Gebrauchtwagen bei einem Selbständigen? Rechte?

  • Ciao,


    wir hatten uns nen neuen (gebrauchten) 2. Wagen gekauft.
    Wir haben einen ADAC Gebrauchtwagen Kaufvertrag genommen.
    Der Verkäufer ist ein Selbständiger (Fotograf). Jedoch wurde das Fahrzeug von seiner Mutter genutzt.


    Nun sind 3 Sachen nicht ganz in Ordnung.


    1. Der Klimakompressor ist wohl defekt (Befüllung brachte kein Erfolg, haben neuen Termin)


    2. Der Wagen ist "Schechheft gepflegt" angeboten worden (mündlich). Wir haben auch ein Scheckheft erhalten. Jedoch ist bisher kein Zahnriemen gewechselt worden, laut Handbuch muß er jedoch nach 120 000 Kilometern ODER 5 Jahren gewechselt werden. Der Wagen ist von 99 und hatte bei Kauf 51 000 Kilometer. Im Kaufvertrag wird jedoch kein Scheckheft erwähnt.


    3. In der Anzeige beim Verkauf stand ABS (kann man ja bei Mobile + Autoscout beim eingeben als Verkäufer anhacken sowie im freien Text angeben. Es stand im angehackten Text). Nun habe ich daheim festgestellt das er kein ABS hat. Im Kaufvertrag wird es leider ebenfalls nicht erwähnt.


    Nun im Kaufvertrag ist vorne weg ein Merkblatt. Dort steht

    Zitat

    ....Dies betrifft vor allem die Fälle, in denen eine Privatperson von einem Händler einen Gebrauchtwagen kauft. Aber auch die Fälle sind erfasst, in denen ein Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen eines Freiberuflers (Arzt, Rechtsanwalt, Architekt), Handwerkers oder Landwirts an einen Verbraucher verkauft wird. Im Einzelfall ist somit zu prüfen, ob das Fahrzeug privat genutzt wurde oder ob es sich um ein betrieblich genutztes Fahrzeug handelt. Wurde ein Fahrzeug sowohl privat als auch beruflich genutzt, so ist entscheidend, auf welcher Nutzung der Schwerpunkt lag.


    Quelle:
    http://www.adac.de/Recht_und_R…engelhaftung/default.asp?
    ComponentID=4002&SourcePageID=9865#atcm:8-12649


    Wir haben den Wagen Samstags gekauft, und Sonntags habe ich das mit dem ABS gemerkt und dem Verkäufer (der Mutter) bescheid gesagt. Abends rief dann ihr Mann zurück und sagte das deren (freie) Werkstatt gemeint hat der Zahnriemen müsste erst nach 75 TKM gewechselt werden, und das mit dem ABS wäre ein versehen da die Anzeige von der Schwiegertochter (Ehefrau vom vertraglichen Verkäufer) gemacht wurde. Mann bot uns an, das man 125 Euro (ein Witz oder?) zurück überweisen würde (gekauft haben wir ihn am 8. April). Bis jetzt ist kein Geld angekommen (trotz einem schriftlichen Fax an die Verkäufer => anderen Sohn sein Fax).


    Insgesamt würde ich ja sagen das es mein Problem ist. Im Vertrag wurden nur 4 Extras aufgezählt (von insgesamt 8 + das fiktive ABS). Auch das Scheckheft wurde nicht erwähnt. Leider bin ich dort wohl zu gutgläubig gewesen.
    Jedoch finde ich es menschlich nicht korrekt (vorallem den Punkt mit dem ABS und dem Scheckheft. Das mit der Klima kann ja passieren) wir man dann im nachhinein damit umging.
    Und da bis jetzt auch noch kein Geld da ist, nun wohl noch der Klimakompressor noch kaputt ist, und ich den Zahnriemen bezahlen muß (freie Werkstatt 350 Euro, beim Freundlichen 550 Euro), möchte ich versuchen dagegen vor zugehen. Und zwar möchte ich es über die Schiene der Selbständigkeit versuchen.


    Was meint ihr zu der Situation?


    Ich weiß das ich hier wohl keine verbindlichen Rat erhalten werde, jedoch bin ich halt ein emotions Mensch und verdreher schon mal gerne was in Rage ;)


    Ciao Vito (der Magnet für Auto-Ärger)

    Der Mann mit den Hochzeiten

  • *alle Angaben in diesem meinem Beitrag sind ohne Gewähr der Richtigkeit und basieren auf Halbwissen!*


    Meinem Gefühl nach müßtest Du herausfinden, ob der Verkauf des Wagen privater oder gewerblicher Natur war. Bei einem Kauf von Privat hast Du schlechte Karten, zumal (was die zugesicherten Eigenschaften angeht) erst mal das gilt, was in dem Kaufvertrag steht.


    Rein rechtlich bist Du als Käufer m.E. fast immer der Dumme.


