Und es kommt immer wieder vor, daß manche Artikel überhaupt nur bei Ebay zu finden sind. Leider kann es sich Ebay erlauben, überhöhte Preise zu verlangen und dafür eigentlich nichts zu bieten, weil die inzwischen einfach eine zustarke Marktposition haben, als daß ein Boykott möglich oder wirksam wäre.
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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Zitat
Original geschrieben von flashhawk
Sagt ja keiner was gegen. Aber dann sollte man vielleicht auch Ärger vermeiden, 2 Euro mehr investieren und nicht bei neu angemeldeten Händlern oder Leuten mit zu wenig Bewertungen kaufen. Daraus resultiert doch zumeist der Ärger, weil man "die 2 Euro eben auch noch sparen will". Und das ist nun mal eine Geiz-ist-geil-Mentalität.Es geht hier nicht um 2 Euro hin oder her. Es geht darum, dass man selbst bei einem gut bewerteten Händler betrogen werden kann (mir auch schon passiert).
Es müsste z.B. ein ID-Check verpflichtetend sein um sich überhaupt bei eBay anzumelden, andere Sicherheitsmaßnahmen wären auch wünschenswert. -
Gibt es eine Möglichkeit einem Interessent zu schreiben der eine Anfrage über die "Preisvorschlag senden" Funktion gesendet hat? Leider kürzt eBay ja den Namen.
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Zitat
Original geschrieben von flashhawk
...und nicht bei neu angemeldeten Händlern oder Leuten mit zu wenig Bewertungen kaufen.Ich habe mit neu angemeldeten Verkäufern bisher nur gute Erfahrungen gemacht.
Das Risiko ist bei neu angemeldeten Verkäufern natürlich grösser, da noch keine Erfahrungswerte vorliegen. Aber jeder eBay Verkäufer hat irgendwann seinen ersten Artikel verkauft und hat mit 0 Bewertungen angefangen.
Andy

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Elknipso
früher gab es die Möglichkeit mal ist jetzt leider nicht mehr möglich.
Du kannst den Preisvorschlagsbeber erst anschreiben wenn der Preisvorschlag abgelaufen ist.
mit schönen Grüßen
stefan
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Also nach Ablauf der 48 Stunden? Das wäre ja auch noch ne Möglichkeit, wie mache ich das denn dann, also wo sehe ich seinen vollen Mitgliedsnamen?
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Hi zusammen,
jetzt hat es mich auch erwischt und ich habe extreme Proleme mit einem Käufer bei ebay.
Ich habe mein Handy verkauft und der Käufer behauptet beharrlich, dass das Handy nicht dem Zustand entspricht, wie von mir beschrieben. Meiner Meinung nach ist das Handy absolut in Ordnung, seiner Meinung nach ist es das nicht. Nach einigem Hickhack hat er den paypal-Käuferschutz beantragt worauf ich ihm angeboten habe, dass ich das Handy gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehme (ein von paypal vorgeschlagenes Vorgehen). Er weigert sich allerdings, sich darauf einzulassen und droht mir jetzt mir rechtlichen Schritten.Meine Frage ist jetzt, wie gehe ich am Besten vor? Mir geht es nicht darum, den Rechtsstreit zu vermeiden, denn ich bin mir keiner Schuld bewusst und sehe dem recht gelassen entgegen. Außerdem habe ich auch noch eine Rechtsschutzversicherung, die mich vor allzu hohen finaziellen Folgen bewahrt. Es geht mir eher um das genrelle Vorgehen. Soll ich schonmal eine Versicherung anrufen und mich nach einem Anwalt erkundigen? Soll ich einfach mal abwarten? Im Moment hat der Käufer schliesslich mein Handy und paypal mein Geld. Also habe ich keienrlei Druckmittel.
Danke schonmal,
CU, Cheesy -
was schlägt der käufer denn als vorgehensweise vor?
die rückabwicklung des kaufes ist in meinen augen auch der sinnvollste und richtige weg. so hätte keiner einen schaden.
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Er wollte den Kaufpreis mindern. Das habe ich allerdings abgelehnt. Wenn er nicht so viel dafür ausgeben möchte, hätte er weniger bieten müssen. Für mich riecht die ganze Sache schwer danach, dass er einfach den Preis drücken wollte und jetzt die dicke "ich gehe zu meinem Anwalt" Keule auspackt.
Wenn er mit dem Gerät wirklich so unzufrieden ist, soll er es mir zurückgeben und sich ein anderes kaufen.CU, Cheesy
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Zitat
Original geschrieben von Cheesy
...
Im Moment hat der Käufer schliesslich mein Handy und paypal mein Geld. Also habe ich keienrlei Druckmittel.
...Hallo Peter! Wie geht's?
Mutig, daß Du nach den ganzen Posts hier noch PP als Verkäufer anbietest
Was genau bemängelt der Verkäufer denn? Lt. d. Bildern sieht es doch noch gut aus (mal abgesehen vom Staub im Joystick), nur die Rückseite ist nicht dokumentiert.
Die IMEI von Deinem Gerät hast Du mit gesichert? Nicht, daß er Dir ein anderes unterjubeln will...
Ich würde grundsätzlich nur noch die PP-Mitteilungen nutzen, damit das dort gespeichert bleibt. Das Geld ist dort eingefroren?
Ruf halt mal die Hotline der RSV an, manchmal haben die doch auch so Hotlines für ne "Erstberatung". Viell. hast Du Glück & erwischt dort einen der Ahnung hat.
Sonst halt wirklich mal suchen, daß du nen passenden Anwalt findest, der PP auch technisch kennt. Dürften nur leider noch recht rar sein...Viel Glück!
edit:
Zu Einem neuen Beitrag, der noch nicht da war, als ich anfing zu schreiben:
Ich würd ihn aber drauf hinweisen, daß Du sowohl die IMEI, als auch den Zusatnd mit Zeugen (hoffentlich) dokumentiert hast!
Sicher ist sicher!
Dann Rücknahme Zug um Zug anbieten (er schickt, Du prüfst & überweist dann zurück, exkl. Porto!).
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