O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Was haltet ihr von einer Sammelklage der TT-Fan-Gemeinde gegen Oh tuuh? Da kämen bestimmt mehrere Hundert betrogene Kunden zusammen!

    Gruss tector
    suche NTsplit von Arcor 2.0
    suche Siemens Gigaset 4000L Tischladestation
    PN oder
    mailto:tector(at)arcor.de

  • Zitat

    Original geschrieben von tector
    Sammelklage


    Wow, endlich. Dachte nach der Sonderkündigung würde niemand mehr die Sammelklage ansprechen :)

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)


  • genau, dann braucht man sich über teuere 0180 Nummern bei O2 nicht ärgern. Denn rechtlich gegen O2 vorzugehen bringt nichts außer Ärger.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Ich möchte mal zwei Punkte ansprechen, die mir durch den Kopf gehen. Wenn jemand dazu weitergehende Informationen oder Gedanken hat, bitte ich um eine Antwort!



    1. Nebenleistung hin oder her


    In den meisten Foren und Artikeln zu diesem Thema dreht sich die Diskussion meistens darum, ob o2 zu Recht die Anrufe auf eine Sondernummer als Nebenleistung bezeichnen darf. Das ist in der Tat mehr als fraglich! Aber ich denke: Selbst wenn diese Anrufe nur Nebenleistungen sind (was ich nicht glaube), dann ergibt sich doch nicht automatisch daraus, dass o2 die Preise für Nebenleistungen nach Belieben rauf und runtersetzen kann.


    Grundsätzlich gilt doch auch bei vertraglichen Nebenleistungen, dass Verträge nur von allen Vertragsparteien durch Einigung geändert werden können. Hier beruft sich o2 gerne auf ihre AGBs, nach denen Entgelte für Nebenleistungen einseitig geändert werden können. Aber die Zulässigkeit der Klausel ist für mich mehr als fraglich: Zunächst ist sie viel zu unbestimmt: Was sind denn bitteschön Nebenleistungen im Sinne dieser Klausel? Weiß kein Mensch, wahrscheinlich nicht mal die Herren von o2, die sich das je nach Einzelfall so oder so zurechtlegen. Unklare und unverständliche AGB-Klauseln sind aber nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Dazu kommt noch, dass nach § 308 Nr. 4 BGB einer solchen Klausel, die einseitig Änderungen an den Leistungsplichten ermöglichen soll, enge Grenzen gesetzt sind. Und § 308 Nr. 4 BGB spricht nur von "Leistungen", meint also Haupt- und Nebenleistungen. Eine Klausel, die also jede Änderung willkürlich und sogar ohne Mitteilungspflicht ermöglicht, verstößt nach meiner Meinung auch gegen diese Norm.


    Nichtsdestotrotz würde ich natürlich auch zunächst argumentieren, dass es sehr wohl eine Hauptleistungspflicht ist. Andernfalls ist aber nicht gleich alles verloren.


    2. Was passiert mit dem Handy?


    Noch eine andere Überlegung: Nehmen wir an, man kommt wirklich mit einer SoKü durch. Hat o2 dann möglicherweise irgendwelche Ansprüche bzgl. des subventioniertem Handys? Im Extremfall hat man ja das Handy für den subventionieren Preis + ein paar monatlichen Grundgebühren erhalten. Kann o2 argumentieren, dass der Handykaufvertrag so mit dem Mobilfunktvertrag verbunden ist, dass bei einer Kündigung auch hier (zumindest) teilweise eine Rückabwicklung oder ein Wertersatz geboten ist? Ich will's nicht hoffen, aber wenn ich hier mal den advocat diaboli spielen darf, würde ich von o2 aus so oder so ähnlich argumentieren.

  • Hallo,


    die Sache mit den Sondernummern ist diese: Zum 1.1.2007 hat T-Com die Preise einseitig erhöht (z.B. 01805 von 12 auf 14 Cent im Festnetz) und o2 möchte natürlich das Risiko, daß denen (=o2) die Kunden abhauen, weil der Vorlieferant erhöht hat, abwälzen. Soweit kann ich das ja noch nachvollziehen.