    Du könntest aber, wenn der Ärger sehr tief sitzt, pokern:
    Daß das Fahrzeug auf ihn angemeldet war, obwohl die Mutter ihn genutzt hat, dafür gibt es für mich nur einen logischen Grund: Er hat ihn als Dienstwagen von der Steuer abgesetzt. Somit war der Verkauf nicht mehr von Privat, auch wenn er etwas anderes behauptet.
    Wenn Du also wirklich Druck aufbauen willst und anders nicht zu einer Einigung mit ihm kommst, dann könntest Du ihm erklären, daß - wenn er nicht in die Gewährleistung tritt - Du vom Finanzamt prüfen lässt, ob er den Wagen steuermindernd geltend gemacht hat, und daß Du ihn dann ggf. dort wegen Steuerhinterziehung "anschwärzen" wirst.


    Nicht die Feine Englische, zumal ich weder weiß, ob eine solche Argumentation rechtlich Bestand hätte, noch ob überhaupt die Möglichkeit besteht, so zu verfahren.


    Als Druckmittel, zumindest zur Rückabwicklung des KV, würde es sicher ausreichen.


    cu


    NoTeen

  • HAllo,


    ist ne rechtliche Grauzone, ich würde dir raten, wenn due Rechtschutz hast, einen Anwalt zu befragen.


    Ein Kollege von mir hat nämlich aus ähnlichem Gründen Klage gegen den Verkäufer eingelegt und ist in 1.Instanz nach 1,5 Jahren abgewiesen worden.
    Verkauf des Wagen von einer Firma, aber nicht als Privatverkauft deklariert, ihm ist nach 3 Monaten der Motor komplett verregt, weil der falsche Zanhriemen getauscht wurde und nicht der eigentlich dran gewesen währe.

  • Der "Freundliche" ist der VW oder Opelhändler mit den äusserst günstigen Werkstatt und Ersatzteilpreisen *g*!


    @ 4711 Wer hat denn den Zahnriemen montiert von dem Auto ne Werkstatt oder ein Hobbybastler ? Wenn die Werkstatt pfusch gemacht hat ist die in regress zu nehmen.

  • Natürlich kann ein Selbstständiger auch ein Kraftfahrzeug als Privatperson verkaufen, insofern es überwiegend privat genutzt wurde, bei einem Fotografen dürfte das meistens der Fall sein, und wenn es seine Mutter genutzt hat sowiso.


    Das mit dem Zahnriemen hättest du ja dem Scheckheft entnehmen können müssen, wenn er es dir ausgehändigt hat.


    Bei Sonderausstattungen ist es wichtig das alles was beworben wird auch in den Kaufvertrag aufgenommenwird, ansonsten wird es schwierig.

  • Ciao,


    Zitat

    Original geschrieben von NoTeen
    Er hat ihn als Dienstwagen von der Steuer abgesetzt.


    sehr guter Tipp. Danke. (und was du danach geschrieben hast).


    Hier mal die Anzeige (wohlweislich an dem Sonntag nach dem Kauf - als das mit dem ABS aufgefallen ist - nen Screenshot gemacht)
    http://www.zeh-weh.de/download/anzeige.jpg


    Und hier mal der Vertrag:
    http://www.zeh-weh.de/download/kaufvertrag.jpg


    Martyn
    Tja, wenn ich das Bedienungsbuch dazu gehabt hätte, und mich dann noch ca. 1-2 Stunden mit dem Auto auseinander gesetzt hätte (sowie 2-3 Telefonate + Internet Recherchen) dann hätte mir das wohl alles auffallen können.
    Im Scheckheft stehen (hab das erste mal eins in der Hand gehabt) nur die Datum´se + KM Stand und das Häcken für kleine oder große Inspektion. Ich kann nicht mal sehen wann was gemacht worden ist.


    Wie gesagt, man lernt leider durch solche Erfahrungen! Nächstes mal prüfe ich alles akrybisch genau. Und dann bekommt man wohl noch dumme Sätze: "Typisch deutsch!"


    Ciao Vito

    Der Mann mit den Hochzeiten

  • Zitat

    Original geschrieben von NoTeen
    Er hat ihn als Dienstwagen von der Steuer abgesetzt.

    Das ist eine reine Vermutung - das muss natürlich nicht so sein...


    ABS und Scheckheft stehen nicht im Kaufvertrag - und das ist die einzige Stelle wo's zählen würde - also faktisch keine Chance.


    Daß der ZR nicht gewechselt wurde (anständige Autos haben sowieso eine Steuerkette...) muss ja nicht die Schuld des Verkäufers sein, sondern wird wohl auf Empfehlung der Werkstatt nicht erfolgt worden sein. Diese Empfehlung stützt sich auf interne Updates (die nicht im Handbuch stehen) und einer visuellen Begutachtung des ZRs.


    Die 125 € wird er Dir wohl nicht zahlen, weil das einem Schuldeingeständnis gleich kommen würde. Ich frage mich sowieso, ob das ABS bei 58 PS überhaupt sinnvoll ist.


    Soweit mir bekannt, muß ein Selbstständiger für Waren die er aus seinem BV verkauft Garantie geben - das dürfte Deine einzige Chance sein. Möglicherweise hast Du aber durch Unterschreiben des Kaufvertrages, der die Garantie ausschließt, darauf verzichtet - ich bin kein Jurist.


    Ich würde die Sache unter Lehrgeld verbuchen, das Eis ist einfach zu dünn... :rolleyes:

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!