt und dieser Kauf bereits dann rechtsverbindlich, wenn der Passant diesmal a) gar nichts sagt (also weder aktiv zustimmt noch ablehnt) oder b) sogar aktiv ablehnt, aber dann weiterhin seine Waschmaschine nutzt, die ich ihm gestern verkauft habe.

    In beiden Fällen würde der Passant mir ab da 1 Million Euro schulden (und bekäme dafür natürlich eine zweite Waschmaschine 8)).


    Und nur wenn der Passant sowohl mein neues "Angebot" ablehnt als auch mir die gestern gekaufte Waschmaschine zurückgibt, könnte er es vermeiden, dass ich ihn zur Zahlung von 1 Million Euro zwingen kann.


    Ja, solche Vergleiche hinken immer etwas. Dennoch dürfte klar sein, was gemeint ist.


    Aber wie auch immer, die Auskünfte hier im Forum sind alle eindeutig, glasklar und gehen alle in dieselbe Richtung: Lieber die Situation akzeptieren und sich nicht weiter mit o2 anlegen, sonst wird es noch schlimmer.


    Dann muss ich mich der Übermacht von o2 höchstwahrscheinlich beugen;(

  • Steuerbord eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, hier für Dich wie für o2. Dir wurde von Deinem Vertragspartner o2 bereits mitgeteilt dass das Vertragsverhältnis nicht zu den bestehenden Konditionen weitergeführt werden soll. Stattdessen hat Dir Dein Vertragspartner neue Konditionen zur Auswahl unterbreitet (höhere Grundgebühr, Tarifwechsel, Kündigung). Nun bist Du am Zug, und wenn Dir keine der Angebote zusagt dann bleibt Dir halt nur zu kündigen. Den Fortbestand der alten Konditionen kannst Du nicht erzwingen, und es gibt auch keinen rechtlichen Anspruch darauf.

    Dann hätte o2 seinerseits sauber eine Änderungskündigung an den/die Kunden schicken können, wenn o2 den Vertrag nicht zu bisherigen Konditionen weiterführen wollte.

    Jeder betroffene Kunde kann auch einen Rechtsanwalt beauftragen/befragen, ob das Vorgehen von o2 so rechtlich korrekt ist. Und ggf. o2 verklagen. Nur was soll es letztendlich bringen, selbst wenn so ein Rechtsstreit vom Kunden gewonnen würde? o2 könnte die Kündigung jederzeit nachholen und die Vertragskonditionen wären auch dann hinfällig.

  • Eine etwas spezielle Frage, obwohl das eigentlich nur ein Anwalt beantworten könnte - o2 erhöht die Alttarife mit einem Zuschlag auf der Monatsrechnung, nicht durch Erhöhung der eigentlichen Grundgebühr, als Rechnungsposten steht da dann einen Posten "Grundgebühranpassung". Zeitgleich unterlässt die Firma aus München ihre gesetzlich vorgeschriebene Produktinformationsblätter zu aktualisieren, dort werden die Grundgebühren im Tarifarchiv auf dem alten Niveau belassen. Wäre das ein ausreichendes Argument vor Gericht um die Preisanpassungen als nichtig zu erklären und o2 zu einer rüchwirkenden Erstattung dieser "Grundgebühranpassungen" zu verpflichten?

  • Wegen 2-3 Euro pro Monat wird sich keiner einen Anwalt holen und vors Gericht gehen. Aufwand und Kosten sind zu hoch. Bestenfalls bekommt man die 2-3 Euro pro Monat erstattet und danach wird o2 den Vertrag kündigen.

  • Die Kündigung habe ich dann damals zurückgenommen. Wurde akzeptiert und danach war in meinem Account auch wieder alles sichtbar. Und alles, was danach kam, habe ich oben beschrieben.


    Dann muss ich mich der Übermacht von o2 höchstwahrscheinlich beugen;(

    Sorry aber mal ganz ehrlich. Wenn man mit den Konditionen nicht (mehr) einverstanden ist - dann kündigt man. Das ist ein Mobilfunkvertrag, Du hast denen nicht deinen Erstgeborenen Überschrieben. Wenn man so wenig "Widerstand" leistet und seine Kündigung sogar zurückzieht - was soll O2 denn daraus bitte mitnehmen?

  • Der Witz ist ja, dass man bei O2 regelmäßig nicht den Unterschied zwischen Widerspruch und Widerruf kennt. Ich habe die schriftliche Antwort bekommen, dass ich die Gebührenerhöhung nicht widerrufen kann. Ich habe dann aufgeklärt, dass ich ihr widersprochen und sie nicht widerrufen habe. Danach kam keine Antwort mehr, wahrscheinlich schlagen sie die Begriffe noch nach.

  • Sorry aber mal ganz ehrlich. Wenn man mit den Konditionen nicht (mehr) einverstanden ist - dann kündigt man. Das ist ein Mobilfunkvertrag, Du hast denen nicht deinen Erstgeborenen Überschrieben. Wenn man so wenig "Widerstand" leistet und seine Kündigung sogar zurückzieht - was soll O2 denn daraus bitte mitnehmen?

    Sehe ich genauso , ebenfalls TH2000 incl Napster ; das war die einzige Option die ich interessant fand , aufgebohrt auf 30 GB die ich eh nie verbraten habe ... gewechselt zu Blau. Napster ist eh tot .... Mit den jetzt 25GB und Spotify Free oder vereinzelt einer Musik APP 3-4 Monate for free ,komme ich gut klar . Zumal der Vertrag bei Blau nur die Hälfte kostet. Ja nur mit 50Mbit; aber mal ehrlich wo gibt das Mobilfunknetzt mehr her und wofür?

    O2 Can´t do ;-)

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