Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread)

  • Posterentfalten


    Am ehesten dürften die Falten mit Uschi Glas' Antifaltenspachtel rausgehen, wenn Du es auf zB so eine Presspappe wie sie für Schrankrückwände benutzt wird aufklebst.
    Für die genaue Vorgehensweise (welchen Kleister man benutzt, was man gegenkleben soll usw) solltest Du dich mal in einem Bastelforum umgucken.


    Wenn Du irgendeine andere Methode bevorzugst, empfehle ich, die erstmal mit einem weniger wertvollen Poster zu testen - vorab lässt sich zum Werkzeug 'Bügeleisen' schon sagen, dass in dem Fall der Dampfbetrieb nicht so der Bringer sein wird...

  • Moin,


    ich wohne seit zwei Monaten in meiner eigenen Mietwohnung, vorher bei meinen Eltern (Eigentumshaus).
    In meiner Toilette läuft seit neuestem das Wasser nach, d. h. nach dem Spülen läuft noch einige Minuten Wasser einfach durch, was natürlich Wasserveschwendung ist (und stört).


    Das ist doch eigentlich Problem und Sache des Vermieters, oder?


    Edit: Problem an sich gelöst. Dennoch, grundsätzlich?

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Das ist doch eigentlich Problem und Sache des Vermieters, oder?


    Edit: Problem an sich gelöst. Dennoch, grundsätzlich?


    Hier geht es anscheinend um eine "Kleinreparatur" (wichtig als Suchbegriff für Google) - und schau in deinen Mietvertrag dazu.


    http://www.immobilienscout24.d…s/renov/ratgdmbdl0171.jsp
    http://www.ratgeberrecht.de/index/is00920.html
    http://www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/bagatellschaeden.html


    In größeren Wohneinheiten gibt es aber auch oft Hausmeister, die man für sowas freundlich fragen kann ;)


    Grüße, Öle

    Mit Grüßen ...

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Darf ein Händler zum Nettopreis 0,4 % Transportversicherung hinzurechnen, wenn ich als Unternehmen als Endkunde auftrete?


    Wieso sollte er es nicht dürfen - Stichwort Privatautonomie.


    Nur weil er die ggü. für einen zufälligen Verlust auf dem Versandwege bei einem Versendungskauf nicht haftet, kann er sich doch trotzdem dagegen versichern? Bzw. muss er nichteinmal versichert versenden, er kann die 0,4% Aufpreis auch in eigene Rücklagen stecken.


    Man wird die Versicherungsabrede dann ohnehin als Abbedingung der Regelung des § 447 BGB auffassen können, so dass der Versender auch für den zufälligen Verlust auf dem Versandwege haften würde.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Klar, kann er sich gegen versichern, aber ich möchte diesen Betrag nicht zahlen :D Denn soweit ich mich erinnere, greift der Händler doch sowieso auf den Paketdienst zurück, im Falle eines Verlustes. Außerdem bin ich ja nicht verpflichtet etwas zu zahlen, was hier nie ankommt, oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Klar, kann er sich gegen versichern, aber ich möchte diesen Betrag nicht zahlen :D Denn soweit ich mich erinnere, greift der Händler doch sowieso auf den Paketdienst zurück, im Falle eines Verlustes.



    Wenn du den Aufschlag nicht zahlen möchtest --> mach dem Händler ein entsprechendes Angebot --> schau ob er es annimmt. Müssen tut er nicht...



    Es muss nicht so umständlich sein: Zwar kann der Händler aus dem Vertrag mit angenommen DHL Ansprüche geltend machen, wenn er den dir entstandenen Schaden (keine Ware - trotz Zahlungspflicht) dort liquidiert (er hat keinen originären Schadensersatzanspruch gegen DHL, da er ja keinen Schaden hat, er bekommt wegen der Preisgefahrregelung des § 447 I BGB seinen Kaufpreis obwohl er keine neue Ware mehr liefern muss).


    Du als Empfänger kannst aber auch direkt aus eigenem Recht gegen DHL vorgehen (§ 421 I 2 HGB).



    Beides setzt in praxi aber doch voraus, dass auch ein versicherter Versand bezahlt wurde (eigentlich ist es keine Voraussetzung für die Haftung. Nur gibt es bei unversichertem Versand regelmäßig keinen Einliefeurngsnachweis, ohne welchen Ansprüche kaum durchsetzbar sind). Evtl. steckt er diese 0,4% ja genau da rein?


    Zitat


    Außerdem bin ich ja nicht verpflichtet etwas zu zahlen, was hier nie ankommt, oder?


    Natürlich bist du i.d.R. dazu verpflichtet.


    Wenn ein Versendungskauf vorliegt, du als Unternehmer kaufst, und der Untergang der Kaufsache nach Ablieferung bei bspw. DHL durch Zufall, also auf nicht vom Verkäufer zu vertretende Weise geschieht, erlischt seine Pflicht zur Leistung. Wegen § 447 I BGB trägst du aber bereits seit Abgabe bei DHL die Preisgefahr und damit das Risiko, auch dann den Kaufpreis erbringen zu müssen, wenn der Schuldner nicht (mehr) leisten muss.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Wenn ich mich als Einzelunternehmen selbständig mache, darf ich mir dann tatsächlich keinen "Phantasienamen" für das Gewerbe bzw. die Firma ausdenken sondern muss meinen Namen und meine Tätigkeit im Namen "unterbringen"?


    Hab ich die Tage irgendwo gelesen und konnte es irgendwie nicht glauben - stimmt das?


    Danke

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

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