Mobilfunk der Simsalasim Germany GmbH

  • Das eine schließt das andere ja nicht aus, Marktteilnehmer haben teilweise keinen vollständigen, transparenten Marktüberblick, und auch werden Produkt- und Markeneigenschaften unterschiedlich gewichtet für eine Kaufentscheidung.

  • In meinem Fall: Um auszutesten, wo das tatsächliche Limit liegt für angebliche "Flatrate" :)

    Verbrauche so ca. 4 bis 4,5 TB jeden Monat über meine beiden Telekom Unlimited Karten...

    Mal sehen welchen Anteil davon Simsalasim so verkraftet *zwinker*

    Die Einschränkung von Tethering ist in Deutschland NICHT zulässig, das ist durch mehrere

    Gerichturteile bekräftigt worden.

    Nicht daß es nicht alle Netzbetreiber vorher irgendwie versucht hätten... :)

    Telekom Magenta Mobil M Flex (=> zu Hause als Festnetzersatz in der Fritzbox 6860 5G (Rufnummer über DECT verfügbar))

    Telekom Partnerkarte (=> unterwegs im Smartphone)

    GMX Freephone (insgesamt 7x) als Backup und zum Testen

    Fritzbox 6860 5G, 6850 5G, 6890 v2

    Pixel 4a(2x), Pixel 5(2x), Pixel 6, Pixel 9 Pro

    LG G7 + 512 GB microSD (=> HiRes Quad DAC zum Musik hören)

    Huawei P30 Pro + 512 GB NanoMemory (=> zum kreativen Fotografieren unterwegs)

    Samsung Galaxy S23

  • Ich hatte bei Freenet auch einen Vertrag mit Unlimited, die haben mir jedoch fristgemäß gekündigt, kurz nachdem ich zum ersten mal über 1 TB im Monat verbraucht habe (SIM-Karte war im 5G-Router).

    Ich denke so ähnlich könnte es wohl auch bei Simsalasim laufen.

  • Also das Thema Tethering ist längst durch. Das Beschränken ist hier nicht erlaubt (Gerichtsurteil, Endgerätefreiheit). Simsaladingens muss das als mit einer Drossel "ab fangen", mal schauen, wie die aussehen wird.

  • Solche Einschränkungen sind in Deutschland nicht erlaubt.


    https://www.handelsblatt.com/t…lfunktarif/100260020.html


    laut dieser Nachricht hätte Simsaöasim bereits die Meinung korrigiert.

    Denke da war Focus noch auf dem alten Stand, wie hier eben.

    Zitat

    Korrektur:

    Eine Nutzung des Angebots als Hotspot etwa für Computer oder Laptop ist möglich.

    In einer früheren Version des Textes stand, diese sei ausgeschlossen.

    auf den News-Seiten ( auch teltarif) wern auch auf zwei Urteile zur Endgerätefreiheit verwiesen.

    1. https://www.vzbv.de/urteile/ur…iheit-beim-internetzugang

    2. https://www.bundesgerichtshof.…/2023077.html?nn=10690868

  • mhh...wieso war Simsalasim nicht gleich sofort auf dem aktuellen Kenntnisstand mit den Urteilen.:/

    -Hoffentlich haben Sie da nicht ne Datenlawine übersehen.

    Lawinen können nicht nur in den Bergen wie plötzlich aus dem Nichts entstehen und rasend schnell zur Bedrohung werden.

  • geht es eigentlich schon los?

    T-Phone 3 mit Telekom

    Samsung A14 5G mit congstar,

    Motorola G35 5G mit Drillisch und Vodafone (Cellmapper)

    Samsung S8+ (Bandlock) mit Drillisch (Cellmapper)

  • Ob der Fall, dass nicht das Netz das Endgerät nicht zulässt, sondern umgekehrt, mit der bestehenden Rechtsprechung abgedeckt ist, wär ich mir aber nicht so sicher.

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