    Das Dumme ist, daß sie bei dieser Gelegenheit versucht haben, ihre Verkaufspreise weitaus mehr zu erhöhen, als sich der Einkaufspreis erhöht hat :-(


    Und absolut falsch ist es, diese Preiserhöhung "heimlich still und leise" durchzuziehen, anstatt dem Kunden klar und ehrlich zu sagen, "wir haben da ein Problem" oder diese Preiserhöhung nur den Neukunden oder im Rahmen einer aktiven Vertragsverlängerung dem Kunden anzukündigen und nach Zustimmung umzusetzen.


    Was die Mobilfunker nicht begreifen, daß sie mit solchen Aktionen sich langfristig viele Chancen zu mauern, die Kunden zu mehr Umsatz zu motivieren, den sie ja alle brauchen, um langfristig bestehen zu können.


    Doch was passiert? DieLeute boxen eine Sonderkündigung durch "freuen" sich über das "günstige" Handy und schließen 2 Minuten später den nächsten Vertrag (beim gleichen Anbieter) wieder ab.


    Und solange das so läuft, wird kein Anbieter die Kritik der Kunden groß ernst nehmen.

  • Hallo,


    die Sache mit den Sondernummern ist diese: Zum 1.1.2007 hat T-Com die Preise einseitig erhöht (z.B. 01805 von 12 auf 14 Cent im Festnetz) und o2 möchte natürlich das Risiko, daß denen (=o2) die Kunden abhauen, weil der Vorlieferant erhöht hat, abwälzen. Soweit kann ich das ja noch nachvollziehen.


    Das Dumme ist, daß sie bei dieser Gelegenheit versucht haben, ihre Verkaufspreise weitaus mehr zu erhöhen, als sich der Einkaufspreis erhöht hat :-(


    Und absolut falsch ist es, diese Preiserhöhung "heimlich still und leise" durchzuziehen, anstatt dem Kunden klar und ehrlich zu sagen, "wir haben da ein Problem" oder diese Preiserhöhung nur den Neukunden oder im Rahmen einer aktiven Vertragsverlängerung dem Kunden anzukündigen und nach Zustimmung umzusetzen.


    Was die Mobilfunker nicht begreifen, daß sie mit solchen Aktionen sich langfristig viele Chancen zu mauern, die Kunden zu mehr Umsatz zu motivieren, den sie ja alle brauchen, um langfristig bestehen zu können.


    Doch was passiert? DieLeute boxen eine Sonderkündigung durch "freuen" sich über das "günstige" Handy und schließen 2 Minuten später den nächsten Vertrag (beim gleichen Anbieter) wieder ab.


    Und solange das so läuft, wird kein Anbieter die Kritik der Kunden groß ernst nehmen.

  • Mal die Frage (bzw. den Hinweis) in den Raum gestellt:
    Hat schon mal jemand bei den Businesstarifen nach der der Änderung für Sonderrufnummern geschaut?
    Also so weit her kann es bei o2 mit dem unbedingten Wollen, die 2ct/min weitergeben zu wollen, nicht sein. Oder anders ausgedrückt: da wird anscheinend schon nach Zielgruppen unterschieden (wobei das bei Privatkunden wirklich dafür spricht, daß die sie "2 Minuten später den nächsten Vertrag (beim gleichen Anbieter)" abschließen. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von kris781
    2. Was passiert mit dem Handy?


    Noch eine andere Überlegung: Nehmen wir an, man kommt wirklich mit einer SoKü durch. Hat o2 dann möglicherweise irgendwelche Ansprüche bzgl. des subventioniertem Handys? Im Extremfall hat man ja das Handy für den subventionieren Preis + ein paar monatlichen Grundgebühren erhalten. Kann o2 argumentieren, dass der Handykaufvertrag so mit dem Mobilfunktvertrag verbunden ist, dass bei einer Kündigung auch hier (zumindest) teilweise eine Rückabwicklung oder ein Wertersatz geboten ist? Ich will's nicht hoffen, aber wenn ich hier mal den advocat diaboli spielen darf, würde ich von o2 aus so oder so ähnlich argumentieren.

    Antwort auf die gestellten Fragen: Nein. Können schon, aber die Sachlage ist eindeutig (siehe Frage 1) und daher ist die Argumentation Müll.


    Versuchen werden sie es evtl. trotzdem. 1&1 tut das bspw. ganz gerne mal, um ein bisschen Druck auf Unwissende aufzubauen.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

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