Preiserhöhung älterer Tarife (TH2000/Spot basic) bei o2 ab 15.06.2025

  • Macht ja nichts. Deine Info ist trotzdem falsch (zumindest für den Vertrag den du nutzt bzw. genutzt hat).

    Du irrst offenbar, denn die FUP ist grundsätzlich unabhängig vom Vertrag (Ausnahme: bei einem gebuchten Roaming-Paket, aber dieses ist optional). Es gibt auch genügend Berichte in dem oben zitierten Thread. Aber wenn du ganz andere Erfahrungen gemacht hast, kannst du diese ja gerne teilen.

    Einmal editiert, zuletzt von Tehak ()

  • Ja sicher. Du hast recht (auch wenn es offenbar so nicht ist).

    Keine Ahnung, was genau dein Punkt ist. Aber wir brauchen auch nicht darüber im Kreis diskutieren (soll sich jeder seine eigene Meinung bilden).

  • Hi da hat mal o2 wieder was vollbracht.

    Einen regulären all in l hat o2 von seiner Seite gekündigt und den Genion s* gleich mit im gleichen Konto.


    Der all in L lag bei 5,00 von 3,79€ erhöht

    Ich habe der Erhöhung wiedersprochen darauf Kündigung beider Verträge.


    Der all in hatte noch eine RLZ von 12 Monaten und der Genion noch einen Monat.


    Ich bedenke die gesamte Kündigung anzufechten den durch Abschaltung des genions mit Restlaufzeit ist die Kündigung hinfällig. Juristen hier ?

  • ….

    Ich habe der Erhöhung wiedersprochen ….


    … eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, hier für Dich wie für o2. Dir wurde von Deinem Vertragspartner o2 bereits mitgeteilt dass das Vertragsverhältnis nicht zu den bestehenden Konditionen weitergeführt werden soll. Stattdessen hat Dir Dein Vertragspartner neue Konditionen zur Auswahl unterbreitet (höhere Grundgebühr, Tarifwechsel, Kündigung). Nun bist Du am Zug, und wenn Dir keine der Angebote zusagt dann bleibt Dir halt nur zu kündigen. Den Fortbestand der alten Konditionen kannst Du nicht erzwingen, und es gibt auch keinen rechtlichen Anspruch darauf.

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  • Ich weiß nicht, wie die u.U. verknüpft sind, aber wenn er wirklich noch eine Restlaufzeit gehabt hat, werden sie ihn normalerweise auch nicht vorher kündigen können, und die Möglichkeiten von Preiserhöhungen sind währenddessen begrenzt. Aber verlängerte Verträge sind heute meistens von beiden Seiten relativ kurzfristig kündbar.

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