Das ist zwar richtig aber das Fernabsatzgesetz war vor der Schuldrechtmodernisierung ein eigenständiges Gesetz welches mittlerweile im BGB integriert ist und somit nicht mehr länger eigenständig besteht.
Formal korrekt müsste man also von den Vorschriften zum Fernabsatz im Rahmen des BGB sprechen und nicht vom Fernabsatzgesetz.
CH