Darf ein Händler Sonderposten von der Rückgabe ausschließen?

  • Das ist zwar richtig aber das Fernabsatzgesetz war vor der Schuldrechtmodernisierung ein eigenständiges Gesetz welches mittlerweile im BGB integriert ist und somit nicht mehr länger eigenständig besteht.


    Formal korrekt müsste man also von den Vorschriften zum Fernabsatz im Rahmen des BGB sprechen und nicht vom Fernabsatzgesetz.


    CH

  • Du musst die Rückgabe in einem Geschäft (z.B. 14-Tage-Umtauschrecht) von der Rückgabe bei einem Fernabsatzgeschäft unterscheiden;


    Im ersten Fall wird Dir aus Kulanzgründen und um die kognitive Dissonanz nach dem Kauf abzufangen ein Recht zur Rückgabe eingeräumt, das Dir von Haus aus überhaupt nicht zusteht. Dieses Rückgaberecht kann beliebig weitgefasst oder eingeschränkt werden, zum Beispiel können reduzierte Artikel etc. ausgenommen werden.


    Der Händler ist nur verpflichtet, seine gesetzliche Gewährleistungspflicht einzuhalten.


    Aufgrund der Vertragsautonomie ist das ohne weiteres zulässig.



    Im zweiten Fall hast Du die Möglichkeit, vollständig vom Vertrag zurückzutreten, diese Recht wird gesetzlich ohne Einschränkung gewährt; Die Ausnahmeregel des Händlers, bestimmte Artikel auszunehmen, ist nichtig!


    hth :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Mephisto
    Du musst die Rückgabe in einem Geschäft (z.B. 14-Tage-Umtauschrecht) von der Rückgabe bei einem Fernabsatzgeschäft unterscheiden;

    Darum ist es auch keine "Recht, sondern eine Kulanzleistung des Händlers. *haarspalt* ;)

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • Zitat

    Original geschrieben von Fockx
    Darum ist es auch keine "Recht, sondern eine Kulanzleistung des Händlers. *haarspalt* ;)


    Wenn dir die Rückgabe in den AGBs zugestanden wird, wird die Kulanzleistung zu einem durchsetzbaren Recht - *dashalbeHaarviertel* ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von tector
    Manche AGB's von Händern widersprechen dem Grundgesetz und sind deshalb nicht rechtswirksam!


    ...das tut weh...

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von Mephisto


    Im zweiten Fall hast Du die Möglichkeit, vollständig vom Vertrag zurückzutreten, diese Recht wird gesetzlich ohne Einschränkung gewährt; Die Ausnahmeregel des Händlers, bestimmte Artikel auszunehmen, ist nichtig!


    hth :)


    es gibt durchaus Außnahmen. Diese sind z.B. Software (wenn Versiegelung geöffnet), und Individuell angefertigte Ware. Auch Abonements bis zu einem gewissen Betrag fallen nicht unter diese Regel.
    Für Gebrauchtware/Restposten gibt es imho jedoch keine Außnahme.
    Sollte in den AGB etwas anderes stehen, so ist dieser Absatz ungültig/nichtig. Eventuell sogar die ganzen AGB :D

  • Zitat

    Wenn dir die Rückgabe in den AGBs zugestanden wird, wird die Kulanzleistung zu einem durchsetzbaren Recht - *dashalbeHaarviertel*


    Es gibt keine AGBs, nur AGB! AGB enthält schon den Plural ;)



    Eigentlich nicht meine Art, aber wo ihr schon Haare spaltet :p

    Rainer Calmund zu Willi Lemke: "Mann Willi, Du siehst ja echt aus, als sei 'ne Hungersnot ausgebrochen!"
    Lemke: Und Du siehst so aus, als seist Du schuld daran!


    Beziehungen sind wie Songs: Manche vergisst Du nie - egal ob gut oder schlecht

  • AGB's (Plural) sind dann wohl die verschiedenen AGB ("-en") der unterschiedlichen Händler zusammengenommen (jeweils individuell ausgestaltbar).

    Gruss tector
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  • Nö, der Plural lässt sich nicht mehr steigern. Ob zwei oder zwei Millionen AGB gemeint sind, ist egal :)
    @ Tector: AGB haben mit dem Grundgesetz gar nichts zu tun ;)


    Gruß,
    Loyo

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    ...das tut weh...


    Warum? Wenn der Händler in seinen AGBs schreibt, er dürfe jeden Kunden, der seinen Shop besucht, bis zu einer Woche ohne Angaben von Gründen arrestieren, dann verstoßen die AGBs durchaus auch gegen das Grundgesetz... :D


    *scnr*

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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