Preiserhöhung älterer Tarife (TH2000/Spot basic) bei o2 ab 15.06.2025

  • Macht ja nichts. Deine Info ist trotzdem falsch (zumindest für den Vertrag den du nutzt bzw. genutzt hat).

    Du irrst offenbar, denn die FUP ist grundsätzlich unabhängig vom Vertrag (Ausnahme: bei einem gebuchten Roaming-Paket, aber dieses ist optional). Es gibt auch genügend Berichte in dem oben zitierten Thread. Aber wenn du ganz andere Erfahrungen gemacht hast, kannst du diese ja gerne teilen.

    Einmal editiert, zuletzt von Tehak ()

  • Ja sicher. Du hast recht (auch wenn es offenbar so nicht ist).

    Keine Ahnung, was genau dein Punkt ist. Aber wir brauchen auch nicht darüber im Kreis diskutieren (soll sich jeder seine eigene Meinung bilden).

  • Hi da hat mal o2 wieder was vollbracht.

    Einen regulären all in l hat o2 von seiner Seite gekündigt und den Genion s* gleich mit im gleichen Konto.


    Der all in L lag bei 5,00 von 3,79€ erhöht

    Ich habe der Erhöhung wiedersprochen darauf Kündigung beider Verträge.


    Der all in hatte noch eine RLZ von 12 Monaten und der Genion noch einen Monat.


    Ich bedenke die gesamte Kündigung anzufechten den durch Abschaltung des genions mit Restlaufzeit ist die Kündigung hinfällig. Juristen hier ?

  • ….

    Ich habe der Erhöhung wiedersprochen ….


    … eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, hier für Dich wie für o2. Dir wurde von Deinem Vertragspartner o2 bereits mitgeteilt dass das Vertragsverhältnis nicht zu den bestehenden Konditionen weitergeführt werden soll. Stattdessen hat Dir Dein Vertragspartner neue Konditionen zur Auswahl unterbreitet (höhere Grundgebühr, Tarifwechsel, Kündigung). Nun bist Du am Zug, und wenn Dir keine der Angebote zusagt dann bleibt Dir halt nur zu kündigen. Den Fortbestand der alten Konditionen kannst Du nicht erzwingen, und es gibt auch keinen rechtlichen Anspruch darauf.

     iPhone 16 Pro Max White Titanium
     Apple Watch Ultra 3 Titan Natur Milanaise Armband
     iPad mini Cellular / iPad Wi-Fi & iPad Air Cellular
     iMac 27Zoll 5K mit 2TB Fusion-Drive

     HomePods, HomePod mini & ATVs 4/4k …

  • Ich weiß nicht, wie die u.U. verknüpft sind, aber wenn er wirklich noch eine Restlaufzeit gehabt hat, werden sie ihn normalerweise auch nicht vorher kündigen können, und die Möglichkeiten von Preiserhöhungen sind währenddessen begrenzt. Aber verlängerte Verträge sind heute meistens von beiden Seiten relativ kurzfristig kündbar.

  • Mir geht es eher um den Genion und um die beiden Rufnummern. Ich würde argumentieren das die Kündigung des Genion nicht rechtmäßig ist aufgrund des wiederspruchs der Preiserhöhung eines anderen Tarifes. Der Fakt das ein Aspekt der Kündigung ein zweiter Tarif ist der mit den all in l nix zu tun hat und mit gekündigt wurde macht die Kündigung als Ganzes unwirksam.

  • Zwei Verträge sind zwei eigenständige Rechtsgeschäfte, haben also nichts miteinander zu tun. Dein Genion wurde dir zum Ende der MVLZ bzw. der einmonatigen Verlängerung gekündigt, also fristgemäß. Deine angedachte Argumentation greift nicht.


    Dass ein Anbieter dem Kunden kündigt, ist unüblich, kommt aber bei Uralt-Tarifen wie deinem Genion schon vor.


    Oder anders: So wie der Anbieter dich nach dem Ende der MVLZ und deiner fristgemäßen Kündigung nicht zur Vertragsfortführung zwingen kann, kannst du es auch nicht. Der andere Vertrag ist dabei vollkommen egal.


    Um die Rufnummern zu behalten, portierst du sie einfach. Es macht dabei keinen Unterschied, ob du oder der Anbieter gekündigt hat.

    S25U: Telekom MagentaMobil XL + FL1 LIFE! M [295-05]

    S24: GMX FreePhone + swisscom.ch [228-01]

    CellMapper + Backup: 204-04, 204-08, 204-16, 228-01, 228-02, 228-03, 232-07, 238-12, 262-01, 262-23

    auslaufend: 262-03 (nach 30 grün-blauen Jahren)

    CellMapper-Benutzername: KnightOfCydonia (Fokus: SH+DK)


    Don't waste your time or time will waste you

  • Nein mein Genion ist nicht fristgerecht gekündigt sondern zum gleichen Zeitpunkt wie der all in also daher werde ich die gesamte Kündigung anfechten.


    Hoffe das das ohne Anwalt geht aber denke eher nicht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!