Prepaid aufladen

  • Das Guthaben ist doch meines Wissens nicht auf der Karte, sondern auf irgendeinem Server, wo es lediglich mit der Kennung der Karte verknüpft ist. Kann ich doch überall auch dann aufladen und abfragen, wenn die SIM-Karte irgendwo lose in der Schublade liegt. Zum Aufladen reicht teilweise die Rufnummer ohne sonstwas. Mag sein, dass sie praktisch aktiv sein muss, aber technisch zwingend sollte auch das nicht sein.

    Abfragen funktioniert nur über die Karte selbst oder über die Seite vom Anbieter, aber nur mit Kundenkonto. Und dafür muss die Karte eben aktiv sein.

  • Aber genau das hat er doch schon geschrieben:

    und:

    Die Karte ist nicht auf den Käufer=Threadersteller registriert. Da die Karte, wie du selbst herleitest, aktiv und registriert sein muss, bleibt nur Vorabregistrierung, was gerade bei diesen LycaMobile-Butzen keine Seltenheit sein soll.

    Ursprungsfrage vom Fragesteller war warum statt der versprochenen 15€ nur 3 Cent auf der Karte waren. Darauf habe ich mich bezogen.


    Weil wenn die Karte illegalerweise schon auf jemand anderen aktiviert wurde und aktiv ist, kann das ursprüngliche Startguthaben natürlich schon für alles mögliche verbraucht worden sein, so dass nur noch dieser kleine Rest übrig war.

  • Das Kundenkonto existiert zuerst. Und bis zur Aktivierung kann bei deutschen SIM-Karten auch ziemlich lange Zeit vergehn, wenn die Legitimation nicht sofort erfolgt oder auf die Karte portiert wird. In der Zeit ist zwar praktisch oft kein Zugriff möglich, aber das ist an sich ein Mangel. Und für die noch offenen Fragen hier ist es egal.

  • Vielleicht meldet sich der TE noch einmal und bringt Licht ins Dunkle mit Antworten auf diese Fragen:


    - gibt es ein Quittung vom Kauf (Kassenbon), mit welchem Inhalt?

    - ist die Karte "anrufbar"?

    - gibt es eine Ansage beim Versuch einen Anruf zu starten?

  • Nachdem der neue Thread dazu geschlossen ist: § 111 TKG für die 2016/2017 eingeführte Identitätsprüfung ist an sich schon richtig; das TKG ist 2021 neu strukturiert worden. Bloß schreibt man dann normalerweise a.F. für »alter Fassung« dazu und erwähnt die neue Fundstelle, wenn es im Prinzip noch gilt. Altes TKG gibts hier: https://www.buzer.de/gesetz/6833/index.htm


    Wie ich inzwischen gesehn hab, ist die Registrierungspflicht übrigens schon älter; neu war nur die Identitätsprüfung. War davor halt so wie bei der heutigen Registrierungspflicht für E-Mail-Adressen. Meines Wissens gibts aber bis heute kein Verbot, die SIM-Karten zur Fremdnutzung weiterzugeben. Bloß die AGB schließen das normalerweise aus.

  • Ich habe bei unserem örtlichen Telefonladen eine neue Prepaidkarte des Anbieters Lyca Moblie mit 15,-- € Startguthaben gekauft. ...

    ... Der Mann ... ..., gab mir 15,-- € und verwies mich aus seinem Geschäft (Rausschmiss). ...

    Wieviel hast Du im 'Laden' insgesamt gezahlt?

    Unterschiedliche Beträge für die reine SIM-Karte und zusätzlich 'Start'GutHaben?

